Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch des Totschlags - Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit durch eine akute Alkoholintoxikation
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Abgrenzug zwischen unbeendetem und beendetem Versuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB (1975) § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1693
- MDR 1984, 503
- NStZ 1984, 309 (Ls.)
- StV 1984, 328
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Ein mit direktem Tötungsvorsatz unternommener Versuch ist in der Regel - erst - beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - also des Todes - für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175; vgl. ferner BGH JZ 1980, 69 = MDR 1980, 153;… Urt. vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - bei Holtz MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]/984). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Zur Bejahung dieser Frage hätte die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten - der an chronischem Alkoholismus leidet und der zur Tatzeit eine akute Alkoholintoxikation aufwies - schon für sich allein, erst recht in Verbindung mit weiteren Milderungsgründen führen können (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH…, Urt. vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78 - bei Holtz MDR 1978, 987; Strafverteidiger 1982, 71; 113; 221; Mösl NStZ 1981, 131, 134 sowie Eser NStZ 1984, 49, 54/55; je mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83
Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe
Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Ein mit direktem Tötungsvorsatz unternommener Versuch ist in der Regel - erst - beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - also des Todes - für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175; vgl. ferner BGH JZ 1980, 69 = MDR 1980, 153; Urt. vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - bei Holtz MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]/984).
- BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Verwertung einer Zeugenaussage eines …
Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Ein mit direktem Tötungsvorsatz unternommener Versuch ist in der Regel - erst - beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - also des Todes - für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175; vgl. ferner BGH JZ 1980, 69 = MDR 1980, 153;… Urt. vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - bei Holtz MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]/984). - BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83
Strafbefreiender Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt - Freiwilligkeit …
Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Ein mit direktem Tötungsvorsatz unternommener Versuch ist in der Regel - erst - beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - also des Todes - für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175; vgl. ferner BGH JZ 1980, 69 = MDR 1980, 153; Urt. vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - bei Holtz MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]/984). - BGH, 13.10.1981 - 1 StR 491/81
Reihenfolge der richterlichen Anordnung von Strafvollzug und Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die auf § 67 Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, daß die Strafe vor dieser Maßregel zu vollziehen ist, wären auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen (vgl. auch UA S. 29) nicht zu beanstanden gewesen (zur Reihenfolge der Vollstreckung vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4095 S. 31; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803 …sowie Urt. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 - bei Holtz MDR 1981, 98/99; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240). - BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80
Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafe und Maßregel
Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die auf § 67 Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, daß die Strafe vor dieser Maßregel zu vollziehen ist, wären auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen (vgl. auch UA S. 29) nicht zu beanstanden gewesen (zur Reihenfolge der Vollstreckung vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4095 S. 31; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803 sowie Urt. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 - bei Holtz MDR 1981, 98/99; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240). - BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80
Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der …
Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Kam auch nur nach einer von beiden ein Rücktritt vom unbeendeten Versuch in Betracht, dann mußte der Tatrichter zu Gunsten des Angeklagten Rücktritt annehmen (BGH, Urt. vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79 - bei Holtz MDR 1980, 628). - BGH, 11.11.1982 - 4 StR 591/82
Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung im Fall der …
Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die auf § 67 Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, daß die Strafe vor dieser Maßregel zu vollziehen ist, wären auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen (vgl. auch UA S. 29) nicht zu beanstanden gewesen (zur Reihenfolge der Vollstreckung vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4095 S. 31; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803 …sowie Urt. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 - bei Holtz MDR 1981, 98/99; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240). - BGH, 03.05.1978 - 4 StR 184/78
Revisionserfolg gegen die Anordnung der Vollziehung der Strafe vor der Maßregel - …
Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die auf § 67 Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, daß die Strafe vor dieser Maßregel zu vollziehen ist, wären auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen (vgl. auch UA S. 29) nicht zu beanstanden gewesen (zur Reihenfolge der Vollstreckung vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4095 S. 31; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803 …sowie Urt. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 - bei Holtz MDR 1981, 98/99; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240). - BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch - Beendung eines mit …
- BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78
Anforderungen an die Belehrungspflicht eines Sachverständigen - Fehlende …
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
An der früheren Rechtsprechung des Senats (NJW 1984, 1693; StV 1986, 15; vgl. auch - in einer nicht tragenden Erwägung - NStZ 1990, 30, 31) halte er nicht fest. - BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH JR 1955, 304,305; BGH NStZ 1984, 413; BGH GA 1984, 287). - BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Die in NJW 1984, 1693 (mit abl. Anm. Ulsenheimer JZ 1984, 852) abgedruckte Entscheidung des 1. Strafsenats hat allerdings in einem Fall, in dem der Täter nach Abgabe eines Messerstiches möglicherweise nicht die Vorstellung hatte, er habe das zur Herbeiführung des Erfolgs Ausreichende getan, beendeten Versuch dann bejahen wollen, wenn er von vornherein vorgehabt haben sollte, den Erfolg nur mit der ausgeführten Handlung zu erreichen.Bei solcher Sachlage wären, wie der 2. Senat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 716/82 - ausgeführt hat, keine sicheren Feststellungen darüber getroffen, ob der Angeklagte nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich gehalten hat (vgl. auch BGH NJW 1984, 1693).
- BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99
Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung
Hinzukommen muß vielmehr auch ein die Tatbestandsverwirklichung objektiv fördernder Beitrag eines jeden Mittäters (BGH bei Dallinger MDR 1975, 366, BGH GA 1984, 287).Dieser kann jedoch auch in einem bewußten Bestärken des Tatwillens des die Tat ausführenden anderen Mittäters liegen (BGHSt 16, 12, 14; BGH GA 1984, 287; StV 1986, 384;… Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. § 25 Rdn. 7).
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92
Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch
Die Auffassung des Senats vermeidet schließlich die Konsequenz, bei der Prüfung, ob strafbefreiender Rücktritt vorliegt, im Zweifel zu Gunsten des Täters von direktem Tötungsvorsatz auszugehen (vgl. BGH NJW 1984, 1693; BGH StV 1986, 15).Soweit der vorliegende Beschluß von früheren Entscheidungen des Senats abweicht (Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 849/83 - NJW 1984, 1693; Beschluß vom 13. August 1985 - 1 StR 409/85 - StV 1986, 15; vgl. auch - in einer nicht tragenden Erwägung - Urteil vom 5. September 1989 - 1 StR 390/89 - NStZ 1990, 30, 31), hält der Senat daran nicht fest.
- BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89
Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel, …
Lehnt man in Fällen der vorliegenden Art die Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts ab, hat dies allerdings zur Folge, daß der die Tötung erstrebende Täter noch zu einem Zeitpunkt zurücktreten könnte, zu welchem dem - wie hier - mit bedingtem Vorsatz handelnden wegen der Zielerreichung der Rücktritt nicht mehr möglich ist, und daß deshalb im Zweifel zugunsten des Angeklagten die schwerere Vorsatzform angenommen werden muß (so BGH NJW 1984, 1693; BGH StV 1986, 15).Dagegen ist der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs jüngst von seiner früheren Auffassung, daß mit Erreichen des Ziels, um dessentwillen der Täter einen (weitergehenden) tatbestandsmäßigen Erfolg in Kauf nimmt, der Versuch beendet und damit strafbefreiender Rücktritt nicht mehr möglich sei (NJW 1984, 1693 und StV 1986, 15), ausdrücklich abgerückt (Beschluß vom 11. Juli 1989 - 1 StR 341/89; vgl. jedoch auch Urteil dieses Senats vom 5. September 1989 - 1 StR 390/89).
- BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in …
- BGH, 11.07.1989 - 1 StR 341/89
Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch
Soweit im Urteil des Senats vom 14. Februar 1984 - 1 StR 849/83 (NJW 1984, 1693) eine andere Beurteilung zum Ausdruck kommt, ist diese überholt. - BGH, 13.08.1985 - 1 StR 409/85
Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch - Möglichkeit des Rücktritts vom …
Wollte der Angeklagte seinen Gegner dagegen durch eine noch unbestimmte Anzahl von Stichen töten (er hatte ihn einige Zeit vorher zugerufen: "Du stirbst") und ließ er von ihm ab, ohne diesen Erfolg schon für möglich zu halten, so läge unbeendeter Versuch vor; unter Umständen wäre der Zweifelssatz zu beachten (BGH NJW 1984, 1693; vgl. auch BGHSt 31, 170; jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 16.02.1984 - 1 StR 22/84
Rücktritt mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch des Totschlags
Kann direkter Tötungsvorsatz nicht ausgeschlossen werden, kann dies für die Frage des Rücktritts von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 849/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".