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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1983 - 1 StR 684/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2949
BGH, 13.10.1983 - 1 StR 684/83 (https://dejure.org/1983,2949)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1983 - 1 StR 684/83 (https://dejure.org/1983,2949)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1983 - 1 StR 684/83 (https://dejure.org/1983,2949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begehung einer Vollrauschtat durch einen Alltagsalkoholiker - Verminderung der Fähigkeit, den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke zu unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 154
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83

    Verurteilung wegen Vollrausches - Anforderungen an Feststellungen zur …

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - 1 StR 684/83
    Es hat aber den geistig-seelischen Zustand des Angeklagten in Bezug auf § 323 a StGB nicht erörtert (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83 - Horn in SK, § 323 a Rdnr. 8).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 459/92

    Schuldunfähigkeit aufgrund Alkoholgenusses - Schuldhaftes Sichbetrinken eines …

    Das Bezirksgericht hätte vielmehr erörtern müssen, ob der Angeklagte möglicherweise von einem derart unwiderstehlichen Drang zum Genuß alkoholischer Getränke beherrscht war, daß seine Fähigkeit, den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke auch ohne äußeren Zwang zu unterlassen, erheblich vermindert war (…vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1 und Sichberauschen 1 m.w.N.; § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4; BGH StV 1984, 154 und 419 f).

    Da der Senat angesichts der hier festgestellten Besonderheiten ausschließen kann, daß die Fähigkeit des Angeklagten, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholgenuß zu widerstehen, gemäß § 20 StGB ausgeschlossen gewesen ist, bedarf es entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts lediglich der Aufhebung des Strafausspruchs (vgl. BGH StV 1984, 154).

  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen …

    Es hätte deshalb Veranlassung bestanden zu prüfen, ob der Angeklagte von einem derart starken Drang zum Alkohol beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Genuß alkoholischer Getränke zu widerstehen, im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war (…vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1; BGH StV 1984, 154; 1984, 419; BGH bei Holtz MDR 1986, 441; BGH bei Theune NStZ 1986, 154).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87

    Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch - …

    27. Juli 1983 - 3 StR 239/83; BGH StV 1984, 154; 1984, 419; BGH, Beschl. vom 1. Februar 1985 - 2 StR 860/84 - bei Theune NStZ 1986, 154; BGH, Beschl. vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - bei Holtz MDR 1986, 441.
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 802/83

    Nicht geringe Menge - Haschisch - Wirkstoffgehalt - Fehlende Feststellung

    Auf diesen kommt es jedoch wesentlich an (BGH, Beschluß v. 7.10.1983 - 1 StR 684/83).
  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85

    Verurteilung eines psychisch wie physisch vom Alkohol Abhängigen wegen …

    Das Landgericht hätte daher prüfen und erörtern müssen, ob der Angeklagte aufgrund dieser Alkoholsucht von einem derart unwiderstehlichen Drang zum Genuß alkoholischer Getränke beherrscht war, daß bei dem hier abgeurteilten Sichbetrinken seine Fähigkeit, den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke zu unterlassen, aufgehoben oder erheblich vermindert war (vgl. BGH StV 1984, 154).
  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 531/93

    Maßgeblicher Horizont beim Rücktritt von der versuchten Rauschtat - Verminderte …

    Aus diesem Grunde ist es möglich, daß sich der Angeklagte jeweils vor Beginn der jeweiligen Tathandlung, also beim Sichbetrinken, aufgrund einer krankhaften seelischen Störung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) befunden hat (vgl. BGH StV 1984, 154, 419; BGH bei Holtz MDR 1986, 441;… weitere Nachweise bei BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1).
  • BGH, 09.10.1986 - 1 StR 445/86

    Hinderung der Fähigkeit übermäßigen Genuss alkoholischer Getränke zu unterlassen …

    Bei diesem psychischen Zustand des Angeklagten hätte das Landgericht hinsichtlich der Verurteilungen wegen Vollrausches (Fälle II 2 und 8 der Gründe) prüfen und erörtern müssen, ob der Angeklagte auf Grund seiner Alkoholsucht von einem derart starken Drang zum Genuß alkoholischer Getränke beherrscht war, daß seine Fähigkeit, den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke zu unterlassen, aufgehoben oder erheblich vermindert war (vgl. BGH StV 1984, 154 und 419; BGH, Beschluß vom 29. Januar 1986 - 3 StR 581/85 - und Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - bei Holtz MDR 1986, 441).
  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 513/91

    Strafbarkeit wegen fahrlässigem Vollrausch bei krankhafter Alkoholsucht

    Angesichts dieser Feststellungen hätte das Landgericht erörtern müssen, ob die Angeklagte nicht aufgrund ihrer Alkoholsucht von einem derart unwiderstehlichen Drang zum Genuß alkoholischer Getränke beherrscht war, daß bei dem hier maßgeblichen Sichbetrinken ihre Fähigkeit, den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke zu unterlassen, jeweils erheblich vermindert oder gar ausgeschlossen war (…vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1; § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4; BGH StV 1984, 154).
  • BayObLG, 14.08.1991 - RReg. 2 St 147/91
    Unter diesen Umständen hätte das Landgericht prüfen und erörtern müssen, ob der Angeklagte aufgrund Alkoholsucht von einem Drang zum Genuss alkoholischer Getränke derart beherrscht war, dass bei dem hier maßgeblichen Sichbetrinken seine Fähigkeit, den übermäßigen Genuss alkoholischer Getränke zu unterlassen, erheblich vermindert im Sinne des § 21 StGB war (BGH StV 1984, 154 ; BGH bei Holtz MDR 1986, 441).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 860/84

    Erfordernis der Prüfung der Fähigkeit des Angeklagten übermäßigem Alkoholkonsum …

    Darin liegt ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1983 - 1 StR 684/83 - und 17. April 1984 - 5 StR 234/84).
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