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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8337
OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8337)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.10.2004 - 1 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8337)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 1 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 156; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 525

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 156; ZPO § 296a; ZPO § 525
    Zur prozessgemäßen Vertretung einer Gesellschaft bei einer fristlosen Kündigung des Verstandsvorsitzenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Berufung bei Unzulässigkeit der Klage; Klage über die Vergütung aus einem Anstellungsvertrag als Vorstandsvorsitzender eines Fußballvereins; Vertretung einer juristischen Person (Verein) im Berufungsverfahren; Wirksamkeit einer außerordentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Friedrich gegen 1. FC Kaiserslautern - Auch 2. Halbzeit für den Club

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.04.1991 - II ZR 151/90

    Gerichtliche Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber ausgeschiedenen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).

    Daraus lässt sich nicht ableiten, dass der Aufsichtsrat als Organ auf den Prozess Einfluss genommen hat (vgl. BGH DB 1991, 1216 zu Äußerungen eines Aufsichtsratsvorsitzenden).

    Das Verbot der reformatio in peius steht der Abweisung der Klage als unzulässig nicht entgegen (vgl. z.B. BGH DB 1991, 1216).

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).

    Die ursprünglich vorgesehene Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses über den 25.08.2002 hinaus bis zum 31.12.2002 sowie die in der Aufsichtsratssitzung vom 22.08.2002 beschlossene und in der Aktennotiz vom 23.08.2002 festgehaltene Zahlung von 100.000,-- EUR "für anfallende Versicherungs- und sonstige Kosten, die mit dem vorzeitigen Ausscheiden" des Klägers aus dem Anstellungsvertrag mit einer ursprünglichen Laufzeit bis zum 31.12.2003 verbunden seien, dienten erkennbar seiner sozialen Absicherung (vgl. BGH NJW 1995, 1750).

  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).

    Eine Heilung des Vertretungsmangels infolge rückwirkender Genehmigung der ganzen Prozessführung (vgl. dazu z.B. BGH NJW 1989, 2055;… Musielak-Weth ZPO 3. Aufl. § 56 Nr. 10) durch den dafür zuständigen Aufsichtsrat des Beklagten ist nicht erfolgt und nach dem Vorbringen des Beklagten im Berufungsverfahren auch nicht (mehr) zu erwarten.

  • BGH, 05.03.1990 - II ZR 86/89

    Vertretung einer GmbH mit fakultativen Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).

    d) Die Versagung der Genehmigung der Prozessführung des Vorstands durch den Aufsichtsrat ist grundsätzlich nicht treuwidrig (vgl. BGH DB 1990, 930 und 1991, 1276).

  • BGH, 28.04.1997 - II ZR 282/95

    Vertretung einer Aktiengesellschaft in einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Der Vertretungsmangel ist von Amts wegen in jeder Verfahrenslage zu berücksichtigen (vgl. § 56 ZPO - z.B. BGH ZIP 1997, 1108; NJW 2000, 290 = BGHZ 143, 124).

    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Darüber hinausgehende Anhaltspunkte für die Annahme, der Aufsichtsrat des Beklagten sei mit dem Prozessverlauf einverstanden - z.B. weil er unstreitig über das Verfahren unterrichtet war, sich aktiv damit befasste, Vergleichsmöglichkeiten prüfte und dem Prozessbevollmächtigten Weisungen erteilte (vgl. dazu BGH ZIP 1999, 1669) - hatte der Kläger nicht.
  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    In derartigen Auseinandersetzungen zwischen einer juristischen Person und einem (ehemaligen) Vorstand wird die Gesellschaft nicht - wie ansonsten üblich - vom Vorstand sondern von dem Organ (außergerichtlich und gerichtlich) vertreten, das für die Bestellung und Abberufung des Vorstands zuständig ist (für den eingetragenen Verein vgl.: BGHZ 113, 237).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    a) Eine ausdrückliche Genehmigung behauptet der Kläger - der in der mündlichen Verhandlung vom 16. Juni 2004 auf seine (objektive) Beweislast (vgl. z. B. BGH NJW 1996, 1059) hingewiesen worden ist - nicht.
  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Abgesehen davon hat er eine derartige Umwandlung seines freien Dienstverhältnisses als Vorstandsvorsitzender in ein Arbeitsverhältnis (vgl. dazu BGH ZIP 2000, 508) nicht schlüssig dargetan.
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 142/00

    Vertretung einer Aktiengesellschaft im Arbeitsgerichtsprozeß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2025 - 14 U 30/25

    Beabsichtigte Berufung des Senats wegen offensichtlich fehlender …

    In Auseinandersetzungen zwischen einer juristischen Person und einem Vorstand wird die juristische Person nicht vom Vorstand, sondern von dem Organ gerichtlich und außergerichtlich vertreten, das für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes zuständig ist.[Vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004 - 1 U 19/04, juris Rn. 31; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2018 - 1 U 50/17, juris Rn. 139.][Vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004 - 1 U 19/04, juris Rn. 31; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2018 - 1 U 50/17, juris Rn. 139.] Im Aktienrecht ist dies ausdrücklich geregelt.[Vgl. BGH, Urteile vom 22.04.1991 - II ZR 151/90, juris Rn. 5; vom 28.04.1997 - II ZR 282/95, juris Rn. 7.][Vgl. BGH, Urteile vom 22.04.1991 - II ZR 151/90, juris Rn. 5; vom 28.04.1997 - II ZR 282/95, juris Rn. 7.] Bei der Aktiengesellschaft ist die Zuständigkeit ein und desselben Organs sowohl für die Bestellung als auch für die Anstellung (einschließlich der gegenläufigen Akte des Widerrufs der Bestellung und der Kündigung des Dienstverhältnisses) schon im Gesetz (§§ 84, 112 AktG) dadurch zwingend vorgeschrieben, dass beide Kompetenzen beim Aufsichtsrat konzentriert werden.[Vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1991 - II ZR 144/90, BGHZ 113, 237, juris Rn. 6 mwN.][Vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1991 - II ZR 144/90, BGHZ 113, 237, juris Rn. 6 mwN.]Einen Gleichauf der Zuständigkeiten für Bestellung und Abberufung hat die Rechtsprechung mit nahezu einhelliger Billigung durch das Schrifttum auch von jeher für die GmbH angenommen, obwohl bei ihr eine entsprechende ausdrückliche Regelung fehlt und § 46 Nr. 5 GmbHG sogar nur von der Bestellung spricht, während die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft in § 35 GmbHG den Geschäftsführern zugewiesen wird.

    Das für beide Akte gleichermaßen zuständige Organ ist hier grundsätzlich die Gesellschafterversammlung.[Vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1991 - II ZR 144/90, BGHZ 113, 237, juris Rn. 6 mwN.][Vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1991 - II ZR 144/90, BGHZ 113, 237, juris Rn. 6 mwN.] Entsprechendes soll für den Verein gelten.[Vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004 - 1 U 19/04, juris Rn. 29 ff.; diff.

    BeckOGK-BGB/Segna, § 26 Rn. 25, 25.1, Stand: 01.01.2025.][Vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004 - 1 U 19/04, juris Rn. 29 ff.; diff.

    Rn. 112 (1) Ist eine juristische Person nicht gesetzlich - oder organschaftlich - vertreten, ist sie prozessunfähig.[Vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09, juris Rn. 11; BeckOK-ZPO/Kersting, § 51 Rn. 5, Stand: 01.03.2025.][Vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09, juris Rn. 11; BeckOK-ZPO/Kersting, § 51 Rn. 5, Stand: 01.03.2025.] Fehlt die Prozessfähigkeit, deren Vorliegen gemäß § 56 Abs. 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens zu überprüfen ist, bei Kläger oder Beklagtem und wird kein gesetzlicher Vertreter bestellt, muss die Klage - bzw. der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - als unzulässig abgewiesen werden, und zwar auch vom Rechtsmittelgericht.[Vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1999 - III ZR 306/98, BGHZ 143, 122, juris Rn. 19 f.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004 - 1 U 19/04, juris Rn. 29; BeckOK-ZPO/Kersting, § 51 Rn. 2, § 56 Rn. 17, Stand: 01.03.2025; Zöller/Althammer, ZPO, 35. Aufl., § 56 Rn. 14; Hk-ZPO/Bendtsen, 10. Aufl., § 56 Rn. 7 aE; Weth in Musielak/Voit, ZPO, 22. Aufl., § 56 Rn. 7.][Vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1999 - III ZR 306/98, BGHZ 143, 122, juris Rn. 19 f.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004 - 1 U 19/04, juris Rn. 29; BeckOK-ZPO/Kersting, § 51 Rn. 2, § 56 Rn. 17, Stand: 01.03.2025; Zöller/Althammer, ZPO, 35. Aufl., § 56 Rn. 14; Hk-ZPO/Bendtsen, 10. Aufl., § 56 Rn. 7 aE; Weth in Musielak/Voit, ZPO, 22. Aufl., § 56 Rn. 7.].

  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 U 50/17

    Zeitliche Grenzen der Maßgeblichkeit des Stifterwillens für die Auslegung der …

    In Auseinandersetzungen zwischen einer juristischen Person und einem Vorstand wird die Gesellschaft nicht vom Vorstand, sondern von dem Organ gerichtlich und außergerichtlich vertreten, das für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes zuständig ist, wobei das nicht nur gegenüber noch im Amt befindlichen Mitgliedern des Vorstandes, sondern, soweit der Streit im Zusammenhang mit der früheren Vorstandstätigkeit steht, in gleicher Weise gegenüber bereits aus dem Amt geschiedenen Angehörigen dieses Personenkreises gilt (vgl. BGH…, Urteil vom 22. April 1991 - II ZR 151/90, ZIP 1991, 796, zitiert juris Rn. 5;… vom 28. April 1997 - II ZR 282/95, ZIP 1997, 1108, zitiert juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. Oktober 2004 - 1 U 19/04, OLGR 2005, 146, zitiert juris Rn. 31).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2020 - 4 U 46/19

    Außerordentliche Kündigung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden einer …

    ... Die durch Satzung begründete Zuständigkeit des Organs eines Vereins für das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds ... ist nicht davon abhängig, ob das Anstellungsverhältnis beendet ist (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004, 1 U 19/04, Rn. 31;… Otto, a.a.O.).".
  • OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 4 U 60/15

    Ordnungsgemäße Vertretung einer Gewerkschaft im Prozess

    Die durch Satzung begründete Zuständigkeit des Organ eines Vereins für das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds erstreckt sich auch auf die gerichtliche Vertretung gegenüber einem aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitglied und ist nicht davon abhängig, ob das Anstellungsverhältnis beendet ist (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004, 1 U 19/04, Rn. 31;… Otto, a.a.O.).
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