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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2020 - 1 StR 73/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11030
BGH, 31.03.2020 - 1 StR 73/20 (https://dejure.org/2020,11030)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2020 - 1 StR 73/20 (https://dejure.org/2020,11030)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2020 - 1 StR 73/20 (https://dejure.org/2020,11030)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 97 Abs. 2 AufenthG; § 46 Abs. 3 StGB
    Banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Strafzumessung: keine strafschärfende Berücksichtigung eines planvollen Vorgehens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Berücksichtigung der bandenmäßigen Begehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 97 Abs 2 AufenthG, § 97 Abs 3 AufenthG, § 46 Abs 3 StGB
    Banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Berücksichtigung der bandenmäßigen Begehung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 97 Abs. 3 AufenthG, § 97 Abs. 2 AufenthG, § 46 Abs. 3 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsteiliges, planvolles und koordiniertes Vorgehen der Beteiligten einer Bande als Voraussetzung des Tatbestands der bandenmäßigen Begehung des Einschleusens von Ausländern bzgl. Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsteiliges, planvolles und koordiniertes Vorgehen der Beteiligten einer Bande als Voraussetzung des Tatbestands der bandenmäßigen Begehung des Einschleusens von Ausländern bzgl. Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    Arbeitsteiliges, planvolles und koordiniertes Vorgehen der Beteiligten einer Bande als Voraussetzung des Tatbestands der bandenmäßigen Begehung des Einschleusens von Ausländern bzgl. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de

    Banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Berücksichtigung der bandenmäßigen Begehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 230
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 140/15

    Minder schwerer Fall des Computerbetruges (besonders werthaltiges, da …

    Auszug aus BGH, 31.03.2020 - 1 StR 73/20
    Der Tatbestand der bandenmäßigen Begehung nach § 97 Abs. 2 AufenthG setzt gerade das arbeitsteilige, planvolle und koordinierte Vorgehen der Beteiligten einer organisierten Bande voraus und darf daher nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 StR 140/15 Rn. 3).
  • BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20

    Einziehungsentscheidung als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird zu bedenken haben, dass zum einen bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, das Vorliegen eines vertypten Strafmilderungsgrundes ausdrücklich einzustellen ist, und zum anderen bei Bandentaten die straferschwerende Erwägung, diese seien arbeitsteilig begangen worden, rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 73/20; Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 StR 140/15, wistra 2015, 350).
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