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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.1978 - 1 StR 752/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,5064
BGH, 11.04.1978 - 1 StR 752/77 (https://dejure.org/1978,5064)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1978 - 1 StR 752/77 (https://dejure.org/1978,5064)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1978 - 1 StR 752/77 (https://dejure.org/1978,5064)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Einrichtung mehrerer Strafkammern als Schwurgerichtskammern - Verletzung des Grundsatzes der Konzentration

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 636/77

    Konzentration der Schwurgerichtssachen bei einer einzigen Strafkammer des …

    Auszug aus BGH, 11.04.1978 - 1 StR 752/77
    Mehreren großen Strafkammern darf das Präsidium des Landgerichts Aufgaben als Schwurgericht aber nur zuweisen, wenn eine Schwurgerichtskammer voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den Geschäftsanfall zu bewältigen (BGH, Urteil vom 9. Februar 1978 - 4 StR 636/77 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 07.02.1967 - 5 StR 587/66

    Verteilung der Geschäfte auf mehrere Schwurgerichte bei demselben Landgericht …

    Auszug aus BGH, 11.04.1978 - 1 StR 752/77
    Im Gegensatz zum früheren Rechtszustand (vgl. BGHSt 21, 191) ist die gleichzeitige Einrichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht nunmehr zulässig, im Hinblick auf § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO sogar geboten, soweit es um die Bildung einer "Auffangschwurgerichtskammer" geht (BGH NJW 1975, 743).
  • BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74

    Unerreichbarkeit eines ausländischen Zeugen unter besonderer Berücksichtigung der …

    Auszug aus BGH, 11.04.1978 - 1 StR 752/77
    Im Gegensatz zum früheren Rechtszustand (vgl. BGHSt 21, 191) ist die gleichzeitige Einrichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht nunmehr zulässig, im Hinblick auf § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO sogar geboten, soweit es um die Bildung einer "Auffangschwurgerichtskammer" geht (BGH NJW 1975, 743).
  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen …

    Ein durchgreifender Rechtsmangel ist jedenfalls erst dann begründet, wenn offen zutage liegt, daß die Mehrbelastung von Dauer und nicht bloß vorübergehend ist, und daher die Entscheidung über die Bildung der Hilfsstrafkammer als objektiv willkürlich erscheint (BGHSt 31, 389, 392; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1981, 455; BGH…, Urt. vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60 -, UA S. 5; vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79 -, UA S. 617 und vom 11. April 1979 - 1 StR 752/77 -, UA S. 7;… Kissel GVG 2. Aufl. § 60 Rdn. 13; a.A. Frisch NStZ 1984, 86; zweifelnd Katholnigg JR 1983, 520).
  • BGH, 04.07.1978 - 4 StR 324/78

    Voraussetzung für die Aufteilung der Schwurgerichtssachen auf mehrere …

    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, darf nach § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG n.F. das Präsidium die beim Landgericht anfallenden Schwurgerichtssachen nur dann auf mehrere Strafkammern verteilen, wenn eine Strafkammer für deren Erledigung nicht ausreicht (vgl. BGHSt 27, 349; BGH, Urteile vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77 und - 1 StR 752/77 -).

    "Auch im Geschäftsverteilungsplan 1978 sind für Neueingänge drei Schwurgerichtskammern eingerichtet worden, obwohl nach dem Geschäftsanfall zwei ausgereicht hätten (BGH, Urteile vom 9. Februar 1978 - 4 StR 636/77 -, vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77 -, vom 11. April 1978 - 1 StR 752/77 - BGH, Beschluß vom 18. April 1978 - 1 StR 182/78 -).

  • BGH, 06.06.1978 - 1 StR 222/78

    Konzentration der Schwurgerichtssachen auf eine Strafkammer - Aufteilung der …

    Nach den Rechtsgrundsätzen, die der Senat in seinen Entscheidungen vom 11. April 1978 (1 StR 576/77; 1 StR 752/77) im einzelnen dargelegt hat, darf das Präsidium des Landgerichts mehreren großen Strafkammern Aufgaben als Schwurgericht nur zuweisen, wenn eine Schwurgerichtskammer voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den Geschäftsanfall zu bewältigen.
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