Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- mietrechtsiegen.de
Verletzung einer Auskunftsverpflichtung durch Mieter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verletzung der Auskunftsverpflichtung durch den Mieter
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen verweigerter Auskunft über Untermietverhältnisse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.12.2021 - 27 O 189/20
- OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
Für eine Mietvertragspartei kann hiernach ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrages wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zugemutet werden kann (BGH…, Urteil vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00, NJW-RR 2002, 946, zitiert juris Rn. 12; vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NJW-RR 2011, 89, zitiert juris Rn. 11; jeweils mwN).Über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB ist daher auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden; hierfür sind die Interessen des Kündigenden an der Vertragsbeendigung und die Interessen der anderen Vertragspartei an der Fortdauer des Mietverhältnisses zu ermitteln und zu bewerten (BGH, Urteil vom 15. September 2010, aaO;… Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., § 543 BGB Rn. 168; jeweils mwN).
Rn. 76 dd) Die vorstehend beschriebene Verletzung der Pflicht zur Auskunftserteilung ist im Streitfall derart erheblich, dass der Klägerin eine Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung des aufgezeigten strengen Maßstabes (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00 - NJW-RR 2002, 946, zitiert juris Rn. 12; vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NJW-RR 2011, 89, zitiert juris Rn. 11; jeweils mwN) nicht mehr zugemutet werden kann.
- BGH, 23.01.2002 - XII ZR 5/00
Kündigung eines Mietvertrages wegen Vermögensverfall einer Mietvertragspartei
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
Für eine Mietvertragspartei kann hiernach ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrages wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00, NJW-RR 2002, 946, zitiert juris Rn. 12;… vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NJW-RR 2011, 89, zitiert juris Rn. 11; jeweils mwN).Rn. 76 dd) Die vorstehend beschriebene Verletzung der Pflicht zur Auskunftserteilung ist im Streitfall derart erheblich, dass der Klägerin eine Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung des aufgezeigten strengen Maßstabes (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00 - NJW-RR 2002, 946, zitiert juris Rn. 12;… vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NJW-RR 2011, 89, zitiert juris Rn. 11; jeweils mwN) nicht mehr zugemutet werden kann.
- BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
Bei einer zweifelhaften Rechtsfrage handelt bereits derjenige fahrlässig, der sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Dezember 1997 - I ZR 79/95, NJW 1998, 2144, zitiert juris Rn. 28; BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, BB 2006, 1819, zitiert juris Rn. 19 f.).
- BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
An die Annahme eines unvermeidbaren Rechtsirrtums sind strenge Maßstäbe zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 102/06, NZM 2007, 35, zitiert juris Rn. 13 mwN). - BGH, 04.02.2021 - III ZR 7/20
Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
Insoweit ist zu verlangen, dass der Sachvortrag Tatsachen enthält, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte (Gegen-) Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen (stRspr, BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 - III ZR 7/20, BGHZ 224, 302, zitiert juris Rn. 18 m.w.N.). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 394/03
Kündigung des Zwischenmietvertrages wegen Nichtweiterleitung des erhaltenen …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
Rn. 77 (1) Die Beantwortung der Frage, ob eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne vorliegt, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung (BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 394/03, NJW 2005, 2552, zitiert juris Rn. 12). - BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 80/18
Erdgaslieferungsvertrag: Unmittelbare Anwendung der Transparenzanforderungen der …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
Insoweit ist zu verlangen, dass der Sachvortrag Tatsachen enthält, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte (Gegen-) Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen (stRspr, BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 - III ZR 7/20, BGHZ 224, 302, zitiert juris Rn. 18 m.w.N.). - BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95
Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
Bei einer zweifelhaften Rechtsfrage handelt bereits derjenige fahrlässig, der sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - I ZR 79/95, NJW 1998, 2144, zitiert juris Rn. 28; BGH…, Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, BB 2006, 1819, zitiert juris Rn. 19 f.). - LG Köln, 23.12.2021 - 27 O 189/20
Nachtrag ersetzt alles Vorherige: Hohe Anforderungen an Schriftform
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 23. Dezember 2021 - 27 O 189/20 - wird zurückgewiesen. - OLG Köln, 18.08.2010 - 22 U 90/10
Auskunftspflichten des Mieters über Untervermietung bzw. andere Nutzungsrechte
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
Es ist zutreffend, dass der Vermieter vom Mieter aus einer Nebenpflicht aus dem Mietvertrag Auskunft darüber verlangen kann, welchen Dritten er die Mietsache überlassen hat, damit auch gegen diese Personen der erforderliche Räumungstitel erwirkt werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18. August 2010 - 22 U 90/10, ZfIR 2012, 36, 37, zitiert juris mwN). - OLG Hamm, 05.06.1992 - 30 U 305/91
Außerordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen zahlreicher …
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Unfallmanipulation, Beweiswürdigung, Indizien, Beweislast
- RA Kotz
Unfallmanipulation - Darlegungs- und Beweislast
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Beweislast für manipulierten Unfall des Haftpflichtversicherers
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Manipulierter Unfall - Welche Indizien sprechen gegen einen Unfall?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unfallmanipulation und die Darlegungs- und Beweislast
Verfahrensgang
- LG Bremen, 25.02.2022 - 4 O 2020/20
- OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- OLG Bremen, 08.03.2021 - 1 U 48/20
Grundsätze des Indizienbeweises zum Nachweis eines gestellten bzw. manipulierten …
Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH…, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339;… Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865;… Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281;… Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281;… Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20).Ebenso hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass der Nachweis eines gestellten Unfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte im Wege eines Indizienbeweises geführt werden kann, wenn sich typischerweise bei gestellten Unfällen auftretende Merkmale in auffälliger Weise häufen und die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (siehe hierzu die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 22 m.w.N.).
Die Würdigung und Berücksichtigung der für und gegen eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien ist im angefochtenen Urteil im Einklang mit den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung hierzu erfolgt (siehe hierzu die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 26 ff. m.w.N.) und die hiergegen erhobenen Angriffe der Berufung sind nicht durchschlagend.
- BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15
Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines …
Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Solche Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO können sich grundsätzlich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (vgl. BGH…, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03, juris Rn. 7, BGHZ 162, 313; Urteil vom 29.06.2016 - VIII ZR 191/15, juris Rn. 26, NJW 2016, 3015). - BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15
Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen …
Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Hält es das Berufungsgericht es für denkbar, dass die von der Berufung aufgeworfenen Fragen zu einer anderen Würdigung führen können, besteht Anlass für die Überlegung, ob für die andere Würdigung zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht und deshalb Anlass zu einer Wiederholung der Beweisaufnahme besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 300/15, juris Rn. 24, NJW-RR 2017, 75).
- BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14
Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur …
Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Das Berufungsgericht ist demnach zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet, wenn aus der für dieses Gericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 403/14, juris Rn. 11, VersR 2016, 1194). - BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18
Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten …
Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH…, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339;… Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865;… Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281;… Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281; Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20). - BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339;… Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865;… Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281;… Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281;… Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Solche Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO können sich grundsätzlich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03, juris Rn. 7, BGHZ 162, 313;… Urteil vom 29.06.2016 - VIII ZR 191/15, juris Rn. 26, NJW 2016, 3015). - BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der …
Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH…, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339; Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865;… Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281;… Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281;… Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20). - BGH, 05.12.1978 - VI ZR 185/77
Voraussetzung eines Grundurteils
Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH…, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339;… Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281;… Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20). - BGH, 05.12.1978 - VI ZR 71/77
Vorliegen eines Unfalls im Sinne des Deliktsrechts bei vorsätzlicher …
Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH…, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339;… Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865;… Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281;… Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20).
- LG Düsseldorf, 27.11.2023 - 10 O 281/22
Gestellter Verkehrsunfall - Voraussetzungen
§ 286 ZPO fordert einen für das praktische Leben brauchbaren Grad der Gewissheit, der vernünftigen Zweifel Schweigen gebietet (LG Bremen Urt. v. 25.2.2022 - 4 O 2020/20, BeckRS 2022, 38972, Rn. 25, bestätigt durch Nachinstanz OLG Bremen Hinweisbeschl. v. 1.7.2022 - 1 U 24/22, NJOZ 2023, 850).Rn. 51 Typischerweise sind bei gestellten Verkehrsunfällen auf der Geschädigtenseite höherwertige Fahrzeuge der Oberklasse vertreten, die aufgrund eines erheblichen Fahrzeugsalters und/oder Laufleistung vergleichsweise günstig zu erwerben sind, aber gleichwohl einen hohen Ersatzaufwand im Fall der Beschädigung verursachen (LG Bremen Urt. v. 25.2.2022 - 4 O 2020/20, BeckRS 2022, 38972, Rn. 27, bestätigt durch Nachinstanz OLG Bremen Hinweisbeschl. v. 1.7.2022 - 1 U 24/22, NJOZ 2023, 850;… OLG K. Urt. v. 19.3.2013 - I-1 U 99/12, BeckRS 2013, 7675).
Auf die Ausführungen des OLG Bremen mit Hinweisbeschluss vom 1.7.2022 kann verwiesen werden, die sich das Gericht zu Eigen macht (OLG Bremen mit Hinweisbeschluss vom 1.7.2022 ,1 U 24/22, NJOZ 2023, 850, Rn. 26).
- OLG Schleswig, 21.10.2022 - 7 U 140/22
Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Beweisanzeichen für eine …
Ausschlaggebend ist dabei eine Gesamtwürdigung, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG Bremen, Beschluss vom 01.07.2022, 1 U 24/22). - LG Köln, 29.04.2026 - 40 O 100/24 Typischerweise sind bei gestellten Verkehrsunfällen auf der Geschädigtenseite höherwertige Fahrzeuge der Oberklasse vertreten, die - etwa aufgrund des Alters oder der Laufleistung vergleichsweise günstig zu erwerben sind, aber gleichwohl einen hohen Ersatzaufwand im Fall der Beschädigung verursachen (vgl. OLG Bremen Hinweisbeschluss v. 1.7.2022 - 1 U 24/22, NJOZ 2023, 850; OLG Düsseldorf Urteil v. 19.3.2013 - I-1 U 99/12, BeckRS 2013, 7675).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 19.04.2023 - 1 U 24/22 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 31.01.2022 - 8 HKO 32/21
- OLG Saarbrücken, 19.04.2023 - 1 U 24/22
- OLG Saarbrücken, 25.05.2023 - 1 U 24/22
- BGH, 05.11.2024 - II ZR 85/23
- BGH, 05.12.2024 - II ZR 85/23
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 25.05.2023 - 1 U 24/22 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 31.01.2022 - 8 HKO 32/21
- OLG Saarbrücken, 19.04.2023 - 1 U 24/22
- OLG Saarbrücken, 25.05.2023 - 1 U 24/22
- BGH, 05.11.2024 - II ZR 85/23
- BGH, 05.12.2024 - II ZR 85/23
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