Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 17.08.1998 - 1 U 53/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 813
Rechtsmissbräuchlichkeit des Herausgabeverlangens aufgrund einer Sicherungsübereignung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 30.12.1997 - 3 O 309/97
- OLG Naumburg, 17.08.1998 - 1 U 53/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1144
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90
Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages
Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.1998 - 1 U 53/98
Das Herausgabeverlangen verstößt jedoch angesichts der Gesamtumstände des vorliegenden Falls gegen Treu und Glauben und ist deshalb rechtsmißbräuchlich (vgl. zum Einwand des Rechtsmißbrauchs gegenüber einem Herausgabeanspruch: BGH NJW 1991, 1815 f.; BGHZ 84, 90, 95 ff. = NJW 1982, 1696, 1698 f.).Die Klägerin hätte ihre Endabnehmer über die Rechtsfolgen der Inkongruenz von Darlehens- und Sicherungsgeschäft im einzelnen aufklären, insbesondere auf das Risiko einer doppelten Inanspruchnahme hinweisen müssen (ähnlich BGH NJW 1991, 1815, 1817: Aufklärung des Untermieters über den im Verhältnis zum Eigentümer fehlenden Kündigungsschutz).
- BGH, 21.04.1982 - VIII ARZ 16/81
Einwand des Rechtsmißbrauch durch auf Räumung in Anspruch genommenen Untermieter …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.1998 - 1 U 53/98
Das Herausgabeverlangen verstößt jedoch angesichts der Gesamtumstände des vorliegenden Falls gegen Treu und Glauben und ist deshalb rechtsmißbräuchlich (vgl. zum Einwand des Rechtsmißbrauchs gegenüber einem Herausgabeanspruch: BGH NJW 1991, 1815 f.; BGHZ 84, 90, 95 ff. = NJW 1982, 1696, 1698 f.). - BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90
Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug
Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.1998 - 1 U 53/98
Die Brauerei wäre deshalb - entsprechend der zugrundeliegenden Sicherungsabrede - an sich berechtigt gewesen, von den Beklagten als Sicherungsgebern die Herausgabe der Einrichtungsgegenstände zum Zwecke der Verwertung zu verlangen (vgl. BGH NJW 1991, 1415 ). - BGH, 15.01.1954 - V ZR 165/52
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.1998 - 1 U 53/98
Der Senat weist jedoch vorsorglich darauf hin, daß sich ein entsprechender Anspruch der Sicherungsgeber aus § 813 Abs. 1 S. 1 BGB ergeben kann, weil der Einwand aus Treu und Glauben einer dauernden Einrede i.S. dieser Vorschrift gleichzustellen ist (s. MDR 1954, 286, 287 = BGH LM § 242 (Cd) Nr. 19;… Lieb in Münchkomm, BGB , Bd. 5, 3.A., 1997, Rdn. 7;… Lorenz in Staudinger, BGB , §§ 812 - 822, 13. Bearb., 1994, § 813, Rdn. 7).
- OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 1 U 136/14
Ein Leistungsverweigerungsrecht begründet keine dauernde Einrede im Sinne des § …
Der Senat weicht mit der hier zu treffenden Entscheidung auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof, veröffentlicht in MDR 1954, 286 ff., [BGH 15.01.1954 - V ZR 165/52] und der Oberlandesgerichte OLG Köln (Urteil vom 2. Dezember 2011 - 19 U 131/10) und Naumburg (Urteil vom 17. August 1998 - 1 U 53/98) ab, weil in den jeweiligen Entscheidungen die Verjährung des Einwands aus § 242 BGB keine Rolle spielte. - OLG Köln, 02.12.2011 - 19 U 131/10
Ansprüche auf Rückerstattung gezahlter Nutzungsentgelte für inkriminierte …
Rn. 48 Der Missbrauchseinwand aus § 242 BGB ist unter § 813 BGB einzuordnen (BGH, MDR 1954, 286 (287); OLG Naumburg, NJW-RR 1999, 1144).
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