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Rechtsprechung
   FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11131
FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13 (https://dejure.org/2013,11131)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.05.2013 - 1 V 337/13 (https://dejure.org/2013,11131)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 1 V 337/13 (https://dejure.org/2013,11131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191; AO § 69; AO § 34; UStG § 4 Nr. 9b
    Haftung des technischen Geschäftsführers bei Geldspielautomatenumsätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides für Steuerrückstände einer GmbH durch Erzielung von Umsätzen aus dem Betrieb von Spielautomaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des technischen Geschäftsführers bei Geldspielautomatenumsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (17)

  • FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11

    Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in …

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
    Diese und weitere ungeklärte Rechtsfragen, u.a. auch zur Frage einer gegebenenfalls der Besteuerung zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage, hätten das FG Hamburg veranlasst, mit Beschluss vom 21.09.2012 3 K 104/11 (EFG 2012, 2241) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten, über das dieser noch nicht entschieden hat.

    Das vom FG Hamburg mit Beschluss vom 21.09.2012 3 K 104/11 (EFG 2012, 2241) an den EuGH gerichtete Vorabentscheidungsersuchen rechtfertige keine andere Beurteilung.

    Rn. 60 Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass die Richtigkeit dieser Beurteilung in der Zwischenzeit, insbesondere durch das Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg vom 21.09.2012 3 K 104/11 (EFG 2012, 2241), in einem die Gewährung von Aussetzung der Vollziehung zu rechtfertigendem Maße zweifelhaft geworden ist.

    Zum einen sehe die SpielV in der seit dem 1.1.2006 geltenden Fassung keine feste Mindestgewinnquote für Geldspielgeräten von 60 v.H. mehr vor; zum anderen hätte sich die Konstruktionsweise der Geldspielgeräte in den vergangenen Jahren geändert, so dass die Betreiber von Geldspielgeräten jederzeit rechtmäßig Zugriff auf den Kasseninhalt der Automaten hätten (vgl. FG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 21.9.2012 3 K 104/11, EFG 2012, 2241, 3.).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-498/99

    Town and County Factors - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Geltungsbereich - …

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
    Dies folgt aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Town & County Factors" vom 17.09.2002 (C-498/99, Slg 2002, I-7173).

    Das Fehlen einer solchen Regelung führte nach Auffassung des EuGH nicht zur Unzulässigkeit der Erhebung der Umsatzsteuer, sondern vielmehr dazu, dass als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage die Gegenleistung anzusetzen ist, die der Glücksspielveranstalter tatsächlich von den Teilnehmern erhält (vgl. EuGH, Entscheidung vom 17.09.2002, C-498/99, Slg 2002, I-7173, Rn. 28).".

  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit …

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
    Der BFH habe daraufhin ein Verfahren, das die hamburgische Spielgerätesteuer zum Gegenstand hat, mit Beschluss vom 09.01.2013 II R 27/11 bis zur Entscheidung des EuGH in dem das Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg betreffenden Verfahren C-440/12 ausgesetzt.

    Rn. 76 ee) Die Tatsache dass der BFH ein Verfahren, das die hamburgische Spielgerätesteuer zum Gegenstand hat, mit Beschluss vom 09.01.2013 II R 27/11 bis zur Entscheidung des EuGH in dem das Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg betreffenden Verfahren C-440/12 ausgesetzt hat, führt ebenfalls nicht zum Vorliegen ernstlicher Zweifel i.S.d. § 69 FGO und rechtfertigt deshalb keine Aussetzung der Vollziehung.

  • BFH - II R 27/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
    Der BFH habe daraufhin ein Verfahren, das die hamburgische Spielgerätesteuer zum Gegenstand hat, mit Beschluss vom 09.01.2013 II R 27/11 bis zur Entscheidung des EuGH in dem das Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg betreffenden Verfahren C-440/12 ausgesetzt.

    Rn. 76 ee) Die Tatsache dass der BFH ein Verfahren, das die hamburgische Spielgerätesteuer zum Gegenstand hat, mit Beschluss vom 09.01.2013 II R 27/11 bis zur Entscheidung des EuGH in dem das Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg betreffenden Verfahren C-440/12 ausgesetzt hat, führt ebenfalls nicht zum Vorliegen ernstlicher Zweifel i.S.d. § 69 FGO und rechtfertigt deshalb keine Aussetzung der Vollziehung.

  • FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12

    Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
    Insoweit werde auch auf den Beschluss des FG Münster vom 18.01.2013 5 V 3800/12 U (EFG 2013, 556) verwiesen.

    Er schließt sich insoweit den Ausführungen des FG Münster in dem Beschluss vom 18.01.2013 5 V 3800/12 U (EFG 2013, 556 ff.) an, wenn dort ausgeführt wird: "Die unterschiedliche steuerliche Behandlung der staatlichen Spielbanken und der gewerblicher Spielhallenbetreiber begründet auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Grundgesetz (GG).

  • BFH, 22.03.1988 - VII R 39/84

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
    Dabei sind nur präsente Beweismittel zu berücksichtigen (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 28.07.1987 V B 68/86, BFH/NV 1988, 198 und vom 22.03.1988 VII R 39/84,.

    Rn. 39 BFH/NV 1990, 133).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN …

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
    Durch § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG werden gleichartige Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unabhängig von der Identität oder Rechtsform des Veranstalters oder Betreibers gleich behandelt, sodass der vom EuGH in seinem Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02 --Linneweber-- (Slg. 2005, I-1131) beanstandete Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität beseitigt worden ist.
  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
    Hiernach besteht bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt sind, dass ein bestimmter Prozentsatz der Spieleinsätze als Gewinn an die Spieler ausgezahlt wird, das Entgelt aus dem Teil der Einsätze, über den der Unternehmer effektiv selbst verfügen kann (EuGH, Entscheidung vom 5.5.1994, C-38/93, Slg. 1994, I-1679).
  • BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09

    Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von …

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
    Rn. 61 bb) Soweit der Antragsteller geltend macht, die der GmbH im Rahmen des Betriebs der Geldspielautomaten auferlegten weiteren Abgaben müssten aus Gründen der Gleichbehandlung auf die Umsatzsteuer angerechnet werden, rechtfertigt dies keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerfestsetzungen (BFH-Beschluss vom 19.10.2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines …

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
    Allein die abweichende Meinung des Generalanwalts kann jedoch nicht dazu führen, dass vernünftige Zweifel an der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts begründet werden und rechtfertigen nicht die Annahme, die Erhebung der Umsatzsteuer verstoße entgegen der bisher einhelligen Rechtsprechung des EuGH, des BFH und der Finanzgerichte gegen Europarecht (vgl. zur insoweit vergleichbaren Problematik der Vergnügungssteuer Beschluss des OVG Lüneburg vom 30.01.2013 9 ME 160/12, zitiert nach juris).
  • FG Hamburg, 16.11.2011 - 3 V 166/11

    Umsatzsteuer: Keine AdV für USt auf Spielgeräteumsätze

  • BFH, 07.03.1995 - VII B 172/94

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • BFH, 08.06.2011 - XI B 38/11

    Die Frage der Vereinbarkeit der Steuerpflicht von Umsätzen eines Betreibers von …

  • BFH, 19.05.1999 - V B 5/99

    AdV; Scheinfirma

  • BFH, 28.07.1987 - V B 68/86

    Neue Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren - Ausschluss nicht …

  • FG Saarland, 26.02.2009 - 2 K 2402/04

    Haftung des technischen Geschäftsführers für Lohnsteuerrückstände

  • BFH, 25.11.2014 - VII B 65/14

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

    Im Rahmen eines Verfahrens über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes kann es somit einem Gericht nicht verwehrt werden, hinsichtlich der Beurteilung unionsrechtlicher Fragestellungen zu einer anderen Auffassung als das Gericht zu gelangen, das in einer identischen Rechtsfrage bereits den EuGH angerufen hat (Entscheidungen des FG Münster vom 18. Januar 2013 5 V 3800/12 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 556, und des Hessischen FG vom 17. Mai 2013 1 V 337/13, nicht veröffentlicht).
  • FG Hamburg, 22.05.2014 - 3 K 207/13

    Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit …

    Rn. 143 bbb) Daran gemessen verstößt nach der Entscheidung des EuGH die für öffentliche Spielbanken geltende Anrechnung der geschuldeten Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe nicht gegen den umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatz (…BFH-Beschluss vom 19.10.2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58; Hessisches FG, Beschluss vom 17.05.2013 1 V 337/13, juris).

    Dieses wird weder dadurch, dass auch bei in öffentlichen Spielbanken aufgestellten Geldspielgeräten die Kasseneinnahmen als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, verletzt (BFH-Urteil vom 10.11.2010 XI R 79/07, BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311), noch ohne Weiteres durch die Anrechnung der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe, da insoweit die steuerliche Gesamtsituation unter Einbeziehung der Spielbankenabgabe zu beurteilen ist und nicht isoliert die Umsatzbesteuerung, weshalb es an einer Vergleichbarkeit fehlt (FG Hessen, Beschluss vom 17.05.2013 1 V 337/13, juris; FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013 5 V 3800/12 U, EFG 2013, 556; Bruschke, UVR 2014, 77;… s. auch BVerwG-Beschluss vom 13.06.2013 9 B 50/12, BFH/NV 2013, 1903, m. w. N., für die Spielvergnügungsteuer).

  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen …

    Rn. 70 Nur soweit ein Gericht - bei Anhängigkeit eines erheblichen Vorabentscheidungsersuchens eines anderen Gerichts - zu dem Ergebnis kommt, dass seiner Ansicht nach keinerlei Zweifel daran bestehen, dass eine Auslegung des Unionsrechts ergibt, dass der streitgegenständliche Bescheid nicht unionsrechtswidrig ist, das Gericht also ausschließen kann, dass der Gerichtshof der Europäischen Union im Sinne des Antragsstellers entscheiden wird, ist es nicht zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz verpflichtet, sondern kann ihn trotz der Anhängigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens in der maßgeblichen Frage versagen (vgl. im Ergebnis Hessisches FG, Beschluss vom 17.05.2013, 1 V 337/13; FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013, 5 V 3800/12U; unklar FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2012, 14 V 3826/11, das die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz im Wesentlichen durch einen Hinweis auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs begründet).
  • FG Köln, 30.01.2018 - 8 K 2620/15

    Erzielen der steuerbaren und nicht steuerbefreiten Umsätze aus Geldspielgeräten …

    Rn. 100 Fraglich erscheint im Übrigen, ob die steuerliche Gesamtsituation von Spielbanken und Spielhallenbetreibern überhaupt vergleichbar ist (vgl. Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 17.05.2013, 1 V 337/13, juris, Rn. 64-69 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2015 - 9 LA 81/14

    Anrechnung; Beihilfe; Dienstleistung; Geldspielautomat; steuerliche …

    Denn da die geschuldete Umsatzsteuer im Fall der Spielbanken auf die nicht harmonisierte Spielbankenabgabe angerechnet wird und nicht umgekehrt, ist die Gleichbehandlung der Umsätze aus Geldspielgeräten innerhalb des Mehrwertsteuersystems gewahrt (EuGH…, Urteil vom 24.10.2013, a.a.O., Rn. 57; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 19.10.2009 - XI B 60/09 - juris Rn. 21; HessFG, Beschluss vom 17.5.2013 - 1 V 337/13 - juris Rn. 62; FG Hamburg…, Urteil vom 15.7.2014 - 3 K 207/13 - juris Rn. 140 ff.).

    Da die unterschiedliche Behandlung der Anrechnung der Umsatzsteuer bezogen auf die staatliche Spielbanken betreffende Spielbankenabgabe und die private Spielhallen betreffende Vergnügungsteuer auf den bereits beschriebenen, unterschiedlichen ordnungsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beruht, fehlt es schon an wesentlich gleichen Sachverhalten (…vgl. FG Hamburg, Urteile vom 15.7.2014, a.a.O., Rn. 212 …und vom 27.8.2014, a.a.O., Rn. 47; HessFG, Beschluss vom 17.5.2013 - 1 V 337/13 - juris Rn. 64 f.; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 13.6.2013, a.a.O., Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2016 - 9 LA 186/15

    Aufwandsteuer; Automatenglücksspiel; Beihilfe; steuerliche Gesamtbelastung; …

    Für den Grundsatz der steuerlichen Neutralität ist es ohne Belang, dass die Höhe einer nicht harmonisierten Abgabe auf Spiele, zu der bestimmte mehrwertsteuerpflichtige Veranstalter und Betreiber von Glücksspielen mit Geldeinsatz ebenfalls herangezogen werden, an die für diese Tätigkeit geschuldete Mehrwertsteuer angepasst wird (vgl. EuGH…, Urteil vom 24.10.2013, a.a.O., Rn. 58 m.w.N.;… vgl. auch BFH, Beschlüsse vom 19.10.2009 - XI B 60/09 - juris Rn. 21;… vom 26.2.2014 - V B 1/13 - juris Rn. 3 ff.; HessFG, Beschluss vom 17.5.2013 - 1 V 337/13 - juris Rn. 62; FG Hamburg…, Urteil vom 15.7.2014 - 3 K 207/13 - juris Rn. 140 ff.;… Senatsbeschluss vom 13.5.2015 - 9 LA 81/14 - juris Rn. 9).
  • FG Münster, 12.12.2023 - 5 V 1879/23

    Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen; …

    Nur soweit ein Gericht bei Anhängigkeit eines erheblichen Vorabentscheidungsersuchens eines anderen Gerichts zu dem Ergebnis gelange, dass seiner Ansicht nach keinerlei Zweifel an der Unionsrechtmäßigkeit bestünden, das Gericht also ausschließen könne, dass der EuGH im Sinne des Antragsstellers entscheiden werde, sei es nicht zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz verpflichtet (unter Hinweis auf Hessisches FG, Beschluss vom 17.05.2013 1 V 337/13; FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013 5 V 3800/12U; unklar FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.5.2012, 14 V 3826/11).
  • FG Münster, 12.12.2023 - 5 V 2325/23

    Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen; …

    Nur soweit ein Gericht bei Anhängigkeit eines erheblichen Vorabentscheidungsersuchens eines anderen Gerichts zu dem Ergebnis gelange, dass seiner Ansicht nach keinerlei Zweifel an der Unionsrechtmäßigkeit bestünden, das Gericht also ausschließen könne, dass der EuGH im Sinne des Antragsstellers entscheiden werde, sei es nicht zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz verpflichtet (unter Hinweis auf Hessisches FG, Beschluss vom 17.05.2013 1 V 337/13; FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013 5 V 3800/12U; unklar FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.5.2012, 14 V 3826/11).
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