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| StGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 1 VB 39/14 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie …
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 1 VB 39/14
Rn. 21 Da eine Fesselungsanordnung erheblich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3.8.2011 - 2 BvR 1739/10 -, Juris Rn. 23;… Schultheis, in: Hannich , Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 119 Rn. 45), darf sie nur dann angeordnet werden, wenn die Gefahr, die durch die Fesselung abgewendet werden soll, mit konkreten Anhaltspunkten belegt wird und die mit der Fesselung beabsichtigten Zwecke nicht auf weniger einschneidende Art und Weise erreicht werden können (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 9.1.2014 - 5 RVs 134/13 -, Juris Rn. 8 m.w.N.).Im Übrigen lässt sie dem Beschwerdeführer die Möglichkeit, sich frei zu bewegen und schränkt ihn nicht in seiner Rechtsverteidigung ein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, Juris Rn. 23).
- OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13
Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei der Anordnung der Fesselung des …
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 1 VB 39/14
Ob sie außerdem als Maßnahme der äußeren Verhandlungsleitung gemäß § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO hätte angeordnet werden können, kann dahinstehen, weil sich die nachstehend dargestellten Anforderungen an diese Maßnahme in beiden Fällen nicht unterscheiden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9.1.2014 - 5 RVs 134/13 -, Juris Rn. 7 m.w.N.).Rn. 21 Da eine Fesselungsanordnung erheblich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG eingreift (…vgl. BVerfG Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3.8.2011 - 2 BvR 1739/10 -, Juris Rn. 23;… Schultheis, in: Hannich , Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 119 Rn. 45), darf sie nur dann angeordnet werden, wenn die Gefahr, die durch die Fesselung abgewendet werden soll, mit konkreten Anhaltspunkten belegt wird und die mit der Fesselung beabsichtigten Zwecke nicht auf weniger einschneidende Art und Weise erreicht werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9.1.2014 - 5 RVs 134/13 -, Juris Rn. 8 m.w.N.).
- BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
Südumfahrung Stendal
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 1 VB 39/14
Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (…vgl. BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41). - BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 1 VB 39/14
Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8;… BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41). - BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
Grundrecht der Freien Berufsausübung (sitzungspolizeiliche Anordnung gegen einen …
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 1 VB 39/14
Rn. 22 Die einer Anordnung nach § 176 GVG zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen können im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vom Staatsgerichtshof nur daraufhin überprüft werden, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5.1.2006 - 2 BvR 2/06 -, Juris Rn. 4 m.w.N.).
- BFH, 10.08.2023 - X B 136/22
Verletzung rechtlichen Gehörs bei rechtswidriger Fesselungsanordnung
Sie kommt daher nur dann in Betracht, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die einen Fesselungsgrund ergeben, und wenn die mit der Fesselung beabsichtigten Zwecke nicht auf weniger einschneidende Art und Weise erreicht werden können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10, unter III.1.a aa; Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2014 - 1 VB 39/14, unter III.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2019 - 1 Ws (s) 213/19, Strafverteidiger Forum 2020, 203, unter II.2.).Deshalb ist dem Vorsitzenden bei der Entscheidung, ob hinreichender Anlass für eine sitzungspolizeiliche Maßnahme in Form einer Fesselung besteht, ein Ermessensspielraum einzuräumen (Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2014 - 1 VB 39/14, unter III.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2019 - 1 Ws (s) 213/19, Strafverteidiger Forum 2020, 203, unter II.2.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2014 - 5 RVs 134/13, unter II.1.a).
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