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| BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Ermessensausübung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 28.10.1966 - 5 StR 482/66
Anforderungen an berufliche Verhinderung eines Schöffens bezüglich Erscheinung …
Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Die Befreiung von Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (BGH NJW 1967, 165; BGH, Urteile vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70 - und vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75).Die Bedeutung des Schöffenamtes für die Strafrechtspflege im allgemeinen und für die von einem Spruchkörper, in dem Schöffen mitwirken, zu entscheidende einzelne Strafsache im besonderen gebieten es, daß ein zur Dienstleistung einberufener Laienrichter berufliche Interessen zurückstellt, wenn und soweit es ihm möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1967, 165; BGH…, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75 - Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 54 GVG Anm. 1).
- BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des …
Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Das Revisionsgericht kann nicht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des Vorsitzenden des Tatgerichts setzen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75 - vgl. BGHSt 15, 390, 393).Die Bedeutung des Schöffenamtes für die Strafrechtspflege im allgemeinen und für die von einem Spruchkörper, in dem Schöffen mitwirken, zu entscheidende einzelne Strafsache im besonderen gebieten es, daß ein zur Dienstleistung einberufener Laienrichter berufliche Interessen zurückstellt, wenn und soweit es ihm möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1967, 165; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75 - Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 54 GVG Anm. 1).
- BGH, 27.05.1975 - 1 StR 41/75
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Die Befreiung von Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (BGH NJW 1967, 165; BGH, Urteile vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70 - und vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75).Das Vorbringen der Revision verkennt, daß N. nicht Betriebsratsvorsitzender war, für den jederzeit der Stellvertreter tätig werden konnte, und daß er auch nicht ehrenamtlicher Betriebsrat im Sinne des § 37 BetrVG war, sondern daß er nach seinen Angaben - die der Strafkammervorsitzende nicht nachzuprüfen brauchte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75) - die Stellung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds gemäß § 38 BetrVG hatte.
- BGH, 23.03.1971 - 1 StR 469/70
Vorliegen einer "außerordentlichen Sitzung" - Verlegung der Sitzung anstatt …
Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Die Befreiung von Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (BGH NJW 1967, 165; BGH, Urteile vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70 - und vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75).Wurde er aber nicht wieder in den neuen Betriebsrat gewählt oder vom neuen Betriebsrat nicht wieder zum freigestellten Mitglied bestimmt (§ 38 Abs. 2 BetrVG), so wäre damit eine grundlegende Änderung seiner Tätigkeit im Betrieb eingetreten, die als Folge seiner Abwesenheit in Kauf zu nehmen ihm unbeschadet der Bedeutung des Schöffenamtes nicht zuzumuten war; dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß angesichts der kurzfristigen Heranziehung des Schöffen, wie sie hier notwendig war, ohnehin nicht derselbe strenge Maßstab angelegt werden kann, der geboten ist, wenn sich der Schöffe schon angemessene Zelt darauf einstellen konnte, in einer bestimmten Hauptverhandlung Dienst zu tun (BGH, Urteil vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70).
- BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem …
Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72). - BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53
Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Dieser Begriff umfaßt nicht nur die Teilnahme gemäß §§ 25 ff StGB, sondern auch jede strafbare Mitwirkung bei dem fraglichen Vorgang, die in derselben Richtung wie das Verhalten des Angeklagten verläuft (BGHSt 4, 368, 370, 371; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1971 - 1 StR 371/71). - BGH, 03.02.1961 - 4 StR 424/60
Verhinderung des ordentlichen Vorsitzenden an der Führung des Vorsitzes aufgrund …
Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Das Revisionsgericht kann nicht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des Vorsitzenden des Tatgerichts setzen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75 - vgl. BGHSt 15, 390, 393). - BGH, 23.09.1966 - 5 StR 360/66
Vereidigung eines der Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung …
Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Dabei bedeutet der Begriff der "Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet", nicht nur den gesetzlichen Tatbestand des dem Angeklagten zur Last gelegten Delikts, sondern auch den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 21, 147, 148; BGH, Urteil vom 4. März 1975 - 1 StR 662/74). - BGH, 04.03.1975 - 1 StR 662/74
Rechtsfehlerhafte Vereidigung eines möglicherweise an einer Tat beteiligten …
Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Dabei bedeutet der Begriff der "Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet", nicht nur den gesetzlichen Tatbestand des dem Angeklagten zur Last gelegten Delikts, sondern auch den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 21, 147, 148; BGH, Urteil vom 4. März 1975 - 1 StR 662/74). - BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
Auslegung des Begriffes "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung …
Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72). - BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71
Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Rüge der …
- OLG Braunschweig, 19.03.1965 - Ss 6/65
- BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines …
Der Vorsitzende durfte sich mit der Erklärung der Schöffin begnügen, wenn er sie für glaubhaft und weitere Nachforschungen für überflüssig hielt (vgl. zu § 54 GVG a.F.: BGH, Urteile vom 22.1.1975 - 1 StR 580/74; 27.5.1975 - 1 StR 41/75; 7.10.1975 - 1 StR 424/75; 3.2.1976 - 1 StR 768/75; 11.5.1976 - 1 StR 612/75; 31.5.1979 - 4 StR 182/79). - BGH, 30.03.1978 - 4 StR 1/78
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Entbindung vom Schöffenamt wegen …
Unter diesen Voraussetzungen konnte der Vorsitzende andere Maßstäbe an die Prüfung der beruflichen Verhinderung legen (BGH, Urt. vom 3. Februar 1976 - 1 StR 768/75), zumal zeitraubende Nachprüfungen nach Dringlichkeit und Vertreterbestellung die Ladung des denn zu berufenden Hilfsschöffen weiter erschwert hätten". - BGH, 10.02.1976 - 1 StR 802/75
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anspruch auf einen gesetzlichen Richter - …
Vielmehr entsprach wegen des weit zurückliegenden Antragsdatums gerade die sorgfältige Prüfung eines möglicherweise erfolgten Wegfalls der Hinderungsgründe den strengen Anforderungen, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Anwendung des § 54 GVG aufgestellt worden sind (BGH NJW 1967, 165; BGH, Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 768/75). - BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
Absehen von einer Vereidigung bei Vorliegen eines Verdachts der Strafvereitelung …
Ein Verdacht besteht bereits dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist (BGHSt 4, 255, 256; BGH, Urteile vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72 - und vom 3. Februar 1976 - 1 StR 768/75); hier ergeben die Feststellungen des Urteils, daß der Tatrichter nicht ausschließen konnte, R. wolle den wahren Täter nicht preisgeben, möglicherweise, weil er dessen Rache fürchte (UA S. 10). - BGH, 05.01.1977 - 2 StR 490/76
Anforderungen an das Vorliegen eines Hinderungsgrundes bei einem Schöffen
Berufliche Gründe rechtfertigen nur ausnahmsweise die Auffassung, daß ein Schöffe verhindert sei (BGH NJW 1967, 165; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75; 21. Oktober 1975 - 5 StR 513/75; 3. Februar 1976 - 1 StR 768/75 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76).
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