Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aussetzung der Vollziehung - Abgrenzung von Leistungsentgelt und Schadensersatz bei Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines Pachtverhältnisses - Grundstück und Mietforderung als jeweils eigenständige Vermögenswerte im Konkursverfahren - Freigabe - Umsatzsteuer ...
- Judicialis
FGO § 69 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 122 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; KO § 58 Nr. 2; ; BGB § 779
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pachtentschädigung als umsatzsteuerfreier Schadenersatz oder als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt; Umsatzsteuer aus Mieterträgen bei Freigabe des Grundstücks als Massekosten; Grundstück und Mietertrag als eigenständige Vermögenswerte im Konkursverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Pachtentschädigung als umsatzsteuerfreier Schadenersatz oder als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt - Umsatzsteuer aus Mieterträgen bei Freigabe des Grundstücks als Massekosten - Grundstück und Mietertrag als eigenständige Vermögenswerte im Konkursverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Ein im Rahmen eines Ausgleichs für die vorzeitige Auflösung eines Mietvertrags gezahlter Betrag kann umsatzsteuerfreier Schadenersatz sein
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
- BFH, 29.07.2009 - V B 156/08
Papierfundstellen
- EFG 2009, 439
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- BFH, 10.12.1998 - V R 58/97
Beratervertrag - Weiterbeschäftigung - Umsatzsteuerfestsetzung - Abfindung - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Unter Bezug auf diese EuGH-Rechtsprechung hat der BFH Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen nicht als Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts angesehen, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden einzustehen hat (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998, V R 58/97, BFH/NV 1999, 987;… Urteil vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667).Dem gegenüber hat der BFH den gegen Entgelt erklärten Verzicht auf eine grundsätzlich mögliche Vertragserfüllung als umsatzsteuerbar angesehen (…BFH-Urteil vom 18. Januar 1990, V R 6/85, BFH/NV 1991, 130 und Urteil vom 10. Dezember 1998 a.a.O.).
- BFH, 18.01.1990 - V R 6/85
Besteuerung einer Zahlung aus einem gerichtlichen Vergleich
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Dem gegenüber hat der BFH den gegen Entgelt erklärten Verzicht auf eine grundsätzlich mögliche Vertragserfüllung als umsatzsteuerbar angesehen (BFH-Urteil vom 18. Januar 1990, V R 6/85, BFH/NV 1991, 130 …und Urteil vom 10. Dezember 1998 a.a.O.).Zahlt der Mieter an den Vermieter aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs eine Entschädigung, weil ihm die Erfüllung der Vertragspflichten - das Betreiben eines Supermarktes auf dem angemieteten Grundstück - unmöglich geworden und damit der Anspruch des Vermieters auf Vertragserfüllung entfallen ist, handelt es sich um echten, nicht steuerbaren Schadenersatz (BFH-Urteil vom 18. Januar 1990, V R 6/85, BFH/NV 1991, 130).
- BGH, 22.11.2007 - VII ZR 83/05
Umsatzsteuerpflicht der nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlenden …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 03. Dezember 1970, EFG 1971, 363, das BGH-Urteil vom 22. November 2007, VII ZR 83/05, DB 2008, 230, das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 03. April 2008, V K 68/92 und das BMF Schreiben vom 22. Mai 2008, IV B 8-S 7100/07/1007 werde verwiesen.
- BFH, 07.07.2005 - V R 34/03
Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Andererseits sieht der BFH im Urteil vom 07. Juli 2005 (V R 34/03, BStBl II 2007, 66) die Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Dienstleistungsvertrags gegen "Schadenersatz" als sonstige Leistung an. - BFH, 26.03.1998 - XI B 73/97
Voraussetzunen eines echten, nicht steuerbaren Schadensersatzes
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Auch in dem Beschluss vom 26. März 1998, XI B 73/97, BFH/NV 1998, 1381 wird die Abfindung für die Aufgabe von Rechten aus einem Mietvertrag der Umsatzsteuer unterworfen. - FG München, 22.11.2000 - 3 K 476/97
Kein Leistungsaustausch bei Verzicht auf Vertragserfüllung gegen Zahlung einer …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Das Finanzgericht München (Urteil vom 22. November 2000, 3 K 476/97, EFG 2001, 465) differenziert zwischen dem Verzicht auf künftige Beratung und auf vorzeitige Ablösung eines Mietvertrags. - BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
§ 114 KO und § 32 Abs. 3 Satz 2 Insolvenzordnung setzten und setzen die Existenz dieses gewohnheitsrechtlich anerkannten Instituts jedoch voraus (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. September 2004, 7 C 22/03, BVerwGE 122, 75). - BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 68/06
Erstattung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen nach Kündigung eines …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Soweit der BGH mit Urteil vom 14. März 2007 (VIII ZR 68/06, BFH/NV 2007, 316) für den Ausgleichsanspruchs des Leasinggebers aufgrund vorzeitiger einvernehmlicher Beendigung des Leasingvertrags echten Schadenersatz angenommen habe, könne sich der Antragsgegner dem nicht anschließen. - BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05
Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Die Eigenständigkeit der Vermögenswerte (Grundstück einerseits und Forderung aus früher abgeschlossenem Mietvertrag andererseits) bleibt im Rahmen des Konkursverfahrens erhalten (vgl. BGH Urteil vom 1. Februar 2007, IX ZR 178/05). - EuGH, 15.12.1993 - C-63/92
Lubbock Fine / Kommissioners of customs und excise
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Der EuGH habe dies mit Urteil vom 15. Dezember 1993 (BStBl II 1995, 480) für die Abstandszahlung des Vermieters entschieden. - EuGH, 18.12.1997 - C-384/95
Landboden-Agrardienste / Finanzamt Calau - Mehrwertsteuer - Begriff der …
- BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …
- BFH, 16.01.2003 - V R 36/01
Abgrenzung umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Entschädigung/Schadensersatz
- BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94
Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung …
- FG Köln, 12.12.2006 - 8 K 1130/05
Veräußerung eines Bürogebäudes als Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG
- BFH, 06.05.2008 - IV B 151/07
Verkauf eines GmbH-Anteils vor Umwandlung - Übergang des wirtschaftlichen …
- BFH, 24.09.1987 - V R 196/83
Umsatzsteuer aus der sog. modifizierten Freigabe von Sicherungsgut durch den …
- FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
Anforderungen an eine umsatzsteuerpflichtige Leistung bei Aufhebung eines …
- FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 280/10
Umsatzsteuergesetz: Zur Abgrenzung von nicht umsatzsteuerbarem Schadensersatz und …
Rn. 29 Das FG Berlin (Beschluss vom 20.03.2009 7 V 7249/08, EFG 2009, 1151) geht von einem fehlenden umsatzsteuerbaren Leistungsverzicht auch aus, wenn die Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen den Beteiligten feststeht "oder sie sich hierüber einig sind" (Tz 28) bzw. eine Vertragsdurchführung unmöglich geworden ist oder aus anderen Gründen nicht mehr in Betracht kommt (Tz. 33, 34) und die Beteiligten nur noch Entschädigungsleistungen festlegen (s. a. FG Baden-Württemberg Urteil vom 07.11.2006 1 K 15/04, EFG 2007, 456 Tz. 13 juris zur maßgeblichen Einigkeit darüber, dass der Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann, FG Baden-Württemberg Beschluss vom 26.11.2008 1 V 1652/07, EFG 2009, 439 Tz. 21 f. juris, und FG München Urteil vom 25.06.2009 14 K 95/96, EFG 2009, 2053 Tz. 25 juris; s. a. ähnliche Formulierung im BFH Urteil vom 10.12.1998 Tz. 23). - FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2009 - 7 V 7249/08
Umsatzsteuerliche Wirkung von Vertragsaufhebungen - Verfahren der Aussetzung der …
Ist indes die weitere Vertragserfüllung einer Vertragspartei unmöglich geworden (hierzu: Finanzgericht - FG - Baden-Württemberg , Urteil vom 7. November 2006 1 K 15/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 454; Beschluss vom 26. November 2008 - 1 V 1652/07 - Rz. 22, zitiert nach [...]; Beschwerde anhängig beim BFH zum Az. V B 156/08) oder kommt eine Vertragsdurchführung aus anderen Gründen nicht mehr in Betracht, hat die Festlegung daran anschließender gegenseitiger Ausgleichsleistungen das Gepräge einer nicht umsatzsteuerpflichtigen Entschädigungsleistung (ebenso: FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 V 1652/07 - a.a.O.. Rz. 22). - VG Kassel, 05.03.2009 - 7 L 1731/08
Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters für Tanklager
Nach der vom Bundesverwaltungsgericht in dem zitierten Urteil vom 23.09.2004 vertretenen Auffassung endet die öffentlich-rechtliche Verantwortung des Insolvenzverwalters für den Zustand eines Grundstücks nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (diese Vorschrift entspricht dem § 7 Abs. 1 Satz 1 HSOG) jedoch mit der Freigabe des Grundstücks aus der Insolvenzmasse, da eine solche Freigabe zum einen nach Insolvenzrecht zulässig (zur Zulässigkeit der Freigabe vgl. u. a. auch Finanzgericht Baden-Württemberg, B. v. 26.11.2008 - 1 V 1652/07 - juris) und zum anderen auch aus öffentlich-rechtlicher Sicht insoweit beachtlich ist, als damit die Verantwortlichkeit als Zustandsstörer erlischt.
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