Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1977 - 1 StR 712/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterbrechung einer Verfolgungsverjährung durch eine Vernehmung eines Zeugen - Verhängung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 144
- NJW 1977, 1405
- MDR 1977, 594
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70
Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags …
- OLG Hamm, 12.02.1976 - 2 Ss OWi 102/76
Auszug aus BGH, 22.03.1977 - 1 StR 712/76
Das Bayerische Oberste Landesgericht möchte über den Antrag sachlich entscheiden, sieht sich daran aber durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Februar 1976 (VRS 51, 126; LS NJW 1976, 1327 Nr. 27) gehindert, in dem die Auffassung vertreten wird, die Vernehmung eines Betroffenen oder eines Zeugen in der Hauptverhandlung unterbreche im gerichtlichen Verfahren über eine Ordnungswidrigkeit die Verjährung nicht.Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluß vom 12. Februar 1976 (VRS 51, 126; LS NJW 1976, 1327 Nr. 27) die Auffassung, nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 OWiG unterbreche nur die Vernehmung eines Zeugen oder die Anordnung seiner Vernehmung die Verjährung.
- BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71
Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten …
Auszug aus BGH, 22.03.1977 - 1 StR 712/76
Die Vorlegungsvoraussetzungen nach § 69 Abs. 3 OWiG, § 121 Abs. 2 GVG sind erfüllt (BGHSt 23, 365, 366; 24, 208, 209). - BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76
Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Unterbrechung …
Auszug aus BGH, 22.03.1977 - 1 StR 712/76
In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einigkeit darüber, daß die beiden Unterbrechungsmöglichkeiten nur alternativ durchgreifen, daß also die Verjährung nicht durch die Anordnung der Vernehmung und dann noch einmal durch die darauf beruhende Vernehmung selbst unterbrochen wird (BGH, Beschluß vom 1. Februar 1977 - 1 StR 741/76 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt;… Göhler, OWiG 4. Aufl. § 33 Anm. 2 B;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG § 33 Rdn. 8, 23).
- BGH, 30.06.2004 - 1 StR 526/03
Urteile wegen Umweltdelikten durch Abbruchunternehmen rechtskräftig
Es unterbricht nur die erste der vorgenommenen Maßnahmen (…BTDrucks. 7/550 zu Art. 17 Nr. 34, S. 215;… Jähnke in LK, StGB, 12. Aufl., § 78c Rdn. 19; vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH…, Beschluß vom 26. Oktober 1977 - 3 StR 384/77, Jähnke in LK aaO Rdn. 23; zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 33 Abs. 1 Nr. 2 OWiG BGHSt 27, 110, 113; 27, 144, 147, Göhler OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdn. 6 a). - BGH, 30.06.2004 - 1 StR 525/03
Urteile wegen Umweltdelikten durch Abbruchunternehmen rechtskräftig
Es unterbricht nur die erste der vorgenommenen Maßnahmen (…BTDrucks. 7/550 zu Art. 17 Nr. 34, S. 215;… Jähnke in LK, StGB, 12. Aufl., § 78c Rdn. 19; vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH…, Beschluß vom 26. Oktober 1977 - 3 StR 384/77, Jähnke in LK aaO Rdn. 23; zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 33 Abs. 1 Nr. 2 OWiG BGHSt 27, 110, 113; 27, 144, 147, Göhler OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdn. 6 a). - BGH, 26.10.1977 - 3 StR 384/77
Wirkungen einer auf Grund einer Vernehmungsanordnung erfolgten Anhörung auf eine …
Die ersichtlich auf Grund der Vernehmungsanordnungen am 5. Dezember 1975 erfolgte Anhörung des Beschuldigten durch den Richter (Bl. 27 d.A.) bewirkte keine erneute Unterbrechung der gemäß § 78 c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 StGB schon mit der Anordnung von neuem laufenden Verjährungsfrist (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 1977 - 1 StR 741/76 - und vom 22. März 1977 - 1 StR 712/76 - mit weiteren Nachweisen). - BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82
Vernehmung; Verteidiger; Einlassung; Hauptverhandlung; Verjährung
Darin, daß das Gericht das, was der Betroffenen in diesem Zusammenhang als seine Einlassung vorträgt, entgegennimmt, liegt somit eine richterliche Vernehmung, die nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Verjährung unterbricht, und zwar unabhängig davon, ob in der Bestimmung des Hauptverhandlungstermins (und gegebenenfalls in der mit ihr verbundenen Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen) bereits eine Anordnung der Vernehmung in der Hauptverhandlung erblickt werden könnte (BGHSt 27, 144/148).
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