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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021

Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2428
VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17 (https://dejure.org/2022,2428)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.02.2022 - 1 VB 85/17 (https://dejure.org/2022,2428)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 1 VB 85/17 (https://dejure.org/2022,2428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 19 Abs 3 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb Baden-Württembergs hinsichtlich Grundrechten der Landesverfassung - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 2 Abs 1 LV iVm Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch Nichtzulassung der ...

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungerteilung für die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke; Beruhen der Versagung der beantragten Genehmigung auf der Annahme des Erfordernisses der Anerkennung eines Naturschutzverbands oder der öffentlichen finanziellen Förderung als Voraussetzungen für ...

  • doev.de PDF

    Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des Privatrechts

  • Verfassungsgerichtshof BW PDF

    Verfassungsbeschwerde in einem landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren teilweise erfolgreich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ASVG BW § 7 Abs. 1 Nr. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Genehmigung für Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Juristische Personen sind für Landesverfassungsbeschwerden beschwerdeberechtigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 287
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • OLG Oldenburg, 18.04.2013 - 10 W 7/13

    Landkreis zieht gegen sich selbst vor Gericht

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
    Rn. 11 Im vorliegenden Fall seien aber die durch das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 -, Juris Rn. 29 f.) aufgestellten Kriterien für die Gleichstellung von Projekten von Naturschutzverbänden mit den konkreten Aufstockungsbedürfnissen von Landwirten nicht erfüllt.

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 -, Juris) würden nur Projekte von Naturschutzverbänden unter den aufgezeigten weiteren Voraussetzungen den Aufstockungsbedürfnissen von Landwirten gleichgestellt.

    Rn. 50 Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, alle Juris).

    In den Entscheidungen vom 8. November 2012 (10 W 23/12, Juris) und 18. April 2013 (10 W 7/13, Juris) wird auf diese Voraussetzungen unverändert zurückgegriffen, ohne eine Anerkennung nach § 3 UmwRG zu thematisieren.

    Auch nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 -, alle Juris), auf welche die angegriffene Entscheidung verweist, ist die staatliche finanzielle Förderung des Naturschutzprojekts nicht zwingende Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Flächenerwerbs durch einen Naturschutzverband.

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
    Die Frage des Erfordernisses einer öffentlichen finanziellen Förderung habe der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 9.5.1985 - BLw 8/84 -, Juris) bereits entschieden.

    Seiner grundlegenden Entscheidung aus dem Jahr 1985 zur Grundstücksverkehrsgenehmigung bei konkurrierenden Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen (Beschluss vom 9.5.1985 - BLw 8/84 -, Juris = BGHZ 94, 292) liegt zwar ein Grundstückserwerb durch einen "anerkannten Naturschutzverband" zugrunde, dem die Genehmigung zu Unrecht verweigert worden war.

    Zwar hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. Mai 1985 (BLw 8/84, Juris = BGHZ 94, 292) einen von der Bundesregierung finanziell geförderten Grundstückserwerb durch einen anerkannten Naturschutzverband als genehmigungsfähig angesehen.

    Diese Begründung ist jedoch objektiv nicht nachvollziehbar, da sie lediglich auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 1985 (BLw 8/84, Juris = BGHZ 94, 292) verweist, ohne sich mit der weiteren, zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung noch nicht abgeschlossenen Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Rechtsfrage auseinanderzusetzen.

  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
    Rn. 50 Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, alle Juris).

    Im Beschluss vom 22. Dezember 2011 (10 W 10/11, Juris) listet das Oberlandesgericht Oldenburg lediglich Voraussetzungen auf, unter denen nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung Projekte von (allgemein) Naturschutzverbänden den konkreten Aufstockungsbedürfnissen von Landwirten gleichgestellt werden (…vgl. a.a.O., Juris Rn. 47 ff.).

    Auch nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 -, alle Juris), auf welche die angegriffene Entscheidung verweist, ist die staatliche finanzielle Förderung des Naturschutzprojekts nicht zwingende Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Flächenerwerbs durch einen Naturschutzverband.

    Demnach ist lediglich erforderlich, dass "der Ankauf der Flächen oder zumindest das betreffende Projekt entweder von der Bundesregierung, einem Land oder der Europäischen Gemeinschaft unterstützt, insbesondere finanziell gefördert wird" (OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 -, Juris Rn. 49).

  • OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 10 W 23/12

    Vorrang des Aufstockungsbedürfnisses von Landwirten gegenüber Projekten von …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
    Rn. 50 Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, alle Juris).

    In den Entscheidungen vom 8. November 2012 (10 W 23/12, Juris) und 18. April 2013 (10 W 7/13, Juris) wird auf diese Voraussetzungen unverändert zurückgegriffen, ohne eine Anerkennung nach § 3 UmwRG zu thematisieren.

    Auch nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 -, alle Juris), auf welche die angegriffene Entscheidung verweist, ist die staatliche finanzielle Förderung des Naturschutzprojekts nicht zwingende Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Flächenerwerbs durch einen Naturschutzverband.

  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 10 W 27/12

    Grundwasser- und Trinkwasserschutz dienen der Verbesserung der Agrarstruktur

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 23.10.2012 - I-10 W 27/12 -, Juris), nach der auch ein Projekt eines Betreibers eines Wasserwerks als Eigenbetrieb einer Stadt in Erfüllung ihres kommunalen Aufgabenbereichs den Projekten von Naturschutzverbänden gleichgestellt worden sei, sei lediglich als Fortentwicklung dieser Rechtsprechung anzusehen.

    Rn. 50 Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, alle Juris).

    Rn. 56 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Entwicklung von der staatlichen Befürwortung und (finanziellen) Förderung des Naturschutzprojekts als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Grundstückserwerbs (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 -, Juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 -, Juris) hin zur bloßen Förderungswürdigkeit oder Förderungsfähigkeit der Maßnahme (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 -, Juris; Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 -, Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, Juris) festzustellen.

  • BGH, 08.05.2020 - BLw 2/18

    Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken an einen …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
    Lediglich der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 8.5.2020 - BLw 2/18 -, Juris), die erst nach der hier angegriffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ergangen ist, liegt wieder ein Grundstückserwerb eines "anerkannten Naturschutzverbands" zu Grunde.

    Diesen Schritt hat der Bundesgerichtshof erst jüngst in der Entscheidung vom 8. Mai 2020 (BLw 2/18, Juris) unternommen, die nach der hier angegriffenen Entscheidung ergangen ist, indem er dort ausführt, dass der aus dem Erwerbsinteresse eines Landwirts begründete Versagungsgrund ausgeräumt werden könne, wenn dem Erwerb ein konkretes, in absehbarer Zeit zu realisierendes Naturschutzkonzept zugrunde liege, das der Umsetzung einer staatlich als förderungsfähig angesehenen Maßnahmen diene (…a.a.O., Juris Rn. 7), es einer über die Förderungsfähigkeit hinausgehender Befürwortung oder Unterstützung der geplanten Maßnahmen durch staatliche Behörden nicht bedürfe und, soweit sich aus früheren Entscheidungen des Senats etwas anderes ergeben sollte, hieran nicht festgehalten werde (…a.a.O., Juris Rn. 15).

  • BGH, 27.11.2009 - BLw 4/09

    Geltung der Genehmigungsfreiheit nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ( GrdstVG ) …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
    So wird der Erwerber bzw. seine Rechtsform in den Entscheidungen gar nicht näher dargestellt (BGH, Beschluss vom 29.11.1996 - BLw 25/96 -, Juris; Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 4/09 -, Juris).

    Nach dem Beschluss vom 27. November 2009 (BLw 4/09, Juris Rn. 18) setzt die Genehmigungsfähigkeit eines Grundstückskaufs durch einen Naturschutzverband ein konkretes, in absehbarer Zeit zu realisierendes Naturschutzkonzept voraus, welches von staatlichen Behörden befürwortet wird und förderungsfähig ist.

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96

    Genehmigungsfähigkeit eines Grundstückskaufs zur Verwirklichung eines …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
    So wird der Erwerber bzw. seine Rechtsform in den Entscheidungen gar nicht näher dargestellt (BGH, Beschluss vom 29.11.1996 - BLw 25/96 -, Juris; Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 4/09 -, Juris).

    So stellte der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 29. November 1996 (BLw 25/96, Juris Rn. 8) klar, dass die Förderung durch die Bundesregierung nicht entscheidend sei.

  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 5 W (Lw) 9/08

    Grundstücksverkehrsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit bei Veräußerung mehrerer …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
    Rn. 50 Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, alle Juris).

    Rn. 56 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Entwicklung von der staatlichen Befürwortung und (finanziellen) Förderung des Naturschutzprojekts als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Grundstückserwerbs (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 -, Juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 -, Juris) hin zur bloßen Förderungswürdigkeit oder Förderungsfähigkeit der Maßnahme (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 -, Juris; Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 -, Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, Juris) festzustellen.

  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11

    Grundstücksverkehrsrecht: Gleichstellung eines Nebenerwerbslandswirts mit einem …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
    Rn. 50 Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, alle Juris).

    Rn. 56 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Entwicklung von der staatlichen Befürwortung und (finanziellen) Förderung des Naturschutzprojekts als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Grundstückserwerbs (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 -, Juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 -, Juris) hin zur bloßen Förderungswürdigkeit oder Förderungsfähigkeit der Maßnahme (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 -, Juris; Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 -, Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, Juris) festzustellen.

  • OLG Saarbrücken, 23.09.1999 - 7 W 162/99
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch …

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17

    Einsichtsrecht in Messunterlagen des Bußgeldverfahrens: Nichtvorlage an BGH …

  • BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels …

  • BGH, 24.11.2023 - Blw 2/23

    Genehmigung der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in …

    Dieser Beschluss ist auf die Verfassungsbeschwerde der Beteiligten zu 1 durch den Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg (Urteil vom 3. Februar 2022 - 1 VB 85/17, juris) aufgehoben worden, soweit die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen wurde.

    Rn. 8 b) Das Rechtsschutzbedürfnis der Beteiligten zu 1 ist nicht dadurch entfallen, dass nach ihrem eigenen Vorbringen und den Feststellungen des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (Urteil vom 3. Februar 2022 - 1 VB 85/17, juris Rn. 28 und 39) das Grundstück zwischenzeitlich an einen Dritten veräußert und diesem zu Eigentum übertragen wurde.

    Rn. 9 aa) Soweit der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg das Rechtsschutzinteresse daraus herleitet, dass Sekundäransprüche gegen die Verkäufer in Betracht kämen (Beschluss vom 3. Februar 2022 - 1 VB 85/17, juris Rn. 39), teilt der Senat diese Auffassung allerdings nicht.

    Offen geblieben ist dabei aber, ob die Anerkennung als Naturschutzverband nach § 3 UmwRG eine zwingende Voraussetzung dafür darstellt, dass der verfolgte nichtlandwirtschaftliche Zweck den aus dem Erwerbsinteresse eines Landwirts begründeten Versagungsgrund ausräumen kann (vgl. hierzu auch Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Februar 2022 - 1 VB 85/17, juris Rn. 49).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.07.2024 - 1 GR 69/22

    Keine Verletzung der gemeindlichen Finanzhoheit durch jegliche ausgabenrelevante …

    Die Verweisung auf die Grundrechte des Grundgesetzes in Art. 2 Abs. 1 LV erfasst auch diese Regelung, die dadurch in Landesverfassungsrecht transferiert wird (VerfGH, Urteil vom 3.2.2022 - 1 VB 85/17 -, ESVGH 72, 139, 144, Juris Rn. 35 ).
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Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021 - 1 VB 85/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42704
VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021 - 1 VB 85/17 (https://dejure.org/2021,42704)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.2021 - 1 VB 85/17 (https://dejure.org/2021,42704)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 2021 - 1 VB 85/17 (https://dejure.org/2021,42704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021 - 1 VB 85/17
    Daher können erst weitere Umstände, die über die in § 11 Abs. 2 und 3 VerfGHG hinausgehen, eine Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGE 108, 122 - Juris Rn. 19).

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den "bösen" Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (VerfGH…, Beschluss vom 3.7.2017 - 1 GR 35/17 -, Juris Rn. 15; BVerfGE 108, 122 - Juris Rn. 25).

    Zwar ist nach § 11 Abs. 2 VerfGHG ein Richter des Verfassungsgerichtshofs nicht mit der Folge eines Ausschlusses von der Ausübung seines Richteramts am Verfahren im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 VerfGHG "beteiligt", wenn er "wegen ... seines Berufes ... oder aus einem ähnlich allgemeinen Grunde am Ausgang des Verfahrens interessiert ist" (vgl. zu § 18 BVerfGG BVerfGE 108, 122 - Juris Rn. 21).

  • BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021 - 1 VB 85/17
    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aus dem Blickwinkel eines betroffenen Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 102, 192 - Juris Rn. 16) Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (zuletzt VerfGH…, Beschluss vom 11.3.2019 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 13 ).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17

    Zur Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Hauptamtes eines tätigen …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021 - 1 VB 85/17
    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aus dem Blickwinkel eines betroffenen Verfahrensbeteiligten (…vgl. BVerfGE 102, 192 - Juris Rn. 16) Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (zuletzt VerfGH, Beschluss vom 11.3.2019 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 13 ).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 35/17

    "AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021 - 1 VB 85/17
    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den "bösen" Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (VerfGH, Beschluss vom 3.7.2017 - 1 GR 35/17 -, Juris Rn. 15;… BVerfGE 108, 122 - Juris Rn. 25).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.11.2022 - 1 VB 98/19

    Zur Möglichkeit einer Besorgnis der Befangenheit von hauptberuflich als …

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (VerfGH, Beschluss vom 27.9.2021 - 1 VB 85/17 -, Juris Rn. 8 …und Beschluss vom 11.3.2019 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 13 ).

    Erforderlich für die Besorgnis der Befangenheit ist eine Beziehung zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde, die über eine solche allgemeine, in der Regel keine Besorgnis der Befangenheit auslösende "Beteiligung" hinausgeht (vgl. VerfGH, Beschluss vom 27.9.2021 - 1 VB 85/17 -, Juris Rn. 10).

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den "bösen" Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. VerfGH, Beschluss vom 27.9.2021 - 1 VB 85/17 -, Juris Rn. 9 …und Beschluss vom 3.7.2017 - 1 GR 35/17 -, Juris Rn. 15).

    Rn. 21 Der Kanzleikollege der Richterin Fridrich ist hier weder im Verfassungsbeschwerdeverfahren selbst mandatiert (was im Verfahren 1 VB 85/17 zu einer begründeten Selbstablehnung führte, vgl. Beschluss vom 27.9.2021, Juris), noch war er in das zugrundeliegende fachgerichtliche einstweilige Rechtsschutzverfahren involviert.

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