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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 29.11.2000

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2679
OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99 (https://dejure.org/2001,2679)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.03.2001 - 1 U 144/99 (https://dejure.org/2001,2679)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. März 2001 - 1 U 144/99 (https://dejure.org/2001,2679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem quer zur Fahrbahn aufgestellten Metallpfosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Aufstellen von Begrenzungspfeilern auf einer Uferpromenade zur Verhinderung des Fahrzeugverkehrs; Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Erhaltung der öffentlichen Straßen; Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839; StVO § 32 § 43
    Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand zum Schutz des Radfahrverkehrs - Gefahren durch Sperrpfosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1052
  • NVwZ-RR 2002, 170
  • VersR 2001, 1441
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99
    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden konnten (vgl. BGH, NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055).

    Grundsätzlich muss sich der Straßenbenutzer den Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, VersR 1979, 1055).

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind, und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, VersR 1979, 1055; 1980, 946 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 731, 732).

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 38/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Aufstellung von Blumenkübeln zur Verkehrsberuhigung

    Auszug aus OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind, und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, VersR 1979, 1055; 1980, 946 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 731, 732).

    So hat das OLG Düsseldorf (NJW 1996, 731, 732) beim Aufstellen von Blumenkübeln zum Zwecke der Verkehrsberuhigung keine zusätzlichen Warnhinweise verlangt, wenn diese auf einer "Sperrfläche" gemäß Zeichen 298 aufgestellt waren.

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass an der Unfallstelle besondere Lichtverhältnisse geherrscht hätten und die Pfeiler im Übergang von der Sonne zum Schatten gelegen hätten, ist ihr im landgerichtlichen Urteil mit Recht entgegengehalten worden, dass sich der Verkehrsteilnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 4 StVO mit seiner Fahrweise der Sichtweite und den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen müsse (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW 1996, 731, 732).

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind, und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, VersR 1979, 1055; 1980, 946 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 731, 732).
  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99
    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden konnten (vgl. BGH, NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055).
  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Auszug aus OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99
    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach der Widmung des Verkehrsweges (BGH, VersR 1989, 847, 847).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 18 U 172/94

    Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen

    Auszug aus OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99
    Im gleichen Sinne hat das Gericht entschieden, als ein Fußgänger im Dunkeln über einen auf dem Gehweg aufgestellten Betonpoller stürzte, der unbefugtes Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Bürgersteig unterbinden sollte (OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2172, 2173).
  • OLG Naumburg, 14.07.2006 - 10 U 24/06

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Wegebaulast eines Wald- und Wiesenweges

    Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht bestimmen sich nach der Widmung des Verkehrsweges (BGH VersR 1989, 847, 847), den örtlichen Gegebenheiten sowie der Art und Intensität der Benutzung der Straße oder des Weges und damit nach ihrer Verkehrsbedeutung und werden begrenzt durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf VersR 1996, 384; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 177, 178; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99, zitiert nach juris).

    Geschuldet werden die Sicherungsvorkehrungen, die im Rahmen der berechtigten Sicherungserwartungen des in Betracht kommenden Verkehrs nach Maßgabe des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von einem Verkehrsteilnehmer abzuwehren (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf VersR 1996, 384; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 177, 178; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99 zitiert nach juris;… Sprau in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 823 BGB Rdn. 221).

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss insofern nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH VersR 1979, 1055; 1980, 946 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 731, 732; OLG Rostock MDR 2001, 1052, 1053 zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht MDR 2004, 1351 - 1352 zitiert nach juris;… Sprau in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 823 BGB Rdn. 221 m.w.N.).

    Zu den Verkehrseinrichtungen gehören nämlich kraft gesetzlicher Bestimmung auch sog. "Sperrpfosten" (vgl. ähnlich OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken, 2004, 177, 178; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. August 2004, 3 U 748/03, zitiert nach juris; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99, zitiert nach juris).

    Dies stellt insbesondere keine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1237, 1238; OLG Köln NZV 1994, 279, 280; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99 zitiert nach juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Tatrichter nicht verpflichtet ist, dem zusätzlich gestellten Beweisantrag auf Augenscheinsnahme einer Örtlichkeit statt zu geben, wenn eine von derselben Partei vorgelegte Fotografie die Örtlichkeit in ihren für die rechtliche Beurteilung maßgebenden Merkmalen hinreichend ausweist und die Partei keine von der Fotografie abweichenden Merkmale behauptet (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1237; OLG Köln NZV 1994, 279, 280; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99 zitiert nach juris;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 371 ZPO Rdn. 4).

    Da der Ausgang des Prozesses aus Sicht des Beklagten ungewiss ist, entspricht es einem Gebot der Vorsicht, ggf. weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden (vgl. ebenso OLG Rostock MDR 2001, 1052, 1053).

    Wer sich an einem erkennbaren Pfosten verhakt, ist hingegen entweder zu schnell gefahren oder hat - infolge Unaufmerksamkeit - zu spät reagiert (vgl. OLG Rostock MDR 2001, 1052 - 1053;… auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 3 StVO Rn. 32).

    Gegenüber einem Verkehrsteilnehmer, der die erforderliche Sorgfalt nicht walten lässt, besteht vielmehr bereits keine Verkehrssicherungspflicht (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99).

  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 127/03

    Straßensicherungspflicht einer saarländischen Gemeinde: Haftungsverneinung bei …

    Betonpoller, die von der verkehrssicherungspflichtigen Körperschaft aufgestellt werden, stellen nach zutreffender Ansicht kein Verkehrshindernis i. S. d. § 32 StVO dar (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 384 u. zfs 1996, 129; OLG Rostock, VersR 2001, 1441 f; a. A. OLG Frankfurt/M., VersR 1991, 1385; offen gelassen von LG Oldenburg, VersR 1999, 1416).

    Poller, durch die Parkstreifen abgegrenzt werden oder eine Fahrbahnverengung herbeigeführt wird, müssen insbesondere im Regelfall durch gut sichtbare Markierungen und ausreichende Beleuchtung kenntlich gemacht werden, damit sie auch bei Dämmerung bzw. Dunkelheit von ein- bzw. ausparkenden Autofahrern nicht übersehen werden, sofern diese die dabei erforderliche Sorgfalt walten lassen (vgl. OLG Nürnberg, NZV 1991, 433; OLG Rostock, VersR 2001, 1441 f; LG Duisburg, zfs 1991, 296 f).

    Ein intakter Warnanstrich oder sonstige besondere Hinweise und Sicherungsmaßnahmen sind allerdings dann nicht zwingend erforderlich, wenn die Pfosten auf Grund ihrer Lage und Beschaffenheit sowie des Umfeldes (z. B. Spielstraße) auch ohne einen solchen Anstrich für Verkehrsteilnehmer unschwer zu erkennen sind (vgl. OLG Rostock, VersR 2001, 1441 f; LG Oldenburg, VersR 1999, 1416).

    (Sichtfahrgebot - vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1996, 731 (732); OLG Rostock, VersR 2001, 1441 f).

    Verstößt der Verkehrsteilnehmer gegen dieses Gebot, so kann er sich gegenüber der verkehrssicherungspflichtigen Gemeinde nicht darauf berufen, die Absperreinrichtungen seien nicht hinreichend kenntlich gemacht worden (vgl. OLG Rostock, VersR 2001, 1441 f).

    Aus diesem Grund sind auch die Vernehmung der von der Klägerin zum Zustand der Poller und den Sichtverhältnissen benannten Zeugen sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich (so auch OLG Rostock, VersR 2001, 1441 f).

  • OLG Braunschweig, 10.12.2018 - 11 U 54/18

    Kollision mit Betonpoller - Gemeinde haftet

    Ein intakter Warnanstrich oder sonstige besondere Hinweise und Sicherungsmaßnahmen sind allerdings dann nicht zwingend erforderlich, wenn die Pfosten auf Grund ihrer Lage und Beschaffenheit sowie des Umfeldes (z. B. Spielstraße) auch ohne einen solchen Anstrich für Verkehrsteilnehmer unschwer zu erkennen sind (vgl. OLG Saarbrücken…, Urteil vom 23.12.2003, a. a. O.), wobei zu beachten ist, dass der Verkehrsteilnehmer gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 und 4 StVO sich mit seiner Fahrweise der Sichtweite und den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen muss (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 22.03.2001 - 1 U 144/99 -, juris Rn. 34).
  • OLG Koblenz, 07.12.2021 - 12 U 1012/21

    Keine Haftung der Verbandsgemeinde für Schäden an serienmäßig tiefergelegtem …

    Vor Besonderheiten einer Straße, die ein sorgfältiger Kraftfahrer im Verkehr erkennen kann, braucht nicht gewarnt zu werden (so auch OLG Rostock, MDR 2001, 1052 ).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem …

    Die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass dieses Hindernis unter den damaligen Sicht- und Lichtverhältnissen nur schwer wahrzunehmen, mithin nicht bereits von weitem sichtbar war (so im Fall OLG Rostock, MDR 2001, 1052 ), sondern eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle begründete.
  • OLG Hamm, 11.11.2020 - 11 U 126/20

    Radfahrerunfall, Verkehrssicherungspflicht, Wirtschaftsweg, Schlagloch

    Darauf, dass das Schlagloch aufgrund der Lichtverhältnisse nicht erkennbar war, kann sich der Kläger gegenüber dem Sicherungspflichtigen nicht berufen (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 22.03.2001, 1 U 144/99, Tz.34 - juris;… OLG Stuttgart, Urt. v. 10.07.2013, 4 U 26/17, Tz.116 f - juris).
  • OLG Rostock, 13.05.2004 - 1 U 197/02

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem …

    Insoweit unterscheidet sich dieser Sachverhalt grundlegend von den beiden Senatsentscheidungen vom 22.03.2001 - 1 U 144/99 - (veröffentlicht in MDR 2001, 1052f) und vom 27.11.2003 - 1 U 53/02 -, mit denen der Senat bei Kollisionen von Radfahrern mit derartigen Sperrpfosten entsprechende Klagen jeweils abgewiesen hat.
  • LG Rostock, 25.08.2004 - 4 O 139/04

    Verkehrssicherungspflichten - Radfahrer bekommen bei einem Sturz selten …

    Vor Besonderheiten einer Straße, die ein sorgfältiger Kraft- bzw. Fahrradfahrer im Verkehr mit einem beiläufigen Blick erfasst, braucht nicht gewarnt zu werden (vgl. OLG Rostock, MDR 2001, 1052 ; MDR 2000, 638; OLG-NL 2000, 103, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch …

    Verstößt der Verkehrsteilnehmer gegen dieses Gebot, kann er sich gegenüber dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht darauf berufen, die Abgrenzungen (Rand-/Bordsteine) seien nicht hinreichend kenntlich gewesen (…Saarländisches OLG OLGR Saarbrücken 2004, 177 Rn. 26 und 30 in Juris; zur Beachtlichkeit des Sichtfahrgebots auch im Rahmen der Prüfung der Reichweite der Verkehrssicherungspflicht ferner OLG Rostock VersR 2001, 1441 = MDR 2001, 1052 Rn. 32; Thüringer OLG…, Urteil vom 24.06.2009, 4 U 67/09 Rn. 25 in Juris; Senat, Urteil vom 10.07.2013, 4 U 26/13 unter II. B. 1. b (2) (b) der Gründe, Urteilsumdruck S. 29 f.).
  • VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1384

    Metallbügel entlang Grünstreifen; Beseitigungsanspruch eines Anliegers …

    Vor Besonderheiten einer Straße, die ein sorgfältiger Kraftfahrer im Verkehr mit einem beiläufigen Blick erfasst, braucht nicht gewarnt zu werden (OLG Rostock, U.v. 22.3.2001 - 1 U 144/99 - juris Rn. 28).
  • LG Rostock, 28.05.2008 - 4 O 3/08

    Verkehrssicherungspflicht bei Metallbolzen in einem Gehweg

  • LG Bonn, 30.07.2004 - 1 O 123/04

    Verkehrssicherungspflicht, Fahrradfahrer, Markierung, Hindernis

  • LG Hagen, 06.02.2020 - 8 O 213/19

    Verletzung Verkehrssicherungspflicht bei unebenen Gehweg

  • LG Bielefeld, 28.06.2006 - 8 O 10/06
  • LG Stuttgart, 05.12.2025 - 5 C 208/25
  • LG Stuttgart, 05.12.2025 - 7 O 142/25
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.11.2000 - 1 U 144/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9651
OLG Karlsruhe, 29.11.2000 - 1 U 144/99 (https://dejure.org/2000,9651)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2000 - 1 U 144/99 (https://dejure.org/2000,9651)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2000 - 1 U 144/99 (https://dejure.org/2000,9651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 278; VerbrKrG § 9 Abs. 3, 4
    Keine Aufklärungspflicht der Bank über Objekt bei Finanzierung einer Immobilienfondsbeteiligung

Papierfundstellen

  • WM 2003, 182
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Stuttgart, 18.06.2002 - 6 U 77/02

    Finanzierter Fondsbeitritt: Wirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages zur …

    Dies gilt insbesondere bei Steuerersparnismodellen wie hier dem Erwerb eines Fondsanteils, bei denen die finanzierende Bank davon ausgehen kann, dass der Kreditsuchende sich über die Anlage und deren steuerliche Aspekte selbst anderweit beraten ließ, sofern er die nötige Fachkunde nicht selbst hat (vgl. BGH ZIP 2000, 1051; BGH WM 2000, 1685 + 1687 ff; BGH WM 1992, 901 ff; OLG Stuttgart OLGR 2001, 32 ff; OLG Stuttgart ZIP 2001, 692; OLG Stuttgart WM 2000, 292 und 2146 ff; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709).

    Rn. 34 Es kann dahingestellt bleiben, ob Darlehensvertrag und Fondsbeitritt verbundene Geschäfte sind und ob § 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 VerbrKrG nur für Austauschgeschäfte gilt, wozu ein Gesellschaftsbeitritt nicht zählt (vgl. hierzu Senat 6 U 52/02 vom 27.05.2002; OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709).

    Ohne Kündigung kann ein Schadensersatzanspruch auf Rückgewähr der Einlage keinesfalls geltend gemacht werden (BGH WM 2000, 1685 ff und 1687 ff.; BGHZ 63, 338; BHZ 26, 330 ff; OLG München ZIP 2000, 2295 ff; OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709 ff; Senat 6 U 52/02).

  • OLG Stuttgart, 27.05.2002 - 6 U 52/02

    Verbraucherkredit: Ordnungsgemäße Belehrung bei Haustürsituation; …

    Dies gilt insbesondere bei Steuersparmodellen, bei denen das Finanzierungsinstitut davon ausgehen darf, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 901 m.w.N.; NJW 1999, 2032; WM 2000, 1685 = NJW 2000, 3558 und WM 2000, 1687; ZIP 2000, 1051; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292 und 2146; ZIP 2001, 692; OLG München ZIP 2000, 2295, OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709 und BKR 2002, 128).

    Es kommt weiter in Betracht, dass es sich bei dem Darlehensvertrag und dem mit Kreditmitteln finanzierten Anlagegeschäft um eine wirtschaftliche Einheit und damit um verbundene Geschäfte im Sinne des § 9 VerbrKrG handelt, wenn der Verbraucher den einen Vertrag ohne den anderen nicht abgeschlossen hätte (so für den Bereich des HWiG BGHZ 133, 254 = ZIP 1996, 1940 im Fall einer personell engen Verknüpfung zwischen Bank und Gesellschaft; OLG Karlsruhe/Freiburg, NJW-RR 1999, 124 und OLGR 2001, 368; für den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes offengelassen durch OLG Stuttgart ZIP 2000, 692 und Urteil vom 11.02.2002 - 6 U 146/01 - nicht veröffentlicht; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128, 130; verneint durch OLG Karlsruhe 1. Senat EWiR 2001, 709 und OLG Bamberg WM 2002, 537, 543 - Kauf einer Eigentumswohnung; verneinend auch OLG Köln ZIP 2001, 1808).

    Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, nachdem der BGH die Revisionen gegen die Urteile des OLG München vom 26.10.2000 - ZIP 2000, 2295 - und des OLG Karlsruhe vom 29.11.2000, - EWiR 2001, 709 - nicht zur Entscheidung angenommen hat und diese Urteile damit rechtskräftig geworden sind.

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 6 U 14/02

    Finanzierter Beitritt zu einer Fonds-Gesellschaft: Widerruflichkeit des …

    a) Die Bestimmung des § 9 Abs. 3 VerbrKrG ist auf Fälle der finanzierten Beteiligung an einer Fondsgesellschaft nicht, auch nicht entsprechend gem. § 9 Abs. 4 VerbrKrG anwendbar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2000 - 1 U 144/99; rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 10.12.2001 - II ZR 255/01).

    Eine solche freie Interessenbewertung (…vgl. dazu ferner noch Schwintowsky, EwiR § 9 VerbrKrG 2/01, S. 87, 88;… Frisch, EwiR § 9 VerbrKrG 3/01, S. 447, 448) und die hieran anschließende Ausdehnung der Analogie nach § 9 Abs. 3 und 4 VerbrKrG stößt an die Grenzen des gesetzlichen Tatbestandes (zutreffend OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2000 - 1 U 144/99).

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