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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2309
BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,2309)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1993 - 1 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,2309)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,2309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an einen erpresserischen Menschenraub - Ausnutzung der Sorge des Opfers um sein Wohl zu einer Erpressung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 539
  • StV 1993, 522
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und …

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
    Für den Fall, daß sich der Täter eines anderen bemächtigt, hat der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 - entschieden, in einschränkender Auslegung seien § 239 a, § 239 b StGB auf solche Fälle nicht anwendbar, in denen das bloße Sichbemächtigen unmittelbares Nötigungsmittel einer Vergewaltigung, einer sexuellen Nötigung oder einer räuberischen Erpressung ist und in denen eine über das hierdurch begründete unmittelbare Gewaltverhältnis zwischen Täter und Opfer hinaus reichende Außenwirkung des abgenötigten Verhaltens nach der Vorstellung des Täters nicht eintreten soll (BGHSt 39, 36 = NJW 1993, 1145).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1992 ausgesprochen hat, erstrebt der Täter eine Wirkung außerhalb des unmittelbar tatbezogenen Gewaltverhältnisses nicht nur in Fällen, in denen der tatbestandliche Erfolg der Nötigung außerhalb dieses Gewaltverhältnisses eintritt (z.B. Freilassung von Gefangenen), sondern auch in solchen Fällen, in denen eine Außenwirkung darin liegt, daß etwa das Opfer zur Abgabe von Erklärungen gezwungen wird (BGHSt 39, 36, 43).

  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen …

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
    An dieses Bemühen sind hohe Anforderungen zu stellen (BGHSt 31, 46, 49 f. sowie 33, 295, 302).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92 - Tateinheit zwischen erpresserischem Menschenraub und schwerer räuberischer Erpressung und zugleich zwischen Geiselnahme und Vergewaltigung angenommen hat (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Konkurrenzen 1 = NStZ 1993, 39), hebt das Urteil vom 17. November 1992 hervor, der früher entschiedene Fall unterscheide sich von dem späteren insbesondere dadurch, daß der Täter von vornherein eine Entführung beabsichtigte und die Begründung des Gewaltverhältnisses über das Opfer bereits den Beginn dieser Entführung darstellte.
  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93

    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …

    Rn. 17 bb) In dem Beschluß vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 - hat der 1. Strafsenat den insoweit vergleichbaren Tatbestand des § 239a StGB bejaht.
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93

    Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das …

    Auch die Senatsentscheidung vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 (Der Kriminalist 1993, 363) sowie der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 - lassen die Frage ausdrücklich offen, ob die einschränkende Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB auch bei Vorliegen der Handlungsalternative "Entführen" gilt.
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in …

    Bei einer solchen Sachlage gibt es keinen Grund, § 239 a StGB nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93; Beschl. v. 24. Juni 1993 - 1 StR 30/93).
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