Rechtsprechung
| BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Annahme eines minder schweren Falles einer Betäubungsmittelstraftat wenn der Angeklagte nicht der eigentliche Initiator, Drahtzieher und Hauptnutznießer des Geschäfts war - Annahme eines minder schwereren Falles bei einem Betäubungsmitteldelikt das von Anfang an ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 638
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96
Die Entscheidung ist daher zu respektieren, auch wenn hier eine andere Beurteilung vertretbar gewesen wäre (BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1982, 464, 465). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96
Für die Prüfung dieser Frage ist daher eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlerhafte 1). - BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81
Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall …
Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96
Seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (BGH NStZ 1982, 26). - BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
Verhältnis der Strafhöhe zum Unrechtsgehalt der Tat und zum Ausmaß der Schuld des …
Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96
Die Entscheidung ist daher zu respektieren, auch wenn hier eine andere Beurteilung vertretbar gewesen wäre (BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1982, 464, 465).
- LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion
Ein solcher liegt vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei der gebotenen Gesamtwürdigung vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH StV 1997, 638). - BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität); tatrichterliche Strafzumessung …
Seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. März 1997 - 1 StR 797/96, StV 1997, 638).
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