Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung sowie wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Rechtswidrige Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Aus der rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten folgt nicht automatisch die Unverwertbarkeit im Strafverfahren (…vgl. Kern-Roxin, Strafverfahrensrecht, 13. Aufl. § 24 D III; Arzt JR 1973, 506, 507 in Anm. zu BVerfGE 34, 238).1 und 2 GG gewährleisten die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das das Recht am gesprochenen Wort mitumfaßt (BVerfGE 34, 238, 246).
Nach den in BVerfGE 34, 238, 248 entwickelten Grundsätzen ist die Verwertung einer Tonbandaufnahme zulässig, wenn sie nicht in den unantastbaren, absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreift und sich durch ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit rechtfertigen läßt.
Der Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, mißt das GG ebenfalls eine besondere Bedeutung bei (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49, 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Der Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, mißt das GG ebenfalls eine besondere Bedeutung bei (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49, 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249). - BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Der Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, mißt das GG ebenfalls eine besondere Bedeutung bei (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49, 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249).
- BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71
Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, …
Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Er war verpflichtet, jeden anderen möglichen, weniger gefährlichen Weg zur Abwendung des gegen ihn gerichteten Angriffs zu benutzen, gegebenenfalls auch auszuweichen (BGHSt 24, 356, 359; NJW 75, 1423). - BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Der Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, mißt das GG ebenfalls eine besondere Bedeutung bei (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49, 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249). - BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63
Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit …
Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Die StPO enthält jedoch keine abschließende Regelung (BGHSt 19, 325, 330;… Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. Einleitung Kap. 12 IV). - BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
Tonband
Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Dieses Grundrecht beherrscht auch das Strafverfahren mit der Folge, daß grundsätzlich ein Verbot zur Verwertung der durch Einbruch in die Intimssphäre gewonnenen Beweismittel besteht, wenn der Betroffene nicht in die Benutzung des Beweismittels einwilligt (BGHSt 14, 358;… Schäfer in Löwe/Rosenberg a.a.O.). - BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75
'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation
Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Er war verpflichtet, jeden anderen möglichen, weniger gefährlichen Weg zur Abwendung des gegen ihn gerichteten Angriffs zu benutzen, gegebenenfalls auch auszuweichen (BGHSt 24, 356, 359; NJW 75, 1423). - BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Der Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, mißt das GG ebenfalls eine besondere Bedeutung bei (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49, 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249). - BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Rücklieferung
Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Der Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, mißt das GG ebenfalls eine besondere Bedeutung bei (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49, 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249).
- BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77
Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch …
Aus der rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten folgt z.B. nicht automatisch die Unverwertbarkeit dieses Mittels im Strafverfahren (BGH, Urt. v. 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75 -). - BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei - …
Die Strafprozeßordnung trifft keine abschließende Regelung über die Beweisverwertungsverbote (BGHSt 19, 325, 329); solche können vielmehr auch unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet werden (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75). - BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75 - unter Berücksichtigung der in BVerfGE 34, 238, 248 dargelegten Grundsätze (…vgl. Niebier in Festschrift für Kleinknecht, 1985, S. 299, 306 f) die Auffassung vertreten, daß die Verwertung heimlich hergestellter Tonbandaufnahmen in Fällen schwerer Kriminalität gerechtfertigt sein kann.
- BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß es geboten sein kann, auch Beweismittel, die ein Dritter rechtswidrig erlangt hat (Tonbandaufnahmen) und die zur Entlastung des Angeklagten beitragen könnten, in die Hauptverhandlung einzuführen und bei der Urteilsfindung zu verwerten (vgl. BGHSt 27, 355, 357; BGH, Urt. v. 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75). - BGH, 02.11.1976 - 1 StR 259/76
Eigenschaften der Vortat bei der Hehlerei
Selbst wenn die Strafkammer sich zu Unrecht daran gehindert gesehen hätte, die heimlich angefertigten Tonbandaufnahmen, welche die Gespräche zwischen dem Zeugen A. und dem Angeklagten zum Gegenstand hatten, in der Verhandlung anzuhören und zu verwerten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75), so könnte das Urteil auf einem solchen Verstoß nicht beruhen. - BGH, 26.10.1983 - 3 StR 58/83
Verwertbarkeit von Bekundungen eines Zeugen - Anforderungen an Agententätigkeit, …
Ein mögliches Eindringen in die Persönlichkeitssphäre des Führungsoffiziers des sowjetischen Geheimdienstes sowie des Angeklagten würde hier jedenfalls wegen überwiegender Interessen der Allgemeinheit an der Aufklärung der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat nicht zur Unverwertbarkeit der Bekundungen des Zeugen M. führen (vgl. auch BVerfGE 34, 238, 247 ff; BGHSt 19, 325, 331 ff; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75).
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