Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - I-1 U 232/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zum Verhalten beim Einfahren in eine Engstelle und zur Dauer der Ausfallentschädigung bei langer Ersatzteillieferungszeit
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge bei durch einen abgestellten Lkw verengter Fahrbahn
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge bei durch einen abgestellten Lkw verengter Fahrbahn
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (BGH NJW 1984, 1518, 1519; OLG Köln VersR 2000, 336;… Senat a.a.O.).Eine Anspruchsminderung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Geschädigten selbst eine Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB vorzuwerfen ist (…Greger, a.a.O.; OLG Köln VersR 2000, 336).
Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen könnten, ist nach den allgemeinen Regeln, die auch in dieser Fallkonstellation anzuwenden sind (s. OLG Köln, VersR 2000, 336), der Schädiger.
- BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2049 f.) vermindert sich im Falle der Anrechnung gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV zum RVG nicht die bereits angefallene Geschäftsgebühr, sondern die im anschließenden Verfahren anfallende Verfahrensgebühr. - BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04
Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
Die in diesem Sinne festgestellten Verursachungsbeiträge sind sodann gegeneinander abzuwägen, wobei in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (BGH NJW 2006, 896).
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
Die für die Abwägung maßgebenden Umstände müssen feststehen, d.h. unstreitig, zugestanden oder bewiesen sein (BGH NJW 2007, 506). - OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07
Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
Rn. 31 Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers (Senat vom 15.10.2007, I - 1 U 52/07;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn. 27 m. w. N.). - BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94
Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
Steht aber nicht fest, dass sich ein gefahrerhöhender Umstand im Unfallgeschehen ausgewirkt hat, kann dieser im Rahmen der Haftungsabwägung nicht berücksichtigt werden (st. Rspr. siehe nur BGH NZV 1995, 145 m.w.N.). - BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97
Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
Muss nämlich eine Partei Umstände beweisen, die zu dem ihrem Einblick entzogenen Bereich des Prozessgegners gehören, ist im Einzelfall zu prüfen, ob dem Prozessgegner im Rahmen seiner Erklärungslast nach § 138 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise zuzumuten ist, dem Prozessgegner eine ordnungsgemäße Darlegung durch nähere Angaben über die nur ihm bekannten beweisrelevanten Umstände zu ermöglichen (sekundäre Darlegungslast bzw. substanziiertes Bestreiten; s. BGH NJW-RR 1999, 1152 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer
Rn. 63 Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers (Senat, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris Rn. 21;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn. 27 m. w. N.).Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (BGH…, Urteil vom 02.03.1982 - VI ZR 35/80, juris Rn. 13; OLG Köln VersR 2000, 336; Senat, Urteil vom 19.05.2011, aaO.).
Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen könnten, ist nach den allgemeinen Regeln, die auch in dieser Fallkonstellation anzuwenden sind (Senat, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris Rn. 21; vgl. auch OLG Köln, VersR 2000, 336), der Schädiger.
- LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16
Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße …
Das Rechtsfahrgebot bedeutet deshalb nicht, äußerst rechts oder soweit technisch möglich rechts zu fahren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris; OLG Zweibrücken, VRS 74, 420).Denn die Verkehrssituation war - wie bereits gezeigt - aufgrund der Verengung der Fahrbahn, insbesondere durch beiderseits parkende Fahrzeuge, dadurch geprägt, dass für den Wartepflichtigen mit Gegenverkehr auf der eigenen Fahrbahnhälfte zu rechnen war und somit alleine durch möglichst weites Rechtsfahren der konkreten Gefahr einer Frontalkollision nicht sicher begegnet werden konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris).
- OLG Düsseldorf, 02.04.2019 - 1 U 108/18
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (Senat, Urteil vom 19.05.2011, I-1 U 232/07, juris, Rn. 21; Senat…, Urteil vom 15.10.2007, I-1 U 52/07, juris, Rn. 8;… Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 249 BGB, Rn. 181).
- OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei …
Die in Rede stehende Zeitspanne von rund zwei Monaten hält sich noch im Rahmen einer üblichen Länge von Reparatur oder Ersatzbeschaffung (…vgl. etwa OLG Saarbrücken MDR 2007, S. 1190 [6 Wochen]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2011 - Az. 1 U 232/07 [59 Tage]; KG, Urteil vom 16. Dezember 1996 - Az. 12 U 268/96 [90 Tage]). - OLG Saarbrücken, 13.12.2024 - 3 U 23/24
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach rechts in eine bevorrechtigte Straße …
Das Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, äußerst rechts oder soweit technisch möglich rechts zu fahren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2011 - I-1 U 232/07, Rn. 8, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 24. April 1987 - 10 U 81/85, NZV 1988, 22).Dem Kläger war es deshalb erlaubt, nach Maßgabe des § 6 StVO an diesem Fahrzeug vorbeizufahren und hierzu die linke Fahrbahnseite zu benutzen (…vgl. hierzu Helle aaO § 6 StVO Rn. 9, 11), während der Zweitbeklagte als Wartepflichtiger ohne weiteres mit Gegenverkehr auf der eigenen Fahrbahnhälfte zu rechnen hatte, dem auch durch möglichst weites Rechtsfahren beim Einbiegen nicht sicher ausgewichen werden konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2011 - I-1 U 232/07, Rn. 8, juris; LG Saarbrücken…, Urteil vom 29. April 2016 - 13 S 3/16 -, juris Rn. 24 f.;… vgl. auch Spelz aaO Rn. 37).
- LG Chemnitz, 28.07.2023 - 2 O 1207/22
Nutzungsausfall bei einer verzögerten Autoreparatur: Wer zahlt bei Lieferverzug?
Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zulasten des Schädigers (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2011 - 1 U 232/07). - OVG Niedersachsen, 26.09.2025 - 13 FEK 38/24
Entschädigung; Überlange Verfahrensdauer; Entschädigung wegen unangemessener …
Genügt er dieser sekundären Darlegungslast, ist die weitere Beweisführung wiederum Sache des Beweispflichtigen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.5.2011 - I-1 U 232/07 -, juris Rn. 23 m.w.N.). - AG Velbert, 12.12.2023 - 17 C 102/23 Eine Anspruchsminderung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Geschädigten selbst eine Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 II BGB vorzuwerfen ist (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2021, I-1 U 77/20, NJW-RR 2021, 1541; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.5.2011, I-1 U 232/07, BeckRS 2011, 20165 mwN).
- LG Aachen, 17.08.2023 - 11 O 119/23 Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.5.2011 - I-1 U 232/07, juris Rz. 21).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".