Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2021 - 1 StR 87/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Selbständiges Einziehungsverfahren: Teilweise Kostenerstattung bezüglich der Rechtsanwaltsgebühr wegen niedrigerer Festsetzung des Einziehungsbetrages
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 423 Abs 1 S 1 StPO, § 423 Abs 4 S 1 StPO, § 423 Abs 4 S 2 StPO, § 73 Abs 1 StGB, § 73 Abs 2 StGB
Selbständiges Einziehungsverfahren: Teilweise Kostenerstattung bezüglich der Rechtsanwaltsgebühr wegen niedrigerer Festsetzung des Einziehungsbetrages - Wolters Kluwer
Kostenerstattung der im gesonderten Einziehungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kostenerstattung wegen niedrigerer Einziehung
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Selbständiges Einziehungsverfahren: Teilweise Kostenerstattung bezüglich der Rechtsanwaltsgebühr wegen niedrigerer Festsetzung des Einziehungsbetrages
Verfahrensgang
- LG Landshut, 11.11.2020 - 3 KLs 201 Js 3700/20
- BGH, 06.04.2021 - 1 StR 87/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20
Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht); …
Auszug aus BGH, 06.04.2021 - 1 StR 87/21
Die Rechtsverteidigung des Angeklagten stellt sich demnach mit Blick auf die Höhe des ursprünglichen Einziehungsbetrages als erfolglos dar, so dass aus Billigkeitsgründen eine Kostenerstattung nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20 Rn. 7 ff.).
- BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22
Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung; …
An seiner bisherigen Auffassung zu den Einlagengeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG im - insoweit nicht weiter begründeten - Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 87/21 (§ 349 Abs. 2 StPO; vorangegangen: LG Landshut, Urteil vom 11. November 2020 - 3 KLs 201 Js 3700/20) hält der Senat nicht fest. - BGH, 12.05.2026 - 1 StR 319/25 Aus Billigkeitsgründen kommt daher für die Tatsacheninstanz eine Erstattung der Auslagen und Auferlegen der Kosten auf die Staatskasse, die die Einziehung betreffen, nicht in Betracht (vgl. für die unmittelbare Erfüllungswirkung gegenüber dem Geschädigten gemäß § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB: BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 87/21).
- BGH, 20.07.2022 - 3 StR 390/21
Einziehung von im Rahmen unerlaubt betriebener Bankgeschäfte gewährten …
Die Gewährung von Gelddarlehen war gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 KWG gerade das Bankgeschäft, das der Angeklagte ohne Erlaubnis betrieb (vgl. zu im Rahmen von Finanztransfergeschäften nach ZAG erlangten Vermögenswerten BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20; dagegen zu Einlagen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG abweichend LG Landshut…, Urteil vom 11. November 2020 - 3 KLs 201 Js 3700/20, BeckRS 2020, 47158 Rn. 89 ff.; nachfolgend BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 87/21, juris).
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