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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 165/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6428
OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 165/09 (https://dejure.org/2010,6428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.2010 - 1 U 165/09 (https://dejure.org/2010,6428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 1 U 165/09 (https://dejure.org/2010,6428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 623
  • NZV 2010, 399
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 165/09
    In diesen Fällen hält das Berufungsgericht es daher für sachgerecht, gemäß § 287 ZPO die Prämien für die Haftungsfreistellung zur Hälfte und somit mit 181, 95 EUR für 15 Tage - zu ersetzen (vgl. OLG Karlsruhe 10 U 55/00, 10 U 104/01, 1 U 17/08; vgl. auch BGH, NZV 2005, 301, wonach es der tatrichterlichen Beurteilung gemäß § 287 ZPO unterliegt, ob im Einzelfall ein Vollkaskoschutz ganz oder nur teilweise zu erstatten ist).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 165/09
    Unterlässt der Geschädigte die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07, zitiert nach Juris, dort Rn. 14).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 165/09
    Der Geschädigte ist dabei ebenso wie in anderen Fällen, in denen er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl. zuletzt Urteil BGH vom 19.01.2010, VI ZR 112/09).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mietwagenkostenschätzung auf der Grundlage …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 165/09
    In diesen Fällen hält das Berufungsgericht es daher für sachgerecht, gemäß § 287 ZPO die Prämien für die Haftungsfreistellung zur Hälfte und somit mit 181, 95 EUR für 15 Tage - zu ersetzen (vgl. OLG Karlsruhe 10 U 55/00, 10 U 104/01, 1 U 17/08; vgl. auch BGH, NZV 2005, 301, wonach es der tatrichterlichen Beurteilung gemäß § 287 ZPO unterliegt, ob im Einzelfall ein Vollkaskoschutz ganz oder nur teilweise zu erstatten ist).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 165/09
    Da der Unfall an einem Sonntag gegen 14.15 Uhr stattfand und die Anmietung erst am nächsten Tag erfolgte, lag keine Eil- oder Notsituation vor, wie sie etwa dem von Klägerseite vorgelegten Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zugrunde lag (Urteil vom 08.07.2009 - 3 U 30/09-).
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Denn die Benutzung eines kurzfristig angemieteten Mietwagens, den man nicht so gut kennt wie das eigene Fahrzeug, ist mit einem erheblichen Schädigungsrisiko verbunden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 165/09, MDR 2010, 623, juris: Rz. 23; OLG Köln…, Urteil vom 01. August 2013 - 15 U 09/12 -, juris: Rz. 53; OLG Oldenburg…, Urteil vom 20. März 2000 - 11 U 92/99, Schaden-Praxis 2000, 31, juris: Rz. 21).
  • LG Karlsruhe, 16.11.2010 - 6 O 180/10

    Kollision eines Pkw mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine: Sorgfaltspflicht …

    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (vgl. BGH VersR 2005, 850; VersR 2006, 669, 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 165/09, in MDR 2010, 623 und LG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2010 - 9 S 442/09, in VRR 2010, 346).
  • LG Darmstadt, 26.09.2014 - 25 S 133/14
    Rn. 32 Der Abschlag von 50 % wird vom Amtsgericht unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 18.2.2010, 1 U 165/09, NZV 2010, 399, juris Rn. 23) damit begründet, dass das eigene Fahrzeug des Geschädigten - soweit vorgetragen - nicht vollkaskoversichert war, so dass der Geschädigte den Vorteil der Nutzung eines kaskoversicherten Fahrzeugs durch einen Abzug von 50 % auszugleichen habe.
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 165/14
    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Senats sind Privat- oder Firmenparkplätze, die ausdrücklich oder stillschweigend für jedermann zugelassen sind und tatsächlich so genutzt werden, öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts (Urteil vom 29. Juni 2010, Az: I - 1 U 240/09; Urteil vom 23. März 2010, Az: I - 1 U 165/09 mit Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).
  • AG Staufen, 15.04.2010 - 2 C 97/10
    Ein weitergehender Abzug ist insoweit nicht angezeigt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 165/09).
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