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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,5943
BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54 (https://dejure.org/1955,5943)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1955 - 1 StR 712/54 (https://dejure.org/1955,5943)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1955 - 1 StR 712/54 (https://dejure.org/1955,5943)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54
    Sofern der Angeklagte geltend macht, die Strafkammer habe die ihr obliegende Aufklärungspflicht verletzt, ist die Rüge unzulässig, da der Beschwerdeführer nicht angibt, welche weiteren Beweismittel das Landgericht im einzelnen noch hätte heranziehen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 16.03.1954 - 1 StR 55/54
    Auszug aus BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54
    Er verstösst insbesondere nicht gegen den Grundsatz, den der erkennende Senat in der Entscheidung BGH NJW 1954, 847 Nr. 20 aufgestellt hat.
  • RG, 20.06.1910 - III 308/10

    1. Zum Begriffe der großen Entfernung und der besonderen Erschwerung im Sinne des …

    Auszug aus BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54
    Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 223 und des § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO beruhten im wesentlichen auf der tatsächlichen Würdigung der Verhältnisse, sie ist daher dem pflichtmässigem Ermessen des Tatrichters überlassen und der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, sofern kein Rechtsirrtum erkennbar ist (vgl RGSt 44, 8; 46, 114; 52, 86).
  • BGH, 18.09.1952 - 4 StR 409/52
    Auszug aus BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54
    Sie durfte in der neuen Entscheidung bei gleichbleibender Freiheitsstrafe nicht weniger Untersuchungshaft anrechnen als im früheren Urteil (BGH JZ 1952, 754 [BGH 18.09.1952 - 4 StR 409/52]; RGSt 66, 351, 353).
  • RG, 11.07.1932 - III 554/32

    Hebt das Revisionsgericht ein Urteil, in dem Untersuchungshaft angerechnet war, …

    Auszug aus BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54
    Sie durfte in der neuen Entscheidung bei gleichbleibender Freiheitsstrafe nicht weniger Untersuchungshaft anrechnen als im früheren Urteil (BGH JZ 1952, 754 [BGH 18.09.1952 - 4 StR 409/52]; RGSt 66, 351, 353).
  • RG, 15.02.1918 - IV 30/18

    Muß das Gericht vor Verlesung der Aussage eines wegen Abwesenheit im Felde durch …

    Auszug aus BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54
    Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 223 und des § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO beruhten im wesentlichen auf der tatsächlichen Würdigung der Verhältnisse, sie ist daher dem pflichtmässigem Ermessen des Tatrichters überlassen und der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, sofern kein Rechtsirrtum erkennbar ist (vgl RGSt 44, 8; 46, 114; 52, 86).
  • RG, 07.06.1912 - II 399/12

    1. Ist der Grund, daß dem Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung für …

    Auszug aus BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54
    Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 223 und des § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO beruhten im wesentlichen auf der tatsächlichen Würdigung der Verhältnisse, sie ist daher dem pflichtmässigem Ermessen des Tatrichters überlassen und der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, sofern kein Rechtsirrtum erkennbar ist (vgl RGSt 44, 8; 46, 114; 52, 86).
  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 198/62

    Rechtsmittel

    Sie kann von dem Revisionsgericht nur darauf geprüft werden, ob sie von einem Rechtsirrtum beeinflußt ist (RGSt 44, 8; 52, 86; BGH Urt. vom 28. Januar 1955 - 1 StR 712/54 - und vom 1. Februar 1955 - 1 StR 702/54).
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 423/61

    Anrechnung einer Untersuchungshaft - Verpflichtung des Angeklagten zur …

    Umstände, die es rechtfertigen können, die Untersuchungshaft nicht anzurechnen, wie z.B., daß der Angeklagte aus Uneinsichtigkeit leugnete, die Tat zu dem Zwecke abstritt, um das Verfahren hinauszuzögern oder gar durch lügenhafte Behauptungen die Strafverfolgungsbehörden irre führte oder daß die Untersuchungshaft auf ihn ohne Eindruck geblieben oder aus einem anderen Grunde der Verbüßung von Strafhaft nicht gleichzuachten ist, hat die Strafkammer bisher nicht festgestellt (vgl. dazu BGH 1 StR 712/54 vom 28. Januar 1955; 1 StR 118/55 vom 20. Mai 1955; 4 StR 563/53 vom 3. Dezember 1953).
  • BGH, 01.02.1955 - 1 StR 702/54

    Rechtsmittel

    Sie ist einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur in der Richtung zugänglich, ob dem Tatrichter ein Rechtsirrtum unterlaufen ist (u.a. RGSt 44, 8; 46, 114; 52, 86; BGH 1 StR 712/54 vom 28. Januar 1955).
  • BGH, 22.03.1960 - 1 StR 100/60

    Rechtsmittel

    Hat aber der Angeklagte durch eine bewußt irreführende Verteidigung und durch einen von vornherein aussichtslosen und daher frivolen Beweisantrag die Aussetzung der Hauptverhandlung und damit die Verzögerung des Verfahrens und die Verlängerung der Untersuchungshaft herbeigeführt, so steht nichts im Wege, von ihrer Anrechnung wenigstens insoweit abzusehen, als sie durch dieses Verhalten des Angeklagten verursacht wurde (so auch BGH in 1 StR 712/54 vom 28. Januar 1955 und 1 StR 118/55 vom 20. Mai 1955).
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