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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 27.05.2011 - 1 T 50/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30372
LG Itzehoe, 27.05.2011 - 1 T 50/11 (https://dejure.org/2011,30372)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 27.05.2011 - 1 T 50/11 (https://dejure.org/2011,30372)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 1 T 50/11 (https://dejure.org/2011,30372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 9, 3 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68 Abs. 1
    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung hat bzgl. der Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung Erfolg; Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung bzgl. der Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung hat bzgl. der Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung Erfolg; Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung bzgl. der Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsklage auf Nutzungsentschädigung: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wiederkehrende Nutzungsentschädigung: 80% der Jahresnutzungsentschädigung als Streitwert! (IMR 2012, 260)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1015
  • NZM 2012, 173
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • LG Potsdam, 11.10.2007 - 11 T 68/06

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Klage auf künftige Nutzungsentschädigung für …

    Auszug aus LG Itzehoe, 27.05.2011 - 1 T 50/11
    Anschluss an LG Potsdam, Beschluss vom 11.10.2007, Az. 11 T 68/06; LG Köln, Beschluss vom 10.09.2007, Az. 1 T 231/07; LG Berlin, Beschluss vom 24.11.2009, Az. 65 T 137/09.

    Insofern war davon auszugehen, dass sich die von den Beklagten zu zahlenden künftige Nutzungsentschädigung auf einen überschaubaren Zeitraum beschränkt und demgemäß die Wertfestsetzung nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO vorzunehmen (so auch LG Potsdam, Beschluss vom 11.10.2007, - 11 T 68/06 - LG Köln, Beschluss vom 10.9.2007 - 1 T 231/07 - ; LG Berlin Beschluss vom 24.11.2009 - 65 T 137/09- jew. zit. nach Juris).

  • LG Berlin, 24.11.2009 - 65 T 137/09
    Auszug aus LG Itzehoe, 27.05.2011 - 1 T 50/11
    Anschluss an LG Potsdam, Beschluss vom 11.10.2007, Az. 11 T 68/06; LG Köln, Beschluss vom 10.09.2007, Az. 1 T 231/07; LG Berlin, Beschluss vom 24.11.2009, Az. 65 T 137/09.

    Insofern war davon auszugehen, dass sich die von den Beklagten zu zahlenden künftige Nutzungsentschädigung auf einen überschaubaren Zeitraum beschränkt und demgemäß die Wertfestsetzung nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO vorzunehmen (so auch LG Potsdam, Beschluss vom 11.10.2007, - 11 T 68/06 - LG Köln, Beschluss vom 10.9.2007 - 1 T 231/07 - ; LG Berlin Beschluss vom 24.11.2009 - 65 T 137/09- jew. zit. nach Juris).

  • LG Köln, 10.09.2007 - 1 T 231/07

    Ausgestaltung der Festsetzung des Streitwerts für ein amtsgerichtliches Verfahren …

    Auszug aus LG Itzehoe, 27.05.2011 - 1 T 50/11
    Anschluss an LG Potsdam, Beschluss vom 11.10.2007, Az. 11 T 68/06; LG Köln, Beschluss vom 10.09.2007, Az. 1 T 231/07; LG Berlin, Beschluss vom 24.11.2009, Az. 65 T 137/09.

    Insofern war davon auszugehen, dass sich die von den Beklagten zu zahlenden künftige Nutzungsentschädigung auf einen überschaubaren Zeitraum beschränkt und demgemäß die Wertfestsetzung nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO vorzunehmen (so auch LG Potsdam, Beschluss vom 11.10.2007, - 11 T 68/06 - LG Köln, Beschluss vom 10.9.2007 - 1 T 231/07 - ; LG Berlin Beschluss vom 24.11.2009 - 65 T 137/09- jew. zit. nach Juris).

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