Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Bewirkung von Kundenzahlungen auf debitorisch geführtes Gesellschaftskonto nach Eintritt der Insolvenzreife
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 64 Abs. 2 GmbHG; § 116 Nr. 1 ZPO; § 17 Abs. 2 S. 2 InsO
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Erwartung einer Quotenverbesserung; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH; Einfluss der Veranlassung von Zahlungen von Kunden auf ein debitorisch geführtes Konto der GmbH durch den ... - Judicialis
GmbHG § 64 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 64 Abs. 2
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleisteter Zahlungen von Kunden auf ein debitorisch geführtes Konto - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
GmbHG § 64 Abs. 2
Haftung des Geschäftsführers für nach Insolvenzreife veranlasste Zahlungen auf debitorisches Konto der GmbH - gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Gläubiger- und Aktiventausch, GmbHG § 64 Satz 1, Zahlung auf debitorisches Konto, Zahlungen, Zahlungen nach Insolvenzreife, Zahlungen veranlasst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Erwartung einer Quotenverbesserung; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH; Einfluss der Veranlassung von Zahlungen von Kunden auf ein debitorisch geführtes Konto der GmbH durch den ...
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 04.12.2003 - 15 O 554/03
- OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 1315
- MDR 2004, 1428
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04
Nach dem Sinn und Zweck des aus § 64 Abs. 2 GmbHG folgenden Zahlungsverbots geht es darum, das Vermögen der Gemeinschuldnerin zusammenzuhalten, um die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger im Rahmen des bevorstehenden Insolvenzverfahrens bereits im Vorfeld der Insolvenzeröffnung zu sichern, und zu verhindern, dass der Geschäftsführer einzelne Gläubiger durch (teilweise) Befriedigung bevorzugt (vgl. dazu BGH ZIP 2000, 184).Mit einem entsprechenden Einwand hat sich bereits der BGH im Rahmen der oben dargestellten Fallgestaltung des Scheckeinzugs befasst und zutreffend darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung solcher Erwägungen darauf hinaus laufen würde, dem Geschäftsführer eine (weitere) Konkursverschleppung zu ermöglichen und - wie zu ergänzen ist - eine Bevorzugung einzelner Gläubiger herbeizuführen (vgl. BGH ZIP 2000, 184, 186).
Für den subjektiven Tatbestand des § 64 Abs. 2 GmbHG genügt hinsichtlich sämtlicher anspruchsbegründender Voraussetzungen Fahrlässigkeit des Geschäftsführers, insbesondere auch hinsichtlich der Erkennbarkeit der Insolvenzreife, wobei ein entsprechendes Verschulden jedoch zu vermuten ist und es Aufgabe des in Anspruch genommenen Geschäftsführers ist, die entsprechende Vermutung zu widerlegen (vgl. BGH ZIP 2000, 184, 185).
Auch der Umstand, dass durch die Zahlung auf ein solches Konto und die damit verbundene teilweise Rückführung des Sollsaldos evtl. nochmals weitere Kreditmöglichkeiten für die GmbH eröffnet worden sind, führt nicht zur Vereinbarkeit dieser Zahlung mit der in § 64 Abs. 2 S. 2 GmbHG genannten Sorgfalt (vgl. BGH ZIP 2000, 184).
- BGH, 11.09.2000 - II ZR 370/99
Einzug eines Kundenschecks auf ein debitorisches Bankkonto
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04
Eine solche unter § 64 Abs. 2 GmbHG fallende verbotene, einen einzelnen Gläubiger bevorzugende Maßnahme stellt nach der Rechtsprechung auch der Einzug eines Kundenschecks über ein debitorisch geführtes Konto der Gesellschaft dar (…vgl. BGH, a.a.O.; BGH ZIP 2000, 1896; OLG Hamburg ZIP 1995, 913). - BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04
Den am Verfahren beteiligten Gläubigern ist die Aufbringung der Prozesskosten nicht nach § 116 Nr. 1 ZPO zuzumuten, da nach Einschätzung des Senats die Chancen einer von den Gläubigern tatsächlich zu erwartenden Quotenverbesserung durch Realisierung der einzuklagenden Forderung gegen den Antragsgegner den von den Gläubigern zu leistenden anteiligen Beitrag der Prozessfinanzierung und die damit verbundenen Risiken nicht deutlich übersteigen (vgl. zu einer solchen Abwägung BGH NJW 1991, 40 f.).
- BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97
Begriff der wirtschaftlichen Beteiligung
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04
Eine Prozessfinanzierung durch den Insolvenzverwalter selbst bzw. zu Lasten der Vergütung des Insolvenzverwalters kommt nach der Rechtsprechung des BGH nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1998, 1229;… Zöller/Philippi,., § 116, Rdnr. 10a, m.w.N.). - OLG Hamburg, 21.04.1995 - 11 U 195/93
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04
Eine solche unter § 64 Abs. 2 GmbHG fallende verbotene, einen einzelnen Gläubiger bevorzugende Maßnahme stellt nach der Rechtsprechung auch der Einzug eines Kundenschecks über ein debitorisch geführtes Konto der Gesellschaft dar (…vgl. BGH, a.a.O.; BGH ZIP 2000, 1896; OLG Hamburg ZIP 1995, 913). - OLG Düsseldorf, 12.03.1999 - 22 W 12/99
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04
Mit entsprechenden Erwägungen wird § 64 Abs. 2 GmbHG von der zutreffenden Rechtsprechung auch bei Lastschrifteinzügen und bei Vereinnahmung sonstiger Gutschriften auf einem debitorischen Bankkonto der GmbH angewandt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1411).
- OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Haftung von Chief Restructuring Officer als faktischer Geschäftsführer
Soweit der Kläger auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg verweist (Beschluss vom 10. März 2004 - 1 W 2/04, juris), verwendete der Beklagte in jenem Verfahren nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin für Rechnungen an Kunden ein Rechnungsformular mit der Angabe eines debitorisch geführten Kontos der Schuldnerin jenes Verfahrens. - OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16
Zum - im Regelfall fehlenden - Anordnungsgrund für den Erlass einer die …
Rn. 9 Beschluss des Senats vom 5.12.2007 - 1 B 433/07 -, juris, Rdnrn. 4 ff., unter Hinweis auf den Beschluss vom 10.4.1989 - 1 W 7/89 -, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947, sowie die Beschlüsse des Senats vom 12.2.2004 - 1 W 2/04 -, vom 19.11.2003 - 1 W 41/03 - und vom 7.3.1996 - 1 W 31/95 -. - LG Kleve, 21.12.2012 - 8 O 42/12
Zahlungen im Hinblick auf eine Globalabtretung
Rn. 30 In diesem Fall sind daher die der Globalabtretung folgenden Zahlungseingänge auf das im Soll geführte Kontokorrentkonto der Insolvenzschuldnerin bei der xxx als Zahlungen anzusehen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind (vgl. OLG Oldenburg 10.03.2004, 1 W 2/04), während demgegenüber gegebenenfalls Auszahlungen von dem im Soll geführten Kontokorrentkonto an Dritte, nicht gesicherte Gläubiger in diesem Fall nicht lediglich zu einem neutralen Gläubigertausch führen (vgl. OLG Celle 23.04.1997, 9 U 189/96), denn die nicht gesicherte Forderung des Dritten wird dabei ersetzt durch die mit der Globalabtretung gesicherte Forderung der Sparkasse gegenüber der Insolvenzschuldnerin aus dem Kontokorrentkredit.
- OVG Saarland, 05.12.2007 - 1 B 433/07
Anordnungsgrund bei beförderungsbezogener Dienstpostenkonkurrenz
Es entspricht der bisher gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass es in Fällen beförderungsbezogener Dienstpostenübertragungen regelmäßig keines vorläufigen Rechtsschutzes bedarf - es mithin an einem Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO fehlt -, weil insoweit noch keine endgültige Beförderungsentscheidung getroffen worden ist grundlegend Beschluss vom 10.4.1989 - 1 W 7/89 -, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947; bestätigt (u.a.) durch Beschlüsse des Senats vom 12.2.2004 - 1 W 2/04 -, vom 19.11.2003 - 1 W 41/03 - und vom 7.3.1996 - 1 W 31/95 -. - VG Saarlouis, 22.11.2011 - 2 L 767/11
Anordnungsgrund für einen Erlass einer einstweiligen Anordnung bei vorläufiger …
Rn. 8 Vgl. zur Problematik beispielsweise Beschlüsse der Kammer vom 23.09.2011 - 2 L 617/11 -, vom 24.01.2011 - 2 L 1189/10 -, vom 24.11.2010 - 2 L 717/10 - vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.12.2007 - 1 B 433/07 - und vom 12.02.2004 - 1 W 2/04 - alle dokumentiert bei juris. - VG Saarlouis, 25.03.2010 - 2 L 66/10
Mangels Anordnungsgrund keine einstweilige Anordnung mit dem Ziel, die Besetzung …
Rn. 9 vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 02.12.2004 -1 W 2/04-. - VG Saarlouis, 28.04.2008 - 2 L 202/08 Rn. 10 Vgl. zuletzt Beschluss der Kammer vom 08.10.2007 - 2 L 1069/07 - ebenso OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.11.2003 - 1 W 41/03 -, vom 12.02.2004 - 1 W 2/04 - und vom 05.12.2007 - 1 B 433/07 - m.w.N.
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