Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 26.11.2008 - 1 V 2477/08 A (U) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung der Höhe einer umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die Verpachtung eines Schweinemaststalls an eine vom Steuerpflichtigen beherrschte Kommanditgesellschaft; Mindestbemessungsgrundlage; Verpachtung; Begrenzung; Marktübliches Entgelt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Höhe einer umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die Verpachtung eines Schweinemaststalls an eine vom Steuerpflichtigen beherrschte Kommanditgesellschaft; Zulässigkeit des Ansetzens der vollen Mindestbemessungsgrundlage bei Unterschreiten sowohl des ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Festsetzung der Höhe einer umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die Verpachtung eines Schweinemaststalls an eine vom Steuerpflichtigen beherrschte Kommanditgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.01.2008 - V R 39/06
Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 26.11.2008 - 1 V 2477/08
Das ist bei Leistungen zwischen Gesellschaften und ihren Anteilseignern regelmäßig der Fall und gilt auch hier im Hinblick auf die 90%ige Beteiligung des Antragstellers als Komplementär des Pächterunternehmens; ob die nahestehende Person ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist, ist unerheblich (BFH, Urteil vom 24.01.2008 V R 39/06, UR 2008, 342).Ernstlich in Betracht kommt, dass in derartigen Fällen im Hinblick auf die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts eine "Deckelung" der Bemessungsgrundlage auf das marktübliche Entgelt vorzunehmen ist (offen gelassen vom BFH im Urteil vom 24.01.2008 V R 39/06, UR 2008, 342, aber unter Hinweis auf entsprechende Erwägungen von Wagner in Sölch/Ringleb, UStG, § 10 Rn. 443; ebenso Meyer in EFG 2006, 1018).
- EuGH, 29.05.1997 - C-63/96
Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle
Auszug aus FG Düsseldorf, 26.11.2008 - 1 V 2477/08
Das ist nicht der Fall, wenn nahestehende Personen für die zwischen ihnen erbrachte Leistung ein marktübliches Entgelt vereinbaren (EuGH, Urteil vom 29.05.1997 Rs. C-63/96 - Skripalle -, UR 1997, 301). - BFH, 28.05.1986 - I B 22/86
Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 26.11.2008 - 1 V 2477/08
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes sind zu bejahen, wenn bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. z. B. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 28.05.1986 I B 22/86, BStBl II 1986, 656). - FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
Smoking keine Berufskleidung; Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG …
Auszug aus FG Düsseldorf, 26.11.2008 - 1 V 2477/08
Ernstlich in Betracht kommt, dass in derartigen Fällen im Hinblick auf die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts eine "Deckelung" der Bemessungsgrundlage auf das marktübliche Entgelt vorzunehmen ist (…offen gelassen vom BFH im Urteil vom 24.01.2008 V R 39/06, UR 2008, 342, aber unter Hinweis auf entsprechende Erwägungen von Wagner in Sölch/Ringleb, UStG, § 10 Rn. 443; ebenso Meyer in EFG 2006, 1018).
- FG München, 27.11.2012 - 2 K 3380/10
Anwendung der umsatzsteuerrechtlichen Mindestbemessungsgrundlage bei Leistung an …
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