Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40405
OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20 (https://dejure.org/2021,40405)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2021 - 1 U 54/20 (https://dejure.org/2021,40405)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2021 - 1 U 54/20 (https://dejure.org/2021,40405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,40405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Einstweilige Verfügung, Unterlassungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Unterlassung der Behauptung von Veruntreuungen durch einen Rechtsanwalt Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung Beurteilung der Zulässigkeit von Meinungsäußerungen Behauptung des Unterbleibens einer Auszahlung von Fremdgeldern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
    Es ist darauf abzustellen, wie eine Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsrezipienten verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern ebenso der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NJW 2009, 1872; 2005, 279, 281; 2004, 598, 599).

    Meinungsäußerungen sind demgegenüber durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und lassen sich daher nicht als wahr oder unwahr erweisen (…vgl. BVerfG a. a. O.; BGH NJW 2009, 1872; 2004, 598, 599).

    Zur Beurteilung der Zulässigkeit von Meinungsäußerungen sind die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2009, 1872; vgl. auch BVerfG NJW 2008, 1793).

    Hinzutreten muss vielmehr, dass dabei nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen bzw. gleichsam an den Pranger stellen soll (BGH NJW 2009, 1872).

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 840, 841; BGH NJW 2012, 1659; 2005, 2179, 2180; 1992, 1314, 1315; jeweils m. w. N.), der der Senat in gleichfalls ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Beschluss vom 4.1.2019, 1 U 16/18; Urteil vom 20.6.2016, 1 U 15/15; Beschluss vom 6.11.2013, 1 W 32/13; Beschluss vom 8.10.2013, 1 W 27/13), dass Äußerungen im Rahmen eines rechtsstaatlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege oder der Verwaltung regelmäßig nicht zum Gegenstand eines Ehrschutzverlangens gemacht werden können.

    Dasselbe gilt für die Korrespondenz des Beklagten mit der Staatsanwaltschaft und dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg; auch bei den Strafverfolgungsbehörden, die im allgemeinen Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens und der Aufklärung von Straftaten tätig sind, handelt es sich um staatliche Stellen, in deren Verfahren grundsätzlich auch ehrverletzende Äußerungen getätigt werden dürfen, (BGH, Urteil vom 28.2.2012, VI ZR 79/11, zitiert nach juris;… Palandt/Sprau, a. a. O., § 823, Rn. 135).

  • OLG Brandenburg, 02.12.2013 - 1 W 32/13

    Unterlassungsanspruch: Äußerung in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 840, 841; BGH NJW 2012, 1659; 2005, 2179, 2180; 1992, 1314, 1315; jeweils m. w. N.), der der Senat in gleichfalls ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Beschluss vom 4.1.2019, 1 U 16/18; Urteil vom 20.6.2016, 1 U 15/15; Beschluss vom 6.11.2013, 1 W 32/13; Beschluss vom 8.10.2013, 1 W 27/13), dass Äußerungen im Rahmen eines rechtsstaatlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege oder der Verwaltung regelmäßig nicht zum Gegenstand eines Ehrschutzverlangens gemacht werden können.

    Auch nach der Beendigung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens ist ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur in wenigen Ausnahmefällen gegeben, etwa dann, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne einen erkennbaren Sachbezug vorliegt (Senat, Beschluss vom 6.11.2013, 1 W 32/13; OLG Hamm, Urteil vom 3.12.2013, 13 U 178/11, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
    Von einer Tatsachenbehauptung ist auszugehen, wenn der Gehalt der Äußerung entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht (vgl. BVerfG NJW-RR 2017, 1003; Beschluss vom 4.8.2016, 1 BvR 2619/13, zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 279, 281; 2002, 1192, 1193; 1992, 1314, 1316).

    Sofern eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, durch die Elemente der Stellungnahme des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Meinung geschützt, und zwar insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufheben oder verfälschen würde (BVerfG, Beschluss vom 4.8.2016, 1 BvR 2619/13, zitiert nach juris).

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
    Von einer Tatsachenbehauptung ist auszugehen, wenn der Gehalt der Äußerung entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht (vgl. BVerfG NJW-RR 2017, 1003; Beschluss vom 4.8.2016, 1 BvR 2619/13, zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 279, 281; 2002, 1192, 1193; 1992, 1314, 1316).

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 840, 841; BGH NJW 2012, 1659; 2005, 2179, 2180; 1992, 1314, 1315; jeweils m. w. N.), der der Senat in gleichfalls ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Beschluss vom 4.1.2019, 1 U 16/18; Urteil vom 20.6.2016, 1 U 15/15; Beschluss vom 6.11.2013, 1 W 32/13; Beschluss vom 8.10.2013, 1 W 27/13), dass Äußerungen im Rahmen eines rechtsstaatlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege oder der Verwaltung regelmäßig nicht zum Gegenstand eines Ehrschutzverlangens gemacht werden können.

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
    Es ist darauf abzustellen, wie eine Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsrezipienten verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern ebenso der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NJW 2009, 1872; 2005, 279, 281; 2004, 598, 599).

    Von einer Tatsachenbehauptung ist auszugehen, wenn der Gehalt der Äußerung entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht (vgl. BVerfG NJW-RR 2017, 1003; Beschluss vom 4.8.2016, 1 BvR 2619/13, zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 279, 281; 2002, 1192, 1193; 1992, 1314, 1316).

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
    Es ist darauf abzustellen, wie eine Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsrezipienten verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern ebenso der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NJW 2009, 1872; 2005, 279, 281; 2004, 598, 599).

    Meinungsäußerungen sind demgegenüber durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und lassen sich daher nicht als wahr oder unwahr erweisen (…vgl. BVerfG a. a. O.; BGH NJW 2009, 1872; 2004, 598, 599).

  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
    Die für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs erforderliche Wiederholungsgefahr folgt ohne weiteres daraus, dass die in Rede stehende Äußerung des Beklagten - unstreitig - getätigt worden ist (vgl. BGH NJW 2012, 3781, 3782; 2004, 1035, 1036;… Palandt/Herrler, a. a. O., § 1004, Rn. 32).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
    Die für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs erforderliche Wiederholungsgefahr folgt ohne weiteres daraus, dass die in Rede stehende Äußerung des Beklagten - unstreitig - getätigt worden ist (vgl. BGH NJW 2012, 3781, 3782; 2004, 1035, 1036;… Palandt/Herrler, a. a. O., § 1004, Rn. 32).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
    Da bei herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidigungen oder Schmähungen darstellen, ausnahmsweise keine weitergehende Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht angezeigt ist, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem Ehrschutz zurückzutreten hat, ist es geboten, hinsichtlich des Vorliegens von Formalbeleidigung und Schmähkritik strenge Maßstäbe anzuwenden (BVerfG NJW 2016, 2870, m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18

    WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder unterfallen "beleidigungsfreier …

  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Klagen gegen ehrverletzende Äußerungen …

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

  • OLG Hamm, 03.12.2012 - 13 U 178/11

    Unterlassungsansprüche unter Rechtsanwälten hinsichtlich in einem Zivilprozess …

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 1 U 16/18
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …

  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 …

  • OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf

  • BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 140/98

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Ablehnung eines …

  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06

    Unterlassungsanspruch: Geltendmachung im Rahmen eines einstweiligen …

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82

    Wahlkampfaussagen - Grenzen - Feststellung - Inhalt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Brandenburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht