Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.11.1999 - 1 U 1285/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 812
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812
Rechtsfolgen des Rücktritts von einem Vergleich; Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücktritt; Vergleich; Bürgschaft; Bürgschaft auf erstes Anforderungen; Einwendung; Hauptforderung
Verfahrensgang
- LG Mainz - 1 O 285/97
- OLG Koblenz, 23.11.1999 - 1 U 1285/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.01.1997 - IX ZR 297/95
Individualvertragliche Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie auf erstes …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1999 - 1 U 1285/98
Diese Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (…vgl. BGHZ 139, 325 ff sowie eingehend Horn in Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung, Vorbem. zu §§ 765 ff. Rnr. 24 ff., Kleine-Möller u.a., Handbuch des privaten Baurechts, § 2 Rdnr. 555 ff. jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Abgrenzung zur Garantie s. BGH, NJW 1997 S. 1435 ff.) ist wirksam; ein Rechtsgrund für diese besteht zu Gunsten der Beklagten.Die erhobenen sachlichen Einwendungen des Klägers hiergegen können grundsätzlich erst im gegebenenfalls folgenden Rückforderungsprozess aus § 812 BGB geltend gemacht werden (BGHZ 74, 244 (248), BGHZ 139, 325 (331 f.), BGH, ZIP 1992 S. 466 ff., BGH, NJW 1997 S. 1435 ff.; Palandt-Thomas, Einf.
Nach den wirksamen vertraglichen Vereinbarungen muss die Bürgin auf Grund der hier vorliegenden Sach- und Rechtslage den Beklagten zunächst einmal die angeforderte Bürgschaftssumme zur Verfügung stellen, ohne dass das Bestehen der Hauptforderung in allen Einzelheiten gesichert sein müsste (BGH, ZIP 1996, S. 172 ff., BGH, NJW 1997 S. 1435 ff.).
- BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97
Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1999 - 1 U 1285/98
Diese Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (vgl. BGHZ 139, 325 ff sowie eingehend Horn in Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung, Vorbem. zu §§ 765 ff. Rnr. 24 ff., Kleine-Möller u.a., Handbuch des privaten Baurechts, § 2 Rdnr. 555 ff. jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Abgrenzung zur Garantie s. BGH, NJW 1997 S. 1435 ff.) ist wirksam; ein Rechtsgrund für diese besteht zu Gunsten der Beklagten.Weitere vertragliche Ansprüche in erheblicher - die Bürgschaftssumme insgesamt übersteigender - Höhe, die zeitlich vor der Kündigung des Generalunternehmervertrages vom 28. August 1995 entstanden sind, haben die Beklagten konkret mit Schriftsatz vom 23. Februar 1999 (Bl. 181 ff. d.A. - Berufungserwiderung -) vorgetragen (zur Reichweite der Vertragserfüllungsbürgschaft vergl. auch BGHZ 139, 325 (329 f.)).
Die erhobenen sachlichen Einwendungen des Klägers hiergegen können grundsätzlich erst im gegebenenfalls folgenden Rückforderungsprozess aus § 812 BGB geltend gemacht werden (BGHZ 74, 244 (248), BGHZ 139, 325 (331 f.), BGH, ZIP 1992 S. 466 ff., BGH, NJW 1997 S. 1435 ff.; Palandt-Thomas, Einf.
- BGH, 27.02.1992 - IX ZR 57/91
Gewährleistungsbürgschaft gegenüber Bauherrengemeinschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1999 - 1 U 1285/98
Die erhobenen sachlichen Einwendungen des Klägers hiergegen können grundsätzlich erst im gegebenenfalls folgenden Rückforderungsprozess aus § 812 BGB geltend gemacht werden (BGHZ 74, 244 (248), BGHZ 139, 325 (331 f.), BGH, ZIP 1992 S. 466 ff., BGH, NJW 1997 S. 1435 ff.; Palandt-Thomas, Einf.Dieser Zweck wird nur erreicht, wenn alle Streitfragen tatsächlicher und rechtlicher Art, die die Begründetheit der Hauptforderung betreffen, in den Rückforderungsprozess verwiesen werden, sofern nicht ausnahmsweise klar auf der Hand liegt, dass der Gläubiger (Beklagten) eine formale Rechtsstellung missbraucht - § 242 BGB (BGHZ 74, 244; BGH, ZIP 1992 S. 466 ff., BGH ZIP 1996, S. 172 ff.).
In dem vorliegenden Verfahren ist hierüber jedenfalls nicht zu entscheiden (BGH, ZIP 1992 S. 466 ff.).
- BGH, 14.12.1995 - IX ZR 57/95
Rechte des Bürgen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1999 - 1 U 1285/98
Dieser Zweck wird nur erreicht, wenn alle Streitfragen tatsächlicher und rechtlicher Art, die die Begründetheit der Hauptforderung betreffen, in den Rückforderungsprozess verwiesen werden, sofern nicht ausnahmsweise klar auf der Hand liegt, dass der Gläubiger (Beklagten) eine formale Rechtsstellung missbraucht - § 242 BGB (BGHZ 74, 244; BGH, ZIP 1992 S. 466 ff., BGH ZIP 1996, S. 172 ff.).Nach den wirksamen vertraglichen Vereinbarungen muss die Bürgin auf Grund der hier vorliegenden Sach- und Rechtslage den Beklagten zunächst einmal die angeforderte Bürgschaftssumme zur Verfügung stellen, ohne dass das Bestehen der Hauptforderung in allen Einzelheiten gesichert sein müsste (BGH, ZIP 1996, S. 172 ff., BGH, NJW 1997 S. 1435 ff.).
- BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 157/78
Rechtsstellung des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1999 - 1 U 1285/98
Die erhobenen sachlichen Einwendungen des Klägers hiergegen können grundsätzlich erst im gegebenenfalls folgenden Rückforderungsprozess aus § 812 BGB geltend gemacht werden (BGHZ 74, 244 (248), BGHZ 139, 325 (331 f.), BGH, ZIP 1992 S. 466 ff., BGH, NJW 1997 S. 1435 ff.; Palandt-Thomas, Einf.Dieser Zweck wird nur erreicht, wenn alle Streitfragen tatsächlicher und rechtlicher Art, die die Begründetheit der Hauptforderung betreffen, in den Rückforderungsprozess verwiesen werden, sofern nicht ausnahmsweise klar auf der Hand liegt, dass der Gläubiger (Beklagten) eine formale Rechtsstellung missbraucht - § 242 BGB (BGHZ 74, 244;… BGH, ZIP 1992 S. 466 ff., BGH ZIP 1996, S. 172 ff.).
- BGH, 12.12.1991 - IX ZR 178/91
Bindungswirkung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1999 - 1 U 1285/98
Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass der Rücktritt vom Vergleichsvertrag grundsätzlich zu einem obligatorischen Rückabwicklungsverhältnis führt (…vergl. Marburger in Staudinger a.a.O., § 779 Rdnr. 52), jedoch ist mit der überwiegenden Meinung in Fällen wie dem vorliegenden davon auszugehen, dass die Vergleichswirkungen durch den Rücktritt per se entfallen, erlassene Forderungen, entsprechende Sicherungsrechte von sich aus wieder aufleben und diese nicht einer Wiederherstellung und Neubegründung bedürfen (so BGHZ 116, 319 (330 f.) sowie Marburger in Staudinger a.a.O.). - LG Mainz, 25.02.1999 - 12 HKO 32/98
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1999 - 1 U 1285/98
Das Insolvenz- und Bonitätsrisiko ist hierbei gerade nicht im Vergleich zu den gesetzlichen Vorschriften des BGB zum Nachteil des Auftragnehmers/Bauunternehmens verschoben (so aber wohl LG Mainz, WM 1999 S. 1081 ff.).
- OLG Naumburg, 06.06.2013 - 1 U 108/12
Zahnarzthaftung bei prothetischer Versorgung: Inhaltliche Anforderungen an die …
Die Beklagten durften der Klägerin daher nicht nur zur Versorgung mit einem fest sitzenden Zahnersatz nach Le Fort-I-Osteotomie raten, sondern sie hatten ihr auch andere Versorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die sich davon in der Belastung, den Risiken und Chancen wesentlich unterschieden (Senat, Urteil vom 5. April 2004, 1 U 105/03 - zitiert in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 4. April 2000, 1 U 1285/98 - zitiert in juris Rdn. 42; Urteil vom 20. Juli 2006, 5 U 180/06 - zitiert in juris;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1449).
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