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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3178
BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75 (https://dejure.org/1975,3178)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1975 - 1 StR 662/75 (https://dejure.org/1975,3178)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 (https://dejure.org/1975,3178)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme - Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil

    Auszug aus BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75
    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) und Teilnahme (§ 28 Abs. 1 StGB) kommt es nach wie vor entscheidend auf die innere Einstellung zur Tat an, nämlich darauf, ob der Beschuldigte die Tat als eigene will oder ob er es allein darauf anlegt, eine fremde Tat herbeizuführen oder zu fördern (BGHSt 2, 150, 151; 4, 20, 21; 8, 70, 73; 18, 87, 89; vgl. auch Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 47 a.F. Anm. 1, § 48 a.F. Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75
    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) und Teilnahme (§ 28 Abs. 1 StGB) kommt es nach wie vor entscheidend auf die innere Einstellung zur Tat an, nämlich darauf, ob der Beschuldigte die Tat als eigene will oder ob er es allein darauf anlegt, eine fremde Tat herbeizuführen oder zu fördern (BGHSt 2, 150, 151; 4, 20, 21; 8, 70, 73; 18, 87, 89; vgl. auch Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 47 a.F. Anm. 1, § 48 a.F. Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - …

    Auszug aus BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75
    Mittäter kann danach auch sein, wer seine persönliche Tätigkeit objektiv auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (RGSt 71, 24; BGH NJV 1951, 410 Nr. 23, BGHSt 14, 123, 128), wenn er nur überhaupt - mit Täterwillen - zur Verwirklichung des Tatbestandes beiträgt und wenn zwischen allen Beteiligten darüber Klarheit herrscht, daß jeder seine eigene Handlung durch die Handlung des anderen vervollständigen und auch diese sich zurechnen lassen will (RGSt 58, 279; 71, 24; BGHSt 6, 248, 249).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75
    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) und Teilnahme (§ 28 Abs. 1 StGB) kommt es nach wie vor entscheidend auf die innere Einstellung zur Tat an, nämlich darauf, ob der Beschuldigte die Tat als eigene will oder ob er es allein darauf anlegt, eine fremde Tat herbeizuführen oder zu fördern (BGHSt 2, 150, 151; 4, 20, 21; 8, 70, 73; 18, 87, 89; vgl. auch Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 47 a.F. Anm. 1, § 48 a.F. Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75
    Mittäter kann danach auch sein, wer seine persönliche Tätigkeit objektiv auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (RGSt 71, 24; BGH NJV 1951, 410 Nr. 23, BGHSt 14, 123, 128), wenn er nur überhaupt - mit Täterwillen - zur Verwirklichung des Tatbestandes beiträgt und wenn zwischen allen Beteiligten darüber Klarheit herrscht, daß jeder seine eigene Handlung durch die Handlung des anderen vervollständigen und auch diese sich zurechnen lassen will (RGSt 58, 279; 71, 24; BGHSt 6, 248, 249).
  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
    Auszug aus BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75
    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) und Teilnahme (§ 28 Abs. 1 StGB) kommt es nach wie vor entscheidend auf die innere Einstellung zur Tat an, nämlich darauf, ob der Beschuldigte die Tat als eigene will oder ob er es allein darauf anlegt, eine fremde Tat herbeizuführen oder zu fördern (BGHSt 2, 150, 151; 4, 20, 21; 8, 70, 73; 18, 87, 89; vgl. auch Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 47 a.F. Anm. 1, § 48 a.F. Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 23.09.1924 - I 54/24

    1. Welche Bedeutung hat der Begriff des mittelbaren Täters für die …

    Auszug aus BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75
    Mittäter kann danach auch sein, wer seine persönliche Tätigkeit objektiv auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (RGSt 71, 24; BGH NJV 1951, 410 Nr. 23, BGHSt 14, 123, 128), wenn er nur überhaupt - mit Täterwillen - zur Verwirklichung des Tatbestandes beiträgt und wenn zwischen allen Beteiligten darüber Klarheit herrscht, daß jeder seine eigene Handlung durch die Handlung des anderen vervollständigen und auch diese sich zurechnen lassen will (RGSt 58, 279; 71, 24; BGHSt 6, 248, 249).
  • BGH, 17.03.1977 - 1 StR 39/77

    Voraussetzungen der Mittäterschaft - Rechtliche Bedeutung eines eine …

    Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens lediglich ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken und auf psychologischem Wege geleistet werden kann (BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH, Urteile vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73 - 11. Juni 1974 - 1 StR 147/74 - 28. Oktober 1975 - 1 StR 386/75 - 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76 - RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; 71, 23, 24/25).

    Auf Grund eines jeden dieser wesentlichen Beiträge ist der Angeklagte als Mittäter anzusehen, wenn er die Tat als eigene wollte (BGHSt 8, 70, 73; 8, 393, 396; 14, 123, 129; 16, 12, 13; 18, 87, 90; BGH, Urteil vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - mit weiteren Nachweisen).

    Sein eigenes (auf Partizipierung an der Beute gegründetes) Interesse an der Tat als Anzeichen seines Täterwillens (vgl. BGHSt 16, 12, 13/14; RG JW 1937, 2509 Nr. 3) und die Mitbeherrschung des Ob und des Wie des Geschehensablaufs (vgl. BGHSt 8, 393, 396; BGH JR 1955, 304, 305; BGH, Urteile vom 8. November 1956 - 4 StR 259/56 - und vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - Pfeiffer/Maul/Schulte a.a.O.) werden dadurch nicht in Frage gestellt.

  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf …

    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme kommt es auf die innere Einstellung zur Tat an, insbesondere darauf, ob der Beteiligte diese als eigene gewollt oder ob er es allein darauf angelegt hat, eine fremde Tat herbeizuführen oder zu fördern (BGH, Urteil vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75).
  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 257/79

    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme kommt es auf die innere Einstellung zur Tat an, insbesondere darauf, ob der Angeklagte die Tat als eigene gewollt oder ob er es allein darauf angelegt hat, eine fremde Tat herbeizuführen oder zu fördern (BGH, Urteil vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75).
  • BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79

    Fehlende Verbescheidung von Beweisanträgen - Auslegung des Begriffs des …

    Ob ein Beteiligter als Mittäter oder als Gehilfe zu betrachten ist, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 16, 12, 13;… BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 -, vom 17. März 1977 - 1 StR 714/77 - und vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 -).
  • BGH, 18.09.1979 - 1 StR 384/79

    Begriff des Handeltreibens - Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat haben will, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 16, 12, 13;… BGH GA 74, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77 - und vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 - Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 47 Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.04.1978 - 1 StR 78/78

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit …

    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat haben will, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13;… BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75, vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77 - und vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77).
  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines …

    Daß der Angeklagte seinen Beitrag geleistet hat, weil er die Tat als eigene wollte (BGH, Urteil vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - m.w.Nachw.), hat der Tatrichter in wertender Betrachtung ohne Rechtsirrtum dargelegt.
  • BGH, 18.04.1978 - 1 StR 815/77

    Verurteilung wegen Bandendiebstahls und wegen versuchten Bandendiebstahls - …

    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat haben will, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13;… BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 47 Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77

    Erwerb und Einfuhr von Betäubungsmitteln zwecks späteren Absatzes - Abgrenzung …

    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat haben will, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13;… BGH GA 74, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 47 Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.03.1982 - 5 StR 130/82

    Verurteilung aufgrund der Aussage eines Tatbeteiligten unter Eid - Mitwirkung …

    Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht zu sein (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteil vom 4. März 1975 - 1 StR 662/75 -, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1975, 725).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 789/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Geldfälschung - Eigene Tätigkeit als …

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