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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1353
BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94 (https://dejure.org/1995,1353)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1995 - 1 StR 798/94 (https://dejure.org/1995,1353)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94 (https://dejure.org/1995,1353)
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Maßregelausspruch

§ 64 StGB, §§ 357, 354a StPO, § 31 Abs. 2 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 354a StPO; § 357 StPO; § 64 StGB
    Erstreckung der Urteilsaufhebung im Revisionsverfahren auf einen Nichtrevidenten im Fall das zwischenzeitlich eine Gesetzesnorm vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Urteilsaufhebung - Rechtskrafterstreckung - Nichtrevident - Aufhebungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 357, § 354a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 6
  • NJW 1995, 2424
  • MDR 1995, 624
  • StV 1995, 236
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94
    Rn. 5 Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (StV 1994, 594) - setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Vorschrift des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer …

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94
    Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstreckung der Urteilsaufhebung auf einen Nichtrevidenten nicht möglich, wenn das Urteil zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtsfehlerfrei war und die Urteilsaufhebung hinsichtlich des Revisionsführers auf einer gemäß § 354 a StPO vom Revisionsgericht zu beachtenden zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderung beruht (BGHSt 20, 77, 78;… w. Nachw. bei Pikart in KK 3. Aufl. § 357 Rdn. 6).
  • BGH, 26.10.1994 - 3 StR 453/94

    Entziehungsanstalt - Erfolgsaussicht - Behandlungserfolg

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94
    Rn. 5 Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (StV 1994, 594) - setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Vorschrift des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94

    Wiederholte Zeugenvernehmung - Wiederholte Sachverständigenvernehmung - …

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94
    Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe vermag der Senat nicht hinreichend sicher zu entnehmen, daß das Landgericht mit Hilfe der Sachverständigen die konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges gleichwohl geprüft und bejaht hätte (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1994 - 1 StR 675/94 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b …

    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung ist nicht möglich, wenn das Urteil im Zeitpunkt des Erlasses rechtsfehlerfrei war und die Urteilsaufhebung hinsichtlich des Revisionsführers auf einer gemäß § 354 a StPO vom Revisionsgericht zu beachtenden inzwischen eingetretenen Gesetzesänderung beruht (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1998 - 1 StR 185/98 - BGHSt 41, 6, 7; 20, 77, 78).
  • BGH, 26.06.2024 - 3 StR 167/24

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …

    Eine solche Erstreckung scheidet bei der Aufhebung eines Urteils infolge geänderter Gesetzeslage (§ 354a StPO) grundsätzlich aus (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1964 - 1 StR 358/64, BGHSt 20, 77; Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94, BGHSt 41, 6;… vom 5. Januar 1999 - 3 StR 405/98, juris Rn. 16;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 357 Rn. 9), zumal die nach § 2 Abs. 3 StGB vorzunehmende Prüfung des anwendbaren Rechts für jeden Angeklagten individuell vorzunehmen ist (…vgl. LK/Dannecker/Schuhr, StGB, 13. Aufl., § 2 Rn. 135).
  • BGH, 04.06.2024 - 4 StR 111/24

    Handeltreiben mit Cannabis (bandenmäßiges Handeltreiben; nicht geringe Menge)

    Denn die Aufhebung beruht nicht auf einer Gesetzesverletzung bei Erlass des Urteils, sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94, BGHSt 41, 6).
  • BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der …

    Schon nach der zum Zeitpunkt des Urteilserlasses geltenden Rechtslage, die auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (BVerfGE 91, 1) zurückging, setzte die Unterbringung in der Entziehungsanstalt die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus (st. Rspr.; vgl. BGHSt 41, 6;… Fischer aaO § 64 Rdn. 18 m. w. N.).
  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 535/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Erstreckung der Revision auf …

    Rn. 4 Eine Erstreckung der Aufhebung auf die nicht revidierenden Mitangeklagten nach § 357 StPO kommt nicht in Betracht, weil die Aufhebung nicht auf einer Gesetzesverletzung beim Erlaß des Urteils, sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung beruht (BGHSt 41, 6; 20, 77).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 185/98

    Gemeinschaftlich begangener schwerer Raub; Das mildere Gesetz im Verhältnis des …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstreckung der Urteilsaufhebung nicht möglich, wenn das Urteil im Zeitpunkt des Erlasses rechtsfehlerfrei war und die Urteilsaufhebung hinsichtlich des Revisionsführers auf einer gemäß § 354a StPO vom Revisionsgericht zu beachtenden inzwischen eingetretenen Gesetzesänderung beruht (BGHSt 41, 6, 7; 20, 77, 78).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 43/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf …

    Rn. 4 Entgegen dem Gesetzeswortlaut reicht es für eine Anordnung der Maßregel nicht aus, dass diese nicht lediglich "von vornherein aussichtslos erscheint" (BGHSt 41, 6).
  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 405/98

    Anforderungen an die Feststellungen im Urteil; Keine Erstreckung der …

    Rn. 17 Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung auf die Mitangeklagten D. und O., die keine Revision eingelegt haben, kommt nicht in Betracht, da § 357 StPO den Fall nachträglicher Gesetzesänderung, die vom Revisionsgericht gemäß § 354 a StPO zu beachten ist, nicht erfaßt (vgl. BGHSt 20, 77 f.; 41, 6 f.).
  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 489/98

    Waffenbegriff beim schweren Raub; Objektive Gefährlichkeit

    Ein Fall der Aufhebung eines zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtsfehlerfreien Urteils aufgrund einer danach eingetretenen, vom Revisionsgericht gemäß § 354 a StPO zu beachtenden Gesetzesänderung, der einer Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO entgegenstehen würde (vgl. BGHSt 41, 6, 7; BGH, Beschluß vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98), liegt deshalb nicht vor.
  • BGH, 12.09.1995 - 1 StR 401/95

    Einbruch defensiv - Gaspistole, seitliches Austreten, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF …

    Allerdings genügt es nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (NStZ 1994, 578) nicht mehr, daß die Therapie nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. dazu BGHR StPO § 357 Erstreckung 5).
  • BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95

    Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch - …

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