Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
5. Abschnitt - Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 212 - 225a) |
(1) Wenn dem Erscheinen eines Zeugen oder Sachverständigen in der Hauptverhandlung für eine längere oder ungewisse Zeit Krankheit oder Gebrechlichkeit oder andere nicht zu beseitigende Hindernisse entgegenstehen, so kann das Gericht seine Vernehmung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter anordnen.
(2) Dasselbe gilt, wenn einem Zeugen oder Sachverständigen das Erscheinen wegen großer Entfernung nicht zugemutet werden kann.
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24.08.2004
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2004 | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) | 24.08.2004 |
beteiligten § 213Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung § 214Ladungen durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der Beweismittel § 215Zustellung des Eröffnungsbeschlusses § 216Ladung des Angeklagten § 217Ladungsfrist § 218Ladung des Verteidigers § 219Beweisanträge des Angeklagten § 220Unmittelbare Ladung durch den Angeklagten § 221Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen § 222Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen § 222aMitteilung der Besetzung des Gerichts § 222bBesetzungseinwand § 223Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter § 224Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin § 225Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter § 225aZuständigkeits-
änderung vor der Hauptverhandlung
Rechtsprechung zu § 223 StPO
207 Entscheidungen zu § 223 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Ws 64/15
Fortdauer der Vollstreckung der Sicherheitsverwahrung: Anhörung des ...
- BGH, 06.06.2019 - StB 14/19
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- BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55
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- BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche ...
- BGH, 17.01.1969 - 2 StR 533/68
Bestrafung wegen Diebstahls bei Verstoß gegen Bewährungsauflagen - Einführung ...
- BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81
Ersatz der Vernehmung eines Zeugen zum Beweis einer auf dessen Wahrnehmung ...
- BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
- BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
Strafrechtliche Würdigung des Massenmordes an Juden - Voraussetzungen für die ...
- OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
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- OLG Köln, 06.03.2009 - 2 Ws 87/09
Voraussetzungen für ein Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht bei Sorge um ...
Querverweise
Auf § 223 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a (Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl)
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 323 (Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung)
- Abgabenordnung (AO)
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Strafverfahren
- Gerichtliches Verfahren
- § 407 (Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen)