Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 242 BGB, § 598 BGB, § 917 Abs 1 BGB
Notwegerecht: Begründung durch langjährige Nutzung eines fremden Grundstücks; Abschluss eines Leihvertrags und Wirksamkeit der Kündigung - RA Kotz
Notwegerecht - Begründung durch langjährige Nutzung eines fremden Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 917 Abs. 1
Begründung eines Notwegerechts durch langjährige, unbeanstandete Nutzung eines über ein fremdes Grundstück verlaufenden Weges - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Weg über Anliegergrundstücke: Sperrung nach jahrelanger freier Nutzung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Notwegerecht: Begründung durch langjährige Nutzung eines fremden Grundstücks?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Konkludenter Leihvertrag bei jahrzehntelanger Nutzung eines Grundstücks
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung eines Notwegerechts durch langjährige, unbeanstandete Nutzung eines über ein fremdes Grundstück verlaufenden Weges
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 14.06.2016 - 6 O 183/15
- OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16
Papierfundstellen
- ZMR 2017, 1026
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16
Sind die Voraussetzungen des § 917 BGB nicht gegeben, begründet eine stillschweigende Duldung der unentgeltlichen Zufahrt lediglich ein Leihverhältnis nach den §§ 598 ff. BGB (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12 -, NJW-RR 2014, S. 398, 399 f.; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, NJW-RR 2009, S. 515, 516; Saarländisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 -, NJW-RR 2002, S. 1385, juris, Rn. 8 f.;… Roth, in: Staudinger (2016) BGB § 917, Rn. 14 und 41).Dabei war der Senat nicht gehalten, die Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit zu wiederholen, da insoweit keine abweichenden Feststellungen getroffen wurden, sondern aus den Feststellungen lediglich der Schluss gezogen wird, dass die Voraussetzungen des § 917 Abs. 1 BGB vorliegen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, NJW-RR 2009, S. 515).
Rn. 64 (cc.) Selbst wenn man über Feldwege eine Verbindung zu einem öffentlichen Weg annimmt, steht dies vorliegend der Bejahung eines Anspruchs aus § 917 Abs. 1 BGB nicht entgegen, da ein Notwegerecht auch dann in Betracht kommt, wenn zwar eine Verbindung vorhanden ist, diese für die ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks aber nicht ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, NJW-RR 2009, S. 515, 517).
- OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02
Einräumung eines dinglichen Notwegs
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16
Sind die Voraussetzungen des § 917 BGB nicht gegeben, begründet eine stillschweigende Duldung der unentgeltlichen Zufahrt lediglich ein Leihverhältnis nach den §§ 598 ff. BGB (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12 -, NJW-RR 2014, S. 398, 399 f.; BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, NJW-RR 2009, S. 515, 516; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 -, NJW-RR 2002, S. 1385, juris, Rn. 8 f.;… Roth, in: Staudinger (2016) BGB § 917, Rn. 14 und 41).Hierdurch ist konkludent ein Leihvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen, da die Beklagte die Benutzung ihres Grundstücks unentgeltlich gestattete (vgl. hierzu Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 - NJW-RR 2002, S. 1385, juris, Rn. 8).
Rn. 44 Auch das durch bloße Duldung des Betretens bzw. Befahrens begründete Leihverhältnis kann, wie generell derartige Verträge, grundsätzlich ohne besonderen Grund gekündigt werden; diese Kündigung kann auch konkludent erfolgen, etwa durch eine Absperrung des Weges (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 -, NJW-RR 2002, S. 1385, juris, Rn. 8 f.;… Roth, in: Staudinger (2016) BGB § 917, Rn. 14 und 41).
- BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12
Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16
Sind die Voraussetzungen des § 917 BGB nicht gegeben, begründet eine stillschweigende Duldung der unentgeltlichen Zufahrt lediglich ein Leihverhältnis nach den §§ 598 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12 -, NJW-RR 2014, S. 398, 399 f.; BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, NJW-RR 2009, S. 515, 516; Saarländisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 -, NJW-RR 2002, S. 1385, juris, Rn. 8 f.;… Roth, in: Staudinger (2016) BGB § 917, Rn. 14 und 41).Eine nur einem persönlichen Bedürfnis des Eigentümers entsprechende oder eine nur provisorische Nutzung gibt daher keinen Anspruch auf einen Notweg nach § 917 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12 -, NJW-RR 2014, S. 398).
- OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
Voraussetzungen eines Notwegerechts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16
Rn. 33 a. Allein aus der bloßen Duldung des Betretens bzw. Befahrens eines Grundstücks folgt auch dann nicht die Begründung eines Wegerechts, wenn sie jahrelang erfolgt (…vgl. Brückner, in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 917 Rn. 60; wohl a.A. OLG Celle…, Urteil vom 19. Februar 1999 - 4 U 127/98 - juris, Rn. 7; OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2004 - 7 U 289/03 - juris, Rn. 30 und 46).Rn. 45 (b.) Aufgrund der besonderen Umstände des Falles ist die Berufung hierauf jedoch treuwidrig (vgl. hierzu OLG Celle…, Urteil vom 19. Februar 1999 - 4 U 127/98 - juris, Rn. 7; OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2004 - 7 U 289/03 - juris, Rn. 30 und 46).
- OLG Celle, 19.02.1999 - 4 U 127/98
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16
Rn. 33 a. Allein aus der bloßen Duldung des Betretens bzw. Befahrens eines Grundstücks folgt auch dann nicht die Begründung eines Wegerechts, wenn sie jahrelang erfolgt (…vgl. Brückner, in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 917 Rn. 60; wohl a.A. OLG Celle, Urteil vom 19. Februar 1999 - 4 U 127/98 - juris, Rn. 7; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 9. März 2004 - 7 U 289/03 - juris, Rn. 30 und 46).Rn. 45 (b.) Aufgrund der besonderen Umstände des Falles ist die Berufung hierauf jedoch treuwidrig (vgl. hierzu OLG Celle, Urteil vom 19. Februar 1999 - 4 U 127/98 - juris, Rn. 7; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 9. März 2004 - 7 U 289/03 - juris, Rn. 30 und 46).
- OLG Karlsruhe, 24.01.1996 - 6 U 167/95
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16
Es fehlt an Anhaltspunkten, dass eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wurde, bezüglich derer eine Widmung mit der Übergabe an den Verkehr angenommen werden kann (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 1996 - 6 U 167/95 -, juris, Rn. 20). - BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03
Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16
Konkrete Anhaltspunkte können sich aus gerichtsbekannten Tatsachen, aus dem Vortrag der Parteien oder aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03 -, juris, Absatz-Nr. 16 mwN).
- OLG Köln, 01.06.2018 - 16 U 149/17
Wegerecht über ein Betriebsgelände
Zwar ist die Begründung eines Wegerechts durch einen Leihvertrag in Form der Gewährung eines besitzlosen Gebrauchsrechts denkbar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2017, 1 U 81/16, Rdnr. 33 ff., zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 20.08.2014, 7 U 2/14, BeckRS 2015, 08802; OLG Köln, Urteil vom 23.09.1992, 11 U 213/92, zitiert nach juris) und die Parteien mögen zu Beginn des Rechtsstreits die Rechtslage übereinstimmend dahingehend gewürdigt haben, die Benutzung des Weges erfolge auf der Grundlage eines Leihvertrages. - OLG Köln, 16.04.2018 - 16 U 149/17
Auf Gewohnheitsrecht beruhendes Wegerecht
Zwar ist die Begründung eines Wegerechts durch einen Leihvertrag in Form der Gewährung eines besitzlosen Gebrauchsrechts denkbar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2017, 1 U 81/16, Rdnr. 33 ff., zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 20.08.2014, 7 U 2/14, BeckRS 2015, 08802; OLG Köln, Urteil vom 23.09.1992, 11 U 213/92, zitiert nach juris) und die Parteien mögen zu Beginn des Rechtsstreits die Rechtslage übereinstimmend dahingehend gewürdigt haben, die Benutzung des Weges erfolge auf der Grundlage eines Leihvertrages. - LG Saarbrücken, 31.08.2023 - 13 S 24/23
Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Unterlassung der Verengung einer …
Rn. 8 e) Allein aus der bloßen Duldung des Betretens bzw. Befahrens eines Grundstücks folgt auch dann nicht die Begründung eines Wegerechts, wenn sie jahrelang erfolgt ist; allenfalls kann eine stillschweigende Duldung der unentgeltlichen Zufahrt - worauf das Amtsgericht schon abgestellt hat - ein Leihverhältnis nach den §§ 598 ff. BGB begründen (siehe Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 U 81/16 -, juris, Rn. 33).Jedoch kann ein solches durch bloße Duldung des Betretens bzw. Befahrens begründete Leihverhältnis, wie generell derartige Verträge, grundsätzlich ohne besonderen Grund gekündigt werden; diese Kündigung kann auch konkludent erfolgen, etwa durch eine Absperrung des Weges (siehe Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 U 81/16 -, juris, Rn. 44).
- OVG Saarland, 10.08.2022 - 2 A 209/21
Erschließungssicherung bei Bauvorhaben; Wohnhauserweiterung
Soweit die Klägerin dies unter Hinweis darauf bestreite, die Manusaar-Fabrik existiere seit Jahren nicht mehr und sie habe, bevor ihr Nachbar die Fläche unrechtmäßigerweise als private Zufahrt zu nutzen begonnen habe, keine Kenntnis davon gehabt, dass ihr privates Grundstück aus welchen Gründen auch immer überfahren worden sei oder überfahren hätte werden müssen, gehe aus einer einschlägigen Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts,[vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3.5.2017 - 1 U 81/16 -, ZMR 2017, 1026][vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3.5.2017 - 1 U 81/16 -, ZMR 2017, 1026] in dem ein Notwegerecht der Gemeindewasserwerke angenommen worden sei, hervor, dass der Weg seit längerem als Durchfahrtsweg genutzt werde und dies von der Klägerin über Jahre auch geduldet worden sei. - LG Saarbrücken, 27.11.2025 - 13 S 86/25
Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Entfernung eines Blumenkübels; …
Denn allein aus der bloßen Duldung des Betretens bzw. Befahrens eines Grundstücks folgt auch dann nicht die Begründung eines unbedingten Wegerechts, wenn sie jahrelang erfolgt ist; allenfalls kann eine stillschweigende Duldung der unentgeltlichen Zuwegung ein Leihverhältnis nach den §§ 598 ff. BGB begründen (siehe Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 U 81/16 -, juris, Rn. 33).Jedoch kann ein solches durch bloße Duldung des Betretens bzw. Befahrens begründete Leihverhältnis, wie generell derartige Verträge, grundsätzlich ohne besonderen Grund gekündigt werden; diese Kündigung kann auch konkludent erfolgen, etwa durch eine Absperrung des Weges (siehe Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 U 81/16 -, juris, Rn. 44).
- OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
Beseitigungsanordnung: Zaun auf der Straße
Soweit die Klägerin dies in der Zulassungsbegründung unter Hinweis darauf bestreitet, die M...-Fabrik existiere seit Jahren nicht mehr und sie habe, bevor ihr Nachbar W... die Fläche unrechtmäßigerweise als private Zufahrt zu nutzen begonnen habe, keine Kenntnis davon gehabt, "dass ihr privates Grundstück aus welchen Gründen auch immer überfahren wurde oder überfahren hätte müssen", geht aus dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgericht vom 3.5.2017 - 1 U 81/16 -, in dem ein Notwegerecht der Gemeindewasserwerke angenommen wurde, hervor, dass der Weg seit längerem als Durchfahrtsweg genutzt wird und dies von der Klägerin über Jahre geduldet wurde.
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