Rechtsprechung
| BGH, 22.04.2021 - 1 StR 95/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 260 Abs. 3 StPO
Einziehung (erforderliche Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteil) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, §§ 459 ff. StPO, § 451 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit einer Einziehungsanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidrigkeit einer Einziehungsanordnung
- rechtsportal.de
Rechtswidrigkeit einer Einziehungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kempten, 03.12.2020 - 210 Js 5527/20
- BGH, 22.04.2021 - 1 StR 95/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer …
Auszug aus BGH, 22.04.2021 - 1 StR 95/21
Eine Bezugnahme auf eine Listung außerhalb der Urteilsurkunde genügt hierfür nicht (…vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16 Rn. 2;… vom 6. Mai 2020 - 2 StR 391/19 Rn. 17 und vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19 Rn. 17; je mwN); denn die Strafen und ihre Nebenfolgen (§§ 459 ff. StPO) werden auf Grund einer von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erteilenden, mit der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit versehenen, beglaubigten Abschrift der Urteilsformel (§ 451 Abs. 1 StPO) vollstreckt. - BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens …
Auszug aus BGH, 22.04.2021 - 1 StR 95/21
Eine Bezugnahme auf eine Listung außerhalb der Urteilsurkunde genügt hierfür nicht (…vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16 Rn. 2; vom 6. Mai 2020 - 2 StR 391/19 Rn. 17 …und vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19 Rn. 17; je mwN); denn die Strafen und ihre Nebenfolgen (§§ 459 ff. StPO) werden auf Grund einer von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erteilenden, mit der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit versehenen, beglaubigten Abschrift der Urteilsformel (§ 451 Abs. 1 StPO) vollstreckt. - BGH, 09.02.2017 - 1 StR 490/16
Einziehungsanordnung (Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteilstenor)
Auszug aus BGH, 22.04.2021 - 1 StR 95/21
Eine Bezugnahme auf eine Listung außerhalb der Urteilsurkunde genügt hierfür nicht (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16 Rn. 2;… vom 6. Mai 2020 - 2 StR 391/19 Rn. 17 …und vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19 Rn. 17; je mwN); denn die Strafen und ihre Nebenfolgen (§§ 459 ff. StPO) werden auf Grund einer von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erteilenden, mit der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit versehenen, beglaubigten Abschrift der Urteilsformel (§ 451 Abs. 1 StPO) vollstreckt.
- BGH, 10.07.2024 - 1 StR 195/24
Unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge (Bestimmung der …
Grundsätzlich sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; eine Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2021 - 1 StR 95/21 Rn. 3 mwN).
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