Rechtsprechung
| BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen schwerer Amtsunterschlagung - Abtrennung von Taten aus der Anklage ohne Vornahme einer Verfolgungsbeschränkung - Erfordernis einer Verhandlung über den gesamten im Eröffnungsbeschluss erhobenen Schuldvorwurf
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68
Die Trennung verbundener Sachen (§§ 4, 237 StPO) oder ihre Beibehaltung kann aber einen Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht (§§ 155 Abs. 2, 244 Abs, 2 StPO) bedeuten, wenn sie im Ergebnis auf die Ablehnung der Beweiserhebung über einen rechtlich erheblichen Sachverhalt hinausläuft (BGHSt 10, 238 [BGH 30.04.1957 - 1 StR 287/56]; BGH, Urteil vom 13. Juli 1954 - 1 StR 736/53). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68
Der Tatrichter ist also grundsätzlich auch nicht gehindert, an Stelle einer bei Eröffnung angenommenen fortgesetzten Tat, über die verfahrensrechtlich nur ein einheitliches Urteil möglich wäre (BGHSt 16, 200; 21, 326, 327), [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]mehrere selbständige Taten anzunehmen, die dann u.U. auch getrennten Entscheidungen zugeführt werden könnten. - BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68
Das kann der Fall sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Frage des Vorliegens einer fortgesetzten Tat nur unter Einbeziehung eines im Eröffnungsbeschluß gesondert behandelten und danach, an sich zulässig abgetrennten Tatkomplexes zutreffend zu beurteilen ist und wenn infolgedessen auch hier die Gefahr besteht, daß die Aburteilung der abschließend erörterten Straftaten ohne innere Rechtfertigung zum Verbrauch, der Strafklage hinsichtlich des noch, nicht verhandelten Sachverhalts fuhren könnte (vgl. BGHSt 15, 268, 270) [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60].
- BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65
Zulässigkeit einer Vorverweisung - Bindungswirkung von Revisionsurteilen - …
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68
In der neuen Verhandlung wird der Tatrichter zunächst Gelegenheit haben, das Verfahren hinsichtlich der restlichen in Ziffer II des Eröffnungsbeschlusses aufgeführten Tatteile gemäß § 237 StPO wieder an sich zu ziehen (vgl. BGHSt 20, 219, 220, 222) [BGH 05.05.1965 - 2 StR 66/65]. - BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68
Der Tatrichter ist also grundsätzlich auch nicht gehindert, an Stelle einer bei Eröffnung angenommenen fortgesetzten Tat, über die verfahrensrechtlich nur ein einheitliches Urteil möglich wäre (BGHSt 16, 200; 21, 326, 327), [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]mehrere selbständige Taten anzunehmen, die dann u.U. auch getrennten Entscheidungen zugeführt werden könnten. - BGH, 13.07.1954 - 1 StR 736/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68
Die Trennung verbundener Sachen (§§ 4, 237 StPO) oder ihre Beibehaltung kann aber einen Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht (§§ 155 Abs. 2, 244 Abs, 2 StPO) bedeuten, wenn sie im Ergebnis auf die Ablehnung der Beweiserhebung über einen rechtlich erheblichen Sachverhalt hinausläuft (BGHSt 10, 238 [BGH 30.04.1957 - 1 StR 287/56]; BGH, Urteil vom 13. Juli 1954 - 1 StR 736/53). - RG, 29.05.1923 - I 1161/22
1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der …
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68
Beide Rechtsmittel haben schon wegen eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensfehlers (RGSt 66, 51, 52; 57, 302, 305; RGLZ 1914, 1566) Erfolg. - RG, 10.12.1931 - III 681/31
1. Ist auf Einstellung oder auf Freisprechung zu erkennen, wenn von zwei der …
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68
Beide Rechtsmittel haben schon wegen eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensfehlers (RGSt 66, 51, 52; 57, 302, 305; RGLZ 1914, 1566) Erfolg.
- BGH, 20.09.1977 - 1 StR 513/77
Fortgesetzte Handlung als Gegenstand der Anklage - Möglichkeit des Vorliegens …
Daß die Strafkammer im Verlaufe der Verhandlung zu dem Ergebnis gelangte, es könnten zwei Straftaten im sachlich-rechtlichen Sinne anzunehmen sein, berührte die Tatidentität nach § 264 StPO nicht (BGHSt 16, 200, 202; BGH, Urteil vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67; vom 2. April 1968 - 1 StR 99/68). - BGH, 26.01.1977 - 2 StR 688/76
Anforderungen an einen Gesamtvorsatz bei Untreue
Dasselbe gilt für den Umstand, daß der Angeklagte besonders günstige Gelegenheiten abzuwarten pflegte (BGH, Urteil vom 2. April 1968 - 1 StR 99/68 -).
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