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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14169
LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13 (https://dejure.org/2013,14169)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 30.01.2013 - 1 T 22/13 (https://dejure.org/2013,14169)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 1 T 22/13 (https://dejure.org/2013,14169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung bei Streit über Leistung von Nutzungsentschädigung für den Zeitraum zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Räumung

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung bei Streit über Leistung von Nutzungsentschädigung für den Zeitraum zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Räumung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage auf Räumung einer Mietwohnung: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05

    Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13
    Wenn mit der Räumung in kürzerer Zeit sicher zu rechnen ist, ist es daher kein Widerspruch § 3 ZPO anzuwenden, wie es das Kammergericht mit Beschluss vom 22.12.2005 (- 12 W 46/05 -, ZMR 2006, 207) getan hat.

    Soweit grundsätzlich vom zwölffachen Monatsbetrag auszugehen ist (vgl. KG ZMR 2006, 207), kann diese Formel nur allgemein, nicht aber konkret für den Einzelfall Geltung beanspruchen (so auch im Ergebnis auf sechs Monate abstellend: LG Nürnberg-Fürth, Beschluss v. 25.08.2005 - 7 T 8177/05 -, WuM 2005, 664).

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13
    Der BGH hat demgemäß entschieden, dass § 9 ZPO bei Mietstreitigkeiten Anwendung findet, wenn die Laufzeit über die Zeitgrenze des § 9 ZPO hinausgeht (BGH, Beschluss vom 20.04.2005 - XII ZR 248/04 -, ZMR 2005, 535).
  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13
    Denn zu berücksichtigen sind die Grundsätze, die von den Vereinigten Zivilsenaten des Reichsgerichts in RGZ 24, 373, 377 zum Sinn und Zweck sowie zur Anwendung des § 9 ZPO entwickelt wurden (bestätigt in RGZ 37, 383 und BGHZ 36, 144).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen …

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13
    Rn. 11 Bei der - hier in Rede stehenden - Nutzung eines Mietobjektes entspricht der Wert der Vorteile, die der Gebrauch der Sache gewährt, in der Regel dem objektiven Mietwert, also der für das genutzte oder für ein vergleichbares Objekt üblichen Miete (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 31.03.2006 - V ZR 51/05 -, NZM 2006, 557; NJW-RR 2005, 1542; NJW 2002, 60, 61; NJW 2000, 3064).
  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 228/00

    Ansprüche auf Herausgabe von Nutzungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13
    Rn. 11 Bei der - hier in Rede stehenden - Nutzung eines Mietobjektes entspricht der Wert der Vorteile, die der Gebrauch der Sache gewährt, in der Regel dem objektiven Mietwert, also der für das genutzte oder für ein vergleichbares Objekt üblichen Miete (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 31.03.2006 - V ZR 51/05 -, NZM 2006, 557; NJW-RR 2005, 1542; NJW 2002, 60, 61; NJW 2000, 3064).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99

    Bereicherungsausgleich durch Saldierung; Erstattung von Zinsen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13
    Rn. 11 Bei der - hier in Rede stehenden - Nutzung eines Mietobjektes entspricht der Wert der Vorteile, die der Gebrauch der Sache gewährt, in der Regel dem objektiven Mietwert, also der für das genutzte oder für ein vergleichbares Objekt üblichen Miete (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 31.03.2006 - V ZR 51/05 -, NZM 2006, 557; NJW-RR 2005, 1542; NJW 2002, 60, 61; NJW 2000, 3064).
  • BGH, 03.06.2005 - V ZR 106/04

    Anforderungen an die Beschlussfähigkeit einer Klage auf Zahlung des objektiven …

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13
    Rn. 11 Bei der - hier in Rede stehenden - Nutzung eines Mietobjektes entspricht der Wert der Vorteile, die der Gebrauch der Sache gewährt, in der Regel dem objektiven Mietwert, also der für das genutzte oder für ein vergleichbares Objekt üblichen Miete (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 31.03.2006 - V ZR 51/05 -, NZM 2006, 557; NJW-RR 2005, 1542; NJW 2002, 60, 61; NJW 2000, 3064).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 5 U 158/10

    Gewerberaummiete: Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung für …

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13
    Damit folgt die Kammer im Ergebnis der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 17.01.2011 - 5 U 158/10 -, MDR 2011, 513).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13
    Soweit grundsätzlich vom zwölffachen Monatsbetrag auszugehen ist (vgl. KG ZMR 2006, 207), kann diese Formel nur allgemein, nicht aber konkret für den Einzelfall Geltung beanspruchen (so auch im Ergebnis auf sechs Monate abstellend: LG Nürnberg-Fürth, Beschluss v. 25.08.2005 - 7 T 8177/05 -, WuM 2005, 664).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.08.2005 - 7 T 8177/05
    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13
    Soweit grundsätzlich vom zwölffachen Monatsbetrag auszugehen ist (vgl. KG ZMR 2006, 207), kann diese Formel nur allgemein, nicht aber konkret für den Einzelfall Geltung beanspruchen (so auch im Ergebnis auf sechs Monate abstellend: LG Nürnberg-Fürth, Beschluss v. 25.08.2005 - 7 T 8177/05 -, WuM 2005, 664).
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