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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1222
BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86 (https://dejure.org/1987,1222)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1987 - 1 StR 725/86 (https://dejure.org/1987,1222)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 (https://dejure.org/1987,1222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige Schuldunfähigkeit bei Alkoholkonsum - Strafrechtliche Verantwortlichkeit nach äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 385
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …

    Auszug aus BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86
    Schon nach den in der Rechtsprechung angenommenen Durchschnittswerten von 40 g Alkohol je Liter Bier und 7 g je 1Glas Schnaps (vgl. BGH, Urt. vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86) hat der Angeklagte insgesamt 289 g Alkohol zu sich genommen.
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im …

    Auszug aus BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86
    Die Bejahung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters setzt in einem solchen Fall die Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung voraus; in diese Beurteilung ist der Blutalkoholwert einzubeziehen (BGH Strafverteidiger 1986, 148).
  • BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen besonderer Umstände nach …

    Auszug aus BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86
    Er wird ferner Gelegenheit haben, die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 Abs. 2 StGB aufgrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit, wie sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten ist (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juni 1986 - 1 StR 179/86) nochmals zu prüfen.
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor; …

    Ein derartiges Abweichen von dem im Regelfall bei Männern anzusetzenden Faktor von 0, 7 kann bei mageren, schmalwüchsigen Personen in Betracht kommen, da der Reduktionsfaktor von der individuellen körperlichen Konstitution, insbesondere vom Fettgewebsanteil, abhängt (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2; BGH NStZ 1992, 277; Beschl. v. 25. Mai 1993 - 2 StR 153/93; Forster, Praxis der Rechtsmedizin (1986), S. 451; Schütz, Alkohol im Blut (1983), S. 59).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die maximale Blutalkoholkonzentration bei Trinkmengenangaben - ohne Verletzung des Zweifelssatzes - unter Zugrundelegung eines stündlichen Alkoholabbaues von 0, 1 o/oo und außerdem eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHSt 34, 29 ; BGH VRS 71, 176, 177; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 4; § 21 Blutalkoholkonzentration 7).

    Die Bejahung der vollen Schuldfähigkeit setzt bei einem solchen Wert die Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung des Täters voraus, in die auch der BAK-Wert einzubeziehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 308, 315 f.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2; BGH StV 1989, 387 ).

  • BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung …

    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
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