Rechtsprechung
| BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 265 StGB; § 263 StGB; § 22 StGB; § 261 StPO
Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung: Entwidmung, Beweiswürdigung; Kognitionspflicht); Versicherungsmissbrauch (Verhältnis zum versuchten Betrug: prozessualer Tatbegriff) - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet
- lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Besonders schwere Brandstiftung: Voraussetzungen für die Annahme eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 306a Abs 1 Nr 1 StGB, § 306b Abs 2 Nr 2 StGB
Besonders schwere Brandstiftung: Voraussetzungen für die Annahme eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes - Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision bei fehlender Erörterung einer Versuchsstrafbarkeit durch die Strafkammer
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Gerichts zur Prüfung des Bestehens eines versuchten Betruges zum Nachteil einer Versicherung bei einer vorsätzlichen Inbrandsetzung des eigenen Hauses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision bei fehlender Erörterung einer Versuchsstrafbarkeit durch die Strafkammer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Versicherungsbetrug wegen Kognitionspflichtverstoßes!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig… Die eigene Beweiswürdigung der StA
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Kriterien für eine "Wohnung" und prozessuale Tatidentität zwischen Brandstiftung und Betrug
Verfahrensgang
- LG Amberg, 26.10.2010 - 12 KLs 105 Js 8363/09
- BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 39
- NStZ-RR 2012, 46
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
Mit der Frage, ob der Angeklagte möglicherweise tatmehrheitlich (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 213 mwN) einen versuchten Betrug begangen haben könnte, hat sich das Landgericht nicht auseinandergesetzt.Eine solche Tat würde zur Brandstiftung nicht nur in Tatmehrheit stehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 213 mwN), sondern ließe auch die tateinheitliche Verurteilung wegen Versicherungsmissbrauchs aufgrund der in § 265 Abs. 1 StPO enthaltenen Subsidiaritätsklausel entfallen (…vgl. Sackreuther in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschaftsund Steuerstrafrecht, 1. Aufl. 2011, StGB § 265 Rn. 32 f. mwN).
Ob diese beiden Schreiben lediglich der Vorbereitung des Betruges dienten oder schon ein unmittelbares Ansetzen zum Betrugsversuch darstellten (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211), von dem der Angeklagte möglicherweise in der Folgezeit freiwillig zurückgetreten ist, kann der Senat anhand der vom Landgericht getroffenen und insoweit lückenhaften Feststellungen nicht überprüfen.
Im Rahmen der rechtlichen Würdigung wird lediglich ausgeführt, dass "von einem mitverwirklichten Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) auszugehen" sei, weil "bislang keine Ansprüche gegen die Brandversicherung erhoben wurden." Die fehlenden Angaben zu einem versuchten Betrug des Angeklagten zum Nachteil seiner Brandversicherung haben gleichwohl nicht zur Folge, dass diese nicht Gegenstand der Anklage wären und die Untersuchung sich nicht auf sie hätte erstrecken dürfen; denn sie bilden mit der Brandstiftung, die der Angeklagte - wie hier - zum Zweck der Täuschung der Versicherung vorgenommen hat, eine Tat im prozessualen Sinn (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212).
- BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient - …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1961 - 2 StR 521/61, BGHSt 16, 394, 396; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 122; BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 4). - BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07
Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient; …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass diese Tatbestandsalternative nur dann verwirklicht ist, wenn das Gebäude von seinen Bewohnern zumindest vorübergehend tatsächlich als Mittelpunkt ihrer (privaten) Lebensführung zu Wohnzwecken genutzt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 54/07 mwN).
- BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
Das Sachurteil muss den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muss vollständig abgeurteilt werden (BGH, Urteile vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 und vom 28. November 1995 - 1 StR 558/95 jew. mwN). - BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11
Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
Kann der Tatrichter vorhandene Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11; BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11 jew. mwN). - BGH, 29.10.2004 - 2 StR 381/04
Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung von Menschen: Entwidmung durch alle …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1961 - 2 StR 521/61, BGHSt 16, 394, 396; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 122; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 4). - BGH, 20.07.2005 - 2 StR 168/05
Strafzumessung (Untreue; Folgen der Tat; angemessene Rechtsfolge im Sinne des § …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
Der Senat weist vorsorglich daraufhin, dass der vom Landgericht bei der Strafzumessung als Strafmilderungsgrund berücksichtigte Umstand, dass der Angeklagte "infolge der Tat einen hohen Eigenschaden erlitten" hat, "den er nicht durch eine Versicherungsleistung wird kompensieren können", keine geringere Strafe rechtfertigt, da der Angeklagte diese typischen und für ihn vorhersehbaren Auswirkungen der Tat in vorwerfbarer Weise selbst herbeigeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - 2 StR 168/05, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 40). - BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1961 - 2 StR 521/61, BGHSt 16, 394, 396; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 122; BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 4). - BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11
Voraussetzungen für die Annahme von Handlungseinheit (Tateinheit; teilweise …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
Kann der Tatrichter vorhandene Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11; BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11 jew. mwN). - BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter - …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11
Indizien für eine Wohnnutzung können hierbei neben der Gebrauchsdauer z.B. das regelmäßige Übernachten (BGH, Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 742/93, BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10 mwN) und Zubereiten von Speisen sowie die postalische Erreichbarkeit sein (…SSW-Wolters, StGB, § 306a Rn. 7). - BGH, 28.11.1995 - 1 StR 558/95
Sexualdelikte - Voraussetzungen für Schuldspruch - Fahrlässige Körperverletzung
- BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19
Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten …
Aus dieser zusätzlichen Tatbestandsvoraussetzung folgt, dass die Wohnstätte zur Tatzeit tatsächlich bewohnt sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2011 - 1 StR 95/11, NStZ 2012, 39 f.;… Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 StR 526/19, aaO, Rn. 18 mwN, zur insoweit entsprechenden Auslegung des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB). - BayObLG, 09.02.2026 - 203 StRR 30/26
Brandlegung, Wohnnutzung, Arrestzelle, Teilweise Zerstörung, Unbrauchbarkeit, …
Die Nutzung als Wohnung - auch einer Untereinheit - wird außer durch die Gebrauchsdauer nicht zuletzt durch regelmäßige Übernachtungen, die Zubereitung von Speisen, das Unterbringen persönlicher Gegenstände sowie die Erreichbarkeit indiziert (BGH, Urteil vom 21. September 2011 - 1 StR 95/11 -, juris Rn. 8;… Valerius a.a.O. Rn. 11;… MüKoStGB/Radtke, 4. Aufl. 2022, StGB § 306a Rn. 12;… Fischer/Lutz in Fischer, StGB, 73. Aufl., § 306a Rn. 4). - BGH, 07.03.2017 - 3 StR 505/16
Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse nach dem individuellen Tatbeitrag des …
Das Landgericht hat das Verhalten des Angeklagten D. rechtsfehlerfrei als versuchten Mord in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und mit besonders schwerer Brandstiftung (Fall 2) sowie - in Tatmehrheit hierzu - als Betrug (Fall 3) gewertet (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 213; vom 21. September 2011 - 1 StR 95/11, NStZ 2012, 39, 40).
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