Rechtsprechung
| BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine ausbeuterische Zuhälterei - rechtliche Beurteilung einer kurzzeitigen Ausbeutungslage - Beziehungen im Sinne von § 181a Abs. 1 StGB - Abgrenzung zum Tatbestand der Vergewaltigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine ausbeuterische Zuhälterei; rechtliche Beurteilung einer kurzzeitigen Ausbeutungslage; Beziehungen im Sinne von § 181a Abs. 1 StGB; Abgrenzung zum Tatbestand der Vergewaltigung
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Anforderungen an eine ausbeuterische Zuhälterei; rechtliche Beurteilung einer kurzzeitigen Ausbeutungslage; Beziehungen im Sinne von § 181a Abs. 1 StGB ; Abgrenzung zum Tatbestand der Vergewaltigung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.01.1977 - 1 StR 639/76
Ablehnung eines auf Vernehmung eines Kriminalbeamten gerichteten …
Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80
Denn die Vorschrift will den sozialschädlichen aktiven Täter treffen, der die Dirne in Abhängigkeit hält (BGH, Urteil vom 14. Januar 1977 - 1 StR 639/76 - S. 18). - OLG Hamburg, 04.09.1974 - 2 Ss 162/74
Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80
Diese bestanden nach den Urteilsfeststellungen in einem auf Dauer angelegten Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältnis, das auch durch Nötigung begründet und aufrechterhalten werden kann (OLG Hamburg NJW 1975, 127 [OLG Hamburg 04.09.1974 - 2 Ss 162/74] = JZ 1974, 717). - BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77
Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle …
Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80
Zwar kann sich das tatbestandsmäßige Verhalten des Allein- oder Mittäters nach der Neufassung des § 177 StGB auf eine Nötigungshandlung beschränken, die einem anderen den Beischlaf ermöglicht (BGHSt 27, 205 = NJW 1977, 1829); dieser braucht von der Nötigung nichts zu wissen (…Lenckner in: Schönke/Schröder StGB, 20. Aufl. § 177 Rdn. 13).
- BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74
Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung - …
Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80
Hätte Frau K. den Dirnenlohn behalten dürfen, hätte sich ihre wirtschaftliche Lage - die nicht mit einer Gefährdung des Existenzminimums verbunden sein mußte (BGH, Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74 - S. 13/14) - spürbar gebessert. - BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76
Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei …
Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80
Dies genügt als Voraussetzung der ausbeuterischen Zuhälterei im Sinn von § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 722; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 - S. 5/6; BayObLGSt 1976, 165 = NJV 1977, 1209; KG MDR 1977, 862). - BGH, 15.06.1964 - 2 StR 178/64
Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80
Dieser Fall kann somit nur unter dem Gesichtspunkt des § 181 a StGB zur Verurteilung führen (vgl. auch BGHSt 19, 350 [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64] = NJW 1964, 1630). - BayObLG, 21.12.1976 - RReg. 3 St 166/75
Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80
Dies genügt als Voraussetzung der ausbeuterischen Zuhälterei im Sinn von § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 722; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 - S. 5/6; BayObLGSt 1976, 165 = NJV 1977, 1209; KG MDR 1977, 862). - BGH, 11.10.1963 - 4 StR 384/63
Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80
Dabei spielt für die rechtliche Beurteilung keine Rolle, daß die Ausbeutung wegen des Eingreifens der Polizei nur auf einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum beschränkt war (vgl. BGH LM Nr. 12 zu § 181 a StGB = NJW 1964, 116).
- BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82
Verurteilung wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution sowie wegen …
Der Tatbestand (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert insoweit, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80, vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - und vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - sowie Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).Als Beziehungen kommen nach dem Sinn der Vorschrift nur solche in Frage, durch welche die Prostituierte in Abhängigkeit von dem Täter gehalten wird (BGH, Urteil vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80).
- BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82
Anforderugen an eine Aufklärungsrüge im Sinne von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO - …
Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostitutierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80 - vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 -).Die Vorschrift will den sozialschädlichen aktiven Täter treffen, der im Hinblick auf die Ausbeutung Beziehungen zu der Prostituierten unterhält; als Beziehungen kommen nach dem Sinn der Vorschrift nur solche infrage, durch welche die Prostituierte in Abhängigkeit von dem Täter gehalten wird (BGH, Urteil vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80 -).
- BGH, 03.05.1983 - 1 StR 253/83
Fehlen einer Notlagesituation zur Begründung einer verschärften Strafzumessung
Soweit die Erwägungen dem Angeklagten das planmäßige und eigensüchtige Ausnutzen fremder Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle zur Last legen, knüpfen sie an Tatbestandsmerkmale der ausbeuterischen zuhälterei an (vgl. BGH, Urteile vom 24.2.1981 - 1 StR 715/80; 27.4.1982 - 1 StR 62/82; 22.9.1982 - 3 StR 300/82 - NStZ 1983, 220), beziehen sich daher auf Umstände, die gemäß § 46 Abs. 3 StGB nicht berücksichtigt werden dürfen.
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