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Rechtsprechung
   OLG Jena, 07.12.2000 - 1 U 627/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2743
OLG Jena, 07.12.2000 - 1 U 627/00 (https://dejure.org/2000,2743)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.12.2000 - 1 U 627/00 (https://dejure.org/2000,2743)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 1 U 627/00 (https://dejure.org/2000,2743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1

  • RA Kotz

    Verstoß gegen Mietvertragsbedingungen - Wegfall der Vollkasko!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Autovermietung - Obliegenheitsverletzung des Mieters - Nichtbenachrichtigung der Polizei bei Unfall

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß; Mieterobliegenheit; Mietrecht; Mieterpflicht; Polizei; Hinzuziehung der Polizei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80

    Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

    Auszug aus OLG Jena, 07.12.2000 - 1 U 627/00
    Die Pflicht des Mieters, bei Unfällen sofort die Polizei hinzuzuziehen, stellt eine Obliegenheit dar, die weder überraschend ist noch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters enthält (allgemeine Auffassung, vgl. BGH NJW 1982, 167; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1116; OLG München VersR 1997, 1238, 1239; OLG Jena, Urteil vom 11.06.1996 - 8 U 12/96 -).

    Bei der Obliegenheit handelt es sich um die Verpflichtung zur Beweis- sicherung (vgl. BGH NJW 1982, 167, 168; LG Darmstadt VersR 1988, 99).

  • OLG München, 05.12.1996 - 19 U 2004/96

    Wirksame Klausel über Haftung des Mieters bei Kfz-Überlassung an Dritten

    Auszug aus OLG Jena, 07.12.2000 - 1 U 627/00
    Die Pflicht des Mieters, bei Unfällen sofort die Polizei hinzuzuziehen, stellt eine Obliegenheit dar, die weder überraschend ist noch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters enthält (allgemeine Auffassung, vgl. BGH NJW 1982, 167; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1116; OLG München VersR 1997, 1238, 1239; OLG Jena, Urteil vom 11.06.1996 - 8 U 12/96 -).

    Insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG), da § 549 Abs. 3 BGB bei Gebrauchsüberlassung an einen Dritten eine Haftung des Mieters auch für dessen Verschulden vorsieht, und zwar auch dann, wenn der Vermieter die Erlaubnis hierzu erteilt hat (vgl. OLG München VersR 1997, 1238, 1239).

  • OLG Düsseldorf, 26.05.1994 - 10 U 61/93

    Verbleiben am Unfallort; Eintreffen der Polizei; Pflichtverstoß des Mieters; …

    Auszug aus OLG Jena, 07.12.2000 - 1 U 627/00
    Die Pflicht des Mieters, bei Unfällen sofort die Polizei hinzuzuziehen, stellt eine Obliegenheit dar, die weder überraschend ist noch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters enthält (allgemeine Auffassung, vgl. BGH NJW 1982, 167; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1116; OLG München VersR 1997, 1238, 1239; OLG Jena, Urteil vom 11.06.1996 - 8 U 12/96 -).
  • OLG Stuttgart, 16.07.1986 - 4 U 57/86

    Vereinbarkeit einer Vertragsklausel mit dem AGBG; Anforderungen an Wirksamkeit …

    Auszug aus OLG Jena, 07.12.2000 - 1 U 627/00
    Wie bei der Kaskoversicherung hängt der Fortfall der Haftungsreduzierung vielmehr maßgeblich von der Intensität des Verschuldens einerseits sowie andererseits von der Relevanz der Pflichtverletzung für die Interessen des Vermieters ab (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1988, 97, 98).
  • LG Darmstadt, 29.08.1986 - 17 S 22/86
    Auszug aus OLG Jena, 07.12.2000 - 1 U 627/00
    Bei der Obliegenheit handelt es sich um die Verpflichtung zur Beweis- sicherung (vgl. BGH NJW 1982, 167, 168; LG Darmstadt VersR 1988, 99).
  • BGH, 20.05.2009 - XII ZR 94/07

    Haftungsbeschränkung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit …

    Soweit die Revision unter Hinweis auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (OLGR 2006, 714), München (Versicherungsrecht 1997, 1238) und Jena (Urteil vom 7. Dezember 2000 - 1 U 627/00 - nicht veröffentlicht) meint, ein Verstoß gegen § 307 BGB scheide schon deshalb aus, weil es einem verständlichen Bedürfnis des Vermieters entspreche, sich die vertragliche Haftung des Vertragspartners für das Verschulden von Personen zu sichern, denen die Mietsache zum Gebrauch überlassen werde, vermag dies nicht zu überzeugen.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer …

    Der Senat folgt nicht der davon abweichenden Entscheidung des OLG Hamm (OLGR Hamm 2006, 719 = NZV 2006, 593; ebenso OLG München VersR 1997, 1238 und OLG Jena, Urt. v. 07. Dezember 2000, Az. 1 U 627/00 n.v.), der ebenfalls die (gleichlautenden) Mietvertragsbedingungen der Klägerin zugrunde gelegen haben und die dem Revisionsgericht zur Entscheidung vorliegt (BGH, Az: XII ZR 93/06).
  • OLG Hamm, 22.03.2006 - 30 U 177/05

    Wegfall der Haftungsbegrenzung bei Beschädigung eines gemieteten Kfz infolge …

    Auf diesem Hintergrund sind die beiderseitigen Interessen der Mietvertragsparteien gewahrt und eine unangemessene Benachteiligung auszuschließen (vgl. OLG München VersR 1997, 1238, 1239; OLG Jena Urteil v. 07.12.2000 - 1 U 627/00 -, nicht veröffentl.).
  • LG Hamburg, 17.02.2006 - 306 O 52/05

    Die Klägerin ist eine gewerbliche Autovermietung. Mit Vertrag vom 21.3.2003 (Anl. …

    Der abweichenden Ansicht des Thüringer Oberlandesgerichts, dessen Urteil vom 7.12.2000 zum Az. 1 U 627/00 die Klägerin als Anlage zum Schriftsatz vom 11.10.2005 vorgelegt hat, folgt die Kammer nicht.
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