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| BGH, 06.04.1954 - 1 StR 741/53 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.03.1954 - 2 StR 473/53
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Auszug aus BGH, 06.04.1954 - 1 StR 741/53
Der Senat tritt dem der Entscheidung 2 StR 473/53 vom 5. März 1954 aus den in dieser Entscheidung angeführten Gründen bei (gegen BayObLG DAR 1954, 49 Nr. 29).Nur die tateinheitliche Verurteilung nach den § § 1, 49 StVO hat jetzt zu entfallen (Art. 2 Nr. 38 der VO zur Änderung der Strassenverkehrsordnung vom 24. August 1953, BGBl. S 1131; vgl. BGH 2 StR 473/53 vom 5. März 1954, zum Abdruck bestimmt).
- BGH, 11.02.1955 - 1 StR 478/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.10.1954 - 1 StR 356/54
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Seit dem 1. September 1953 darf gegen einen Täter, der durch dieselbe Handlung die Strassenverkehrsordnung übertreten und eine schwerere Straftat begangen hat, der Schuldspruch nur noch aus dem schwereren Strafgesetz ergehen (BGH NJW 1954, 810 Nr. 15 und 1 StR 741/53 vom 6. April 1954).Die Übertretungen der § § 1, 9 Abs. 4 StVO, die ausreichend feststehen, durften beim Strafmass berücksichtigt werden (BGHSt 6, 25 und 1 StR 741/53 vom 6. April 1954).
- BGH, 26.08.1954 - 1 StR 165/54
Rechtsmittel
Ist die Tat nach andern Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht, so erstreckt sich der Schuldspruch nur noch auf diese (BGH 2 StR 473/53 vom 5. März 1954, 1 StR 741/53 vom 6. April 1954).
- BGH, 28.09.1954 - 1 StR 247/54
Rechtsmittel
Seit dem 1. September 1953 darf gegen einen Täter, der durch dieselbe Handlung die StVO übertreten und eine schwerere Straftat begangen hat, der Schuldspruch nur noch aus dem schwereren Strafgesetz ergehen (BGHSt 6, 25 und 1 StR 741/53 vom 6. April 1954). - BGH, 23.04.1954 - 1 StR 743/53
Rechtsmittel
Sollten weitere Feststellungen wiederum zur Verurteilung des Angeklagten führen, so wird zu beachten sein, dass eine Bestrafung wegen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung begangener Übertretung der § § 1, 49 StVO nach der Neufassung des § 49 StVO (Bekanntmachung vom 24. August 1953, BGBl. I S 1166, 1201, 1212) zu unterbleiben hat (BGH Urt. 2 StR 473/53 vom 5. März 1954, 1 StR 741/53 vom 6. April 1954). - BGH, 23.04.1954 - 1 StR 3/54
Rechtsmittel
Seit dem 1. September 1953 darf gegen einen Täter, der durch ein und dieselbe Handlung Übertretungen der Straßenverkehrsordnung und eine schwerere Straftat begangen hat, der Schuldspruch nur aus dem schwereren Strafgesetz ergehen (BGH 2 StR 473/53 vom 5. März 1954, zum Abdruck bestimmt; 1 StR 741/53 vom 6. April 1954).
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