Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb nach und nach
Papierfundstellen
- MDR 1982, 426
- NStZ 1982, 163
- StV 1982, 224
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen - …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit oder faktische Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse v. 31.3.1976 - 2 StR 54/76; 6.11.1979 - 1 StR 358/79; 29.10.1980 - 3 StR 335/80; Urteil v. 3.11.1981 - 1 StR 558/81). - BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81
Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4 …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit oder faktische Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse v. 31.3.1976 - 2 StR 54/76; 6.11.1979 - 1 StR 358/79; 29.10.1980 - 3 StR 335/80; Urteil v. 3.11.1981 - 1 StR 558/81). - BGH, 31.03.1976 - 2 StR 54/76
Eigener Unrechtsgehalt beim Besitz von Betäubungsmitteln neben dem Handeltreiben …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit oder faktische Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse v. 31.3.1976 - 2 StR 54/76; 6.11.1979 - 1 StR 358/79; 29.10.1980 - 3 StR 335/80; Urteil v. 3.11.1981 - 1 StR 558/81).
- BGH, 06.11.1979 - 1 StR 358/79
Tatsächliche Herrschaftsmacht über Betäubungsmittel als Voraussetzung für eine …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit oder faktische Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse v. 31.3.1976 - 2 StR 54/76; 6.11.1979 - 1 StR 358/79; 29.10.1980 - 3 StR 335/80; Urteil v. 3.11.1981 - 1 StR 558/81). - BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81
Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine Addition ist zwar hinsichtlich derjenigen Teilmengen statthaft, die der Angeklagte L. fortgesetzt an Dritte abgegeben hat (BGH, Urteile v. 28.4.1981 - 1 StR 121/81; 2.12.1981 - 2 StR 542/81). - BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Hierbei handelt es sich nach den Feststellungen jedoch nur um 2 g Kokain für E. und um 1 g Kokain für B. (UA S. 14, 54); der Tatrichter wird an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden haben, ob damit die Voraussetzungen einer nicht geringen Menge erfüllt sind (vgl. BGHSt 26, 355 [358]). - BGH, 29.09.1981 - 1 StR 815/80
Voraussetzungen für eine Zusammenrechnen von verschiedenen Mengen an …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80). - BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81
Bemessung einer Strafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine Addition ist zwar hinsichtlich derjenigen Teilmengen statthaft, die der Angeklagte L. fortgesetzt an Dritte abgegeben hat (BGH, Urteile v. 28.4.1981 - 1 StR 121/81; 2.12.1981 - 2 StR 542/81). - BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73
Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung - …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80). - BGH, 14.11.1978 - 1 StR 592/78
Unterscheidung zwischen Erwerb und Besitz nicht geringer Mengen Betäubungsmittel
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80). - BGH, 22.12.1976 - 2 StR 645/76
Fortgesetzter Erwerb und fortgesetzter Besitz von Rauschmitteln - Besitz einer …
- BGH, 09.11.1976 - 1 StR 649/76
Keine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei …
- BGH, 22.02.1978 - 4 StR 52/78
Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Erwerb und Handeltreiben; Bildung einer …
- OLG Stuttgart, 08.05.2001 - 3 Ss 13/01
Berücksichtigung des sog. "gebundenen Anteilsmitbesitzes" bei der Berechnung …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. nur BGH StV 1982, 224 [225] m.w.N.) und allgemeiner Auffassung in der Literatur (…s. nur Weber, BtMG, § 29 Rdn. 636 m.w.N.) darf jedem Mittäter des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur diejenige Menge zurechnet werden, die seiner Sachherrschaft tatsächlich unterworfen war; eine rechtliche Erstreckung auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungs- oder Verfügungsmöglichkeit über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht. - BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht …
Denn beim unerlaubten Besitz zum Eigenverbrauch kommt es darauf an, ob die fortgesetzt erworbenen Teilmengen beim Erwerber zu einem einheitlichen Vorrat zusammengeflossen sind, ob er also auch eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln gleichzeitig besessen hat (BGH MDR 1982, 426; BGH bei Schmidt MDR 1978, 6 und 1979, 886). - OLG Koblenz, 19.05.1983 - 1 Ss 133/83
Betäubungsmittel; Haschisch; Geringe Menge; Minder schwerer Fall; Einfuhr; …
Eine Addition der mehreren Teilmengen ist auf jeden Fall statthaft, wenn sie fortgesetzt eingeführt und sodann an Dritte abgegeben werden (vgl. BGH in NStZ 1982, 163 ).Dies zu beurteilen obliegt der Entscheidung des Tatrichters ( BGH in NStZ 1982, 163 und 425).
- BGH, 31.07.2002 - 3 StR 233/02
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (keine Mittäterschaft mangels …
Die von O. aufgrund einer gemeinsamen Absprache gekaufte Gesamtmenge von 200 Gramm kann dem Angeklagten bei dem Tatvorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht nach mittäterschaftlichen Grundsätzen zugerechnet werden, weil sie seiner Sachherrschaft nicht unterworfen war (vgl. BGH NStZ 1982, 163;… Weber, BtMG § 29 a Rdn. 127). - BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Verurteilung wegen des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
Die Frage, wer das Betäubungsmittel besessen hat, ist tatsächlicher Natur; eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Sachherrschaft hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 558/81 - und Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 700/81 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 18.08.1992 - 1 StR 519/92
Betäubungsmittel: Besitz einer nicht geringen Menge
Ob beim Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch ein besonders schwerer Fall i.S.d. § 29 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 4 BtMG vorliegt, richtet sich danach, ob die fortgesetzt erworbenen Teilmengen beim Erwerber zu einem einheitlichen Gesamtvorrat zusammengeflossen sind, ob er also eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln gleichzeitig besessen hat (BGH MDR 1982, 426; BGH bei Schmidt MDR 1982, 881, 884; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87;… Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 603). - BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 31/94
Regelbeispiel; Besitz; Nicht geringe Menge; Erwerb; Fortgesetzt; Eigenverbrauch; …
Das Regelbeispiel des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG a.F. in der Alternative des Besitzes einer nicht geringen Menge ist auch dann erfüllt, wenn der Angeklagte wegen Erwerbs verurteilt wird, sofern dieser zum gleichzeitigen Besitz eines einheitlichen Vorrats einer nicht geringen Menge geführt hat (BGHSt 25, 290 [293 für das in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG der früheren Fassung nicht erwähnte Handeltreiben]; BGH MDR 1982, 426 ; NStZ 1982, 163 ;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 2 und 4; StV 1990, 548 [549] = MDR 1990, 1032 ; Beschluß vom 13.3.1991 - 2 StR 57/91, zitiert bei Schmidt MDR 1991, 1111 [Fußnote 11]; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 8.8.1983 4 St RR 156/83 und 26.2-1992 - 4 St RR 25/92;… Körner BtMG 3.Aufl. § 29 Rdn. 777). - BayObLG, 26.02.1992 - RReg. 4 St 25/92
Regelbeispiel; Besitzrecht; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; …
Zwar erwähnt die genannte Vorschrift den Erwerb nicht; sie ist aber unter dem Gesichtspunkt des Besitzes anzuwenden, wenn der Erwerb nachfolgend zum gleichzeitigen Besitz eines einheitlichen Vorrats einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln führt (BGHSt 25, 290 [293] für das in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG a.F. nicht erwähnte Handeltreiben; BGH MDR 1982, 426 = NStZ 1982, 163 ;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 2 und 4; StV 1990, 548 [549] = MDR 1990, 1032 ; Beschluß vom 13.3.1991 - 2 StR 57/91, zitiert bei Schmidt MDR 1991, 1111 [Fn. 11]; Beschluß des erkennenden Senats vom 8.8.1983 - 4 St 156/83;… Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rd. 777).
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