Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 25.02.2010 - 1 Verg 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 50 Abs 2 GKG, § 68 Abs 3 GKG, § 23 Abs 1 S 3 RVG, § 97 ZPO
Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Gegenstandswerts im Fall einer behaupteten "de-facto-Vergabe"; Kostenentscheidung bei einer lediglich gegen die Streitwertbemessung gerichteten Beschwerde - oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstandswert im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens; Kostenentscheidung im Verfahren der Beschwerde gegen die von den Vergabekammern festgesetzten Gebühren und die Bemessung des Streitwerts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gegenstandswert eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegenstandswert im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren; Kostenentscheidung im Verfahren der Beschwerde gegen die von den Vergabekammern festgesetzten Gebühren und die Bemessung des Streitwerts
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZfBR 2010, 620 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 01.10.2009 - 1 Verg 6/09
Gegenstandswert und Höhe der Anwaltsgebühren im vergaberechtlichen …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2010 - 1 Verg 14/09
Rn. 28 a) Die Antragstellerin geht zwar zu Recht davon aus, dass der Gegenstandswert eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG i.V.m. § 50 Abs. 2 GKG regelmäßig nach der Bruttoangebotssumme des Angebotes des jeweiligen Antragstellers zu bemessen ist, wenn es ein solches Angebot gibt (vgl. Senatsbeschluss vom 01.10.2009, 1 Verg 6/09).In einem solchen Fall ist eher auf den objektiven Wert des ausgeschriebenen Auftrags abzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 01.10.2009, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - Verg 40/09
Streitwertänderung: Angebot ist zu Grunde zu legen
Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2010 - 1 Verg 14/09
Rn. 38 Dieser Ansicht des Senats steht auch die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 07.01.2010, VII Verg 40/09, nicht entgegen. - OLG München, 13.08.2008 - Verg 8/08
Kostenfestsetzung im Vergabeverfahren: Streitwert, wenn nach einer Grundlaufzeit …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2010 - 1 Verg 14/09
Diese grundlegende Vorschrift leuchtet auch ein, weil das wirtschaftliche Interesse der Auftragnehmer in aller Regel darauf abzielt, den Auftrag für den gesamten streitigen Zeitraum zu erhalten und sie sich faktisch für eine Leistung für den gesamten möglichen Vertragszeitraum binden (vgl. OLG München, Beschluss v. 13.08.2008, Verg 8/08).
- BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
Gebührenbeschwerde in Vergabesache
Das vorlegende Oberlandesgericht möchte die Kosten einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die nach § 128 Abs. 1 GWB erfolgte Festsetzung der Gebühren und Auslagen der Vergabekammer oder der Bundesrepublik Deutschland auferlegen und würde seiner Entscheidung damit einen Rechtssatz zugrunde legen, der jedenfalls mit demjenigen nicht in Einklang stünde, den die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08), Naumburg (Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09) und Koblenz (Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06) in Fällen der vorliegenden Art anwenden, weil sie das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 8 GKG für gebührenfrei erachten und eine Kostenerstattung nicht aussprechen. - OLG Düsseldorf, 12.07.2010 - Verg 17/10
Gegenstandswert im Vergabenachprüfungsverfahren; Verfahren bei Entscheidung über …
Zu diesen Entscheidungen werden in der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006, 1 Verg 2/06 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008, 1 Verg 3/08 - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09) und Literatur (…Jaeger, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 GWB Rdnr. 1116) auch die Beschlüsse der Vergabekammern über die von ihnen nach § 128 Abs. 1, 2 GWB in Verbindung mit dem VwKostG zu erhebenden Gebühren gezählt.Rn. 19 b) Des Weiteren unterscheidet sich die Beschwerde gegen einen Gebührenfestsetzungsbescheid von sonstigen Beschwerden dadurch, dass die Entscheidung der Vergabekammer bei der Festsetzung von Gebühren entsprechend § 114 S. 1 VwGO nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09; s. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08), während im Übrigen der Vergabesenat eine vollständige Überprüfung vornimmt, § 123 GWB.
Zwar ist im Allgemeinen von dem Interesse des Antragstellers auszugehen, in diesem Falle hat die Antragstellerin jedoch kein Angebot abgegeben, so dass in diesem Falle auf den geschlossenen Vertrag zurückzugreifen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09).
Nach Auffassung des OLG Naumburg (Beschluss vom 25.02.1010 - 1 Verg 14/09) soll in derartigen Fällen eine Aufhebung und Zurückverweisung an die Vergabekammer gemäß § 123 S. 2, 2. Alt. GWB erfolgen; nach Auffassung des Senats kommt dies aber nicht bei Beschlüssen der Vergabekammer in eigenen Angelegenheiten in Betracht, vielmehr ist diese Vorschrift auf die Hauptsacheentscheidungen in Nachprüfungsverfahren zugeschnitten.
- OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
Vergabe öffentlicher Aufträge in Rheinland-Pfalz: Erfordernis der Unterschrift …
Wenn aber eine solche Bruttoangebotssumme nicht festgestellt werden kann, weil das den Nachprüfungsantrag stellende Unternehmen - wie hier - nie ein Angebot abgegeben hat, ist auf den objektiven Wert des ausgeschriebenen Auftrags abzustellen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09 -, juris, Rdnr. 29).
- OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte …
Wenn aber eine solche Bruttoangebotssumme nicht festgestellt werden kann ist auf den objektiven Wert des ausgeschriebenen Auftrags abzustellen (…vgl. Senat , Beschluss vom 27. Januar 2021 - Verg 1/19 -, BeckRS 2021, 10061, Rdnr. 78; OLG Naumburg, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09 -, juris, Rdnr. 29). - OLG Frankfurt, 20.08.2020 - 11 Verg 10/20
Wert des Verfahrensgegenstandes im Vergabenachprüfungsverfahren
In ähnlicher Weise ist dies auch in den Entscheidungen des OLG Naumburg vom 25.2.2010 (1 Verg 14/09) und der Vergabekammer Brandenburg vom 28.3.2008 (VK 6/08, Rn 52 bei juris) so gesehen worden.Aus diesem Grunde hat der Senat gemäß § 178 S. 2 Alt. 2 GWB auch nur über den Gegenstandswert befunden und die Frage der Gebührenfestsetzung zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats an die Vergabekammer zurückverwiesen (vgl. dazu auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25.2.2010, 1 Verg 14/09, Tz. 41 bei juris).
- VK Schleswig-Holstein, 26.05.2010 - VK-SH 1/10
Unbefristeter Dienstleistungsvertrag: Vorzeitiger Kündigungsverzicht
In einem solchen Fall ist der objektive Wert des betreffenden Auftrages maßgeblich (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09). - OLG Koblenz, 24.03.2026 - Verg 2/25
Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellungsinteresse für einen …
Wenn aber eine solche Bruttoangebotssumme nicht festgestellt werden kann ist auf den objektiven Wert des ausgeschriebenen Auftrags abzustellen (vgl. Senat…, Beschluss vom 1. September 2021 - Verg 1/21 -, juris, Rdnr. 91;… Beschluss vom 27. Januar 2021 - Verg 1/19 -, juris, Rdnr. 130 = BeckRS 2021, 10061, Rdnr. 78; OLG Naumburg, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09 -, juris, Rdnr. 29). - VK Sachsen-Anhalt, 11.08.2011 - 1 VK LVwA 19/09 Rn. 8 Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Naumburg - 1 Verg 14/09 - vom 25.02.2010 ist der Beschluss der Vergabekammer vom 10.12.2009 - unter Aufrechterhaltung im Übrigen - hinsichtlich der Entscheidung über die Höhe der Kosten (Ziffer 3 des Beschlusstenors) aufgehoben und an die Vergabekammer zur erneuten Prüfung und Festsetzung der Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats, insbesondere einer ausdrücklichen Streitwertbeschränkung auf … Euro zurückverwiesen worden.
Rn. 9 Durch Beschluss vom 27.07.2010 wurde unter Umsetzung der Entscheidung des OLG Naumburg - 1 Verg 14/09 - vom 25.02.2010 in Ergänzung des zu den Ziffern 1 und 2 bestandskräftig gewordenen Kammerbeschlusses vom 10.12.2009 über die Höhe der Kosten an die Vergabekammer gem. § 128 Abs. 2 GWB neu entschieden.
- VK Sachsen-Anhalt, 27.07.2010 - 1 VK LVwA 19/09
Streitwertfestsetzung entsprechend Art. 9 Abs. 1 RL 2004/18/
Rn. 6 Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Naumburg - 1 Verg 14/09 - vom 25.02.2010 ist der Beschluss der Vergabekammer vom 10.12.2009 - unter Aufrechterhaltung im Übrigen - hin-sichtlich der Entscheidung über die Höhe der Kosten (Ziffer 3 des Beschlusstenors) aufgehoben und an die Vergabekammer zur erneuten Prüfung und Festsetzung der Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats, insbesondere einer ausdrücklichen Streitwertbeschränkung auf ... Euro zurückverwiesen worden.Rn. 9 Ausweislich des Beschlusses des OLG Naumburg vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09 - beträgt der Streitwert aufgrund der jährlichen Pacht von ... Euro unter Hochrechnung des Vertragszeitraumes von 15 Jahren ... Euro.
- VK Schleswig-Holstein, 17.08.2012 - VK-SH 17/12
Baukonzession möglich bei unbefristetem Nutzungsrecht eines Privaten?
In einem solchen Fall ist der objektive Wert des betreffenden Auftrages maßgeblich (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09). - VK Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - VK-SH 1/15
"Dynamische Anpassung" des Leistungsumfangs vereinbart: Bieter muss "Mehrarbeit" …
- OLG Koblenz, 02.07.2024 - Verg 1/24
Notwendigkeit eines Rechtsschutzbedürfnisses und einer materiellen Beschwer für …
- VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Nachprüfungsantrag für erledigt erklärt: Kostentragung?
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