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Rechtsprechung
   FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20098
FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09 (https://dejure.org/2009,20098)
FG München, Entscheidung vom 12.08.2009 - 1 V 1193/09 (https://dejure.org/2009,20098)
FG München, Entscheidung vom 12. August 2009 - 1 V 1193/09 (https://dejure.org/2009,20098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besteuerung von Stillhaltergeschäften: Verrechnung der Verluste aus Basisgeschäften mit Einkünften aus Stillhalterprämien, Gleichstellung des Glattstellungsgeschäfts mit den übrigen Abschlussgeschäften, Verrechnung eines nachteiligen Barausgleichs mit Stillhalterprämie, ...

  • Judicialis

    EStG § 22; ; EStG § 23 Abs. 1; ; EStG § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3; EStG § 23 Abs. 1
    Besteuerung von Stillhaltergeschäften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung von Stillhaltergeschäften auf Terminkontrakte und Devisentermingeschäfte ; Stillhalterprämie vom Optionskäufer (Wähler) als Einkünfte aus sonstiger Leistung nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG); Differenzierung von Fallgestaltungen bei der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung von Stillhaltergeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 2035
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.04.2007 - IX R 40/06

    Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften

    Auszug aus FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
    Danach erzielt der nicht gewerblich handelnde Stillhalter mit Erhalt der Stillhalterprämie vom Optionskäufer (Wähler) Einkünfte aus sonstiger Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG( BFH-Urteil vom 17. April 2007 IX R 40/06, BStBl II 2007, 608).

    Muss der Stillhalter dagegen - wie wohl regelmäßig - den Basiswert zur Durchführung des Basisgeschäfts erst beschaffen und erfolgt diese Beschaffung innerhalb der Spekulationsfrist, so erfüllt die Ausführung des Basisgeschäfts den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (die Behandlung beider Sachverhaltsvarianten ergibt sich aus BFH-Urteil in BStBl II 2007, 608, BFHE 217, 566, und zwar auch für die Rechtslage ab 1999 nach Einführung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG).

    Ist dagegen ein Barausgleich (Differenzausgleich, Cash Settlement) vereinbart und muss der Stillhalter im Abschlussgeschäft diese Geldleistung erbringen, so handelt es sich insoweit nach der Rechtsprechung um einen nicht steuerbaren Vorgang in der privaten Vermögenssphäre (so BFH-Urteil vom 13. Februar 2008 IX R 68/07, BStBl II 2008, 522, BFHE 220, 436, Tz. II. 1. c zur Rechtslage vor 1999; gegen die Annahme, die Stillhalterprämie falle ab 1999 unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG wendet sich ausdrücklich BFH-Urteil in BStBl II 2007, 608, Tz. II. 2. b).

    Die dem Optionsverkäufer des Gegengeschäfts zu zahlenden Prämien dürfen als Werbungskosten mit den Einnahmen des Stillhalters aus sonstiger Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG (der von diesem ursprünglich erhaltenen Stillhalterprämie) verrechnet werden (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 608, BFHE 217, 566).

    b) Besteht das Abschlussgeschäft in einer Glattstellung, so ist die hierfür geleistete Stillhalterprämie als Verlust festzuhalten (vgl. ebenso BFH-Urteil in BStBl II 2007, 608, BFHE 217, 566).

  • BFH, 17.05.2005 - I B 109/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische …

    Auszug aus FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
    Von der Anordnung einer Sicherheitsleistung sieht das Gericht in Ausübung seines Ermessens ab, da die angefochtenen Verwaltungsakte nach dem Vorstehenden mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind und daher das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen durch eine Sicherheitsleistung entfällt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
    Dieses wird weder durch die Zahl noch den Umfang der einzelnen Transaktionen konturiert, sondern - jedenfalls im Regelfall - durch hiervon unabhängige Merkmale der Professionalität (ausführlich hierzu BFH-Urteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl II 2004, 408, BFHE 204, 419); entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Optionsgeschäften (…BFH-Urteil vom 7. September 2004 IX R 73/00, BFH/NV 2005, 51).
  • BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG - …

    Auszug aus FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
    Grund und Rechtfertigung hierfür ist, dass die Steuerbarkeit der entsprechenden Geschäfte bzw. deren Vorteilhaftigkeit anders als in anderen Einkunftsarten weitestgehend in das Belieben des Steuerpflichtigen gestellt sind (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006, IX R 28/05, BStBl II 2007, 259, BFHE 215, 202) bzw. ihnen ein immanentes Verlustrisiko innewohnt, das bei seiner Verwirklichung nach dem Gebot des Nettoprinzips mit gleichartigen Einkünften verrechenbar sein muss, nicht aber mit anderen Einkünften verrechnet werden soll.
  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
    b) Auch der BFH behandelt in seiner Rechtsprechung zur Bilanzierung gewerblicher Stillhaltergeschäfte Optionsbegebung und Basisgeschäft als wirtschaftlich verbunden, indem er der vereinnahmten Stillhalterprämie in gleicher Höhe die Verbindlichkeit zur Lieferung des Basiswerts gegenüberstellt und eine Realisation der Stillhalterprämie somit weitgehend auf den Optionsausübungszeitpunkt verschiebt (BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 17/02, BStBl II 2004, 126, BFHE 201, 234).
  • BFH, 13.02.2008 - IX R 68/07

    Barausgleich (cash-settlement) keine Werbungskosten bei dem Stillhaltergeschäft

    Auszug aus FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
    Ist dagegen ein Barausgleich (Differenzausgleich, Cash Settlement) vereinbart und muss der Stillhalter im Abschlussgeschäft diese Geldleistung erbringen, so handelt es sich insoweit nach der Rechtsprechung um einen nicht steuerbaren Vorgang in der privaten Vermögenssphäre (so BFH-Urteil vom 13. Februar 2008 IX R 68/07, BStBl II 2008, 522, BFHE 220, 436, Tz. II. 1. c zur Rechtslage vor 1999; gegen die Annahme, die Stillhalterprämie falle ab 1999 unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG wendet sich ausdrücklich BFH-Urteil in BStBl II 2007, 608, Tz. II. 2. b).
  • BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

    Auszug aus FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
    Der AdV-Antrag ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756;… BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
    Der AdV-Antrag ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756;… BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die …

    Auszug aus FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
    Der AdV-Antrag ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 28.11.1990 - X R 197/87

    Besteuerung von Wertpapieroptionsgeschäften beim Stillhalter

    Auszug aus FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
    Wird das Abschlussgeschäft nicht durchgeführt - etwa wenn die Option durch den Käufer nicht ausgeübt wird -, so wirkt dies in keiner Weise auf die mit dem Einstreichen der Stillhalterprämie erzielten Einkünfte (so bereits BFH-Urteil vom 28. November 1990 X R 197/87, BStBl II 1991, 300, BFHE 163, 175, Tz. I.2.c a.E., [...]Rz. 21).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen …

  • BFH, 07.09.2004 - IX R 73/00

    Abgrenzung Gewerbebetrieb - private Vermögensverwaltung; Spekulationsverluste für …

  • BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie …

    Auf Antrag des Beschwerdeführers gewährte das Finanzgericht München in seinem Beschluss vom 12. August 2009 - 1 V 1193/09 - (EFG 2009, S. 2035 ff.) teilweise Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2004 bis einen Monat nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung.

    Für eine solche Anordnung besteht auch kein Bedürfnis, da mit der Aufhebung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs der dem Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz gewährende Beschluss des Finanzgerichts München vom 12. August 2009 - 1 V 1193/09 - wieder wirksam wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 -, EuGRZ 2009, S. 653 ; Stark, in: Umbach/.

  • BFH, 25.05.2010 - IX B 179/09

    Kein Verlustausgleich zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter - …

    Rn. 3 Das Finanzgericht (FG) gewährte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 2035 veröffentlichten Beschluss AdV.
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12

    Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem …

    Das FG München habe aus den vorgenannten Gründe - entgegen der BFH-Rechtsprechung - zutreffend die Verrechnung eines nachteiligen Basisgeschäfts oder des Barausgleichs mit der Stillhalterprämie des Eingangsgeschäfts für erforderlich gehalten (Beschluss vom 12. August 2009 1 V 1193/09, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 2035).
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