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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.07.1998 - 1 W 2128/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3588
OLG Nürnberg, 15.07.1998 - 1 W 2128/98 (https://dejure.org/1998,3588)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.07.1998 - 1 W 2128/98 (https://dejure.org/1998,3588)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 1 W 2128/98 (https://dejure.org/1998,3588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org

    "Genügende Entschuldigung" eines fern gebliebenen Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 380 381
    Pflichten des aufgebliebenen Zeugen - genügende Entschuldigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Auferlegung eines Ordnungsgeldes; Verschuldenloses Fernbleiben als Zeugin im Hauptverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 380, 381
    Fernbleiben eines Zeugen - Anforderung an Entschuldigung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verspätung eines Zeugen vor Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 788
  • MDR 1998, 1432
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 19.04.1994 - 11 W 823/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.07.1998 - 1 W 2128/98
    Eine "genügende" Entschuldigung setzt vielmehr voraus, daß sie - wenn möglich - so rechtzeitig erfolgt, daß sich das Gericht (mittelbar auch zum Vorteil der übrigen Prozeßbeteiligten) darauf einstellen kann, etwa durch Warten auf den verspäteten Zeugen, durch Abladen von Prozeßbeteiligten oder notfalls durch Absetzung des geplanten Termins (OLG Düsseldorf MDR 1969, 149, OLG Celle NJW 1972, 1524 ;… Zöller-Greger, ZPO , 20. Aufl., § 381 Rdnr. 2;… Baurnbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 38 ) Rdnr. 8; aM OLG Karlsruhe NJW 1972, 589; ablehnend auch OLG Frankfurt OLGR 1994, 131 sowie - jedoch nur bei Ordnungsgeld, nicht bei der Auferlegung von Mehrkosten - MüKo-Darnrau, ZPO , § 381 Rdnr. 12, beide unter Hinweis auf § 51 Abs. 2 StPO ; aus dem Umstand, daß der Gesichtspunkt der Rechtzeitigkeit in § 381 ZPO - anders als in § 51 Abs. 2 StPO n.F. - nicht ausdrücklich betont wird, läßt sich jedoch nicht zwingend herleiten, daß es hier für eine "genügende" Entschuldigung auf deren Rechtzeitigkeit nicht ankommt.).
  • OLG Frankfurt, 19.06.1972 - 13 W 73/72

    Bestrafung des nicht erschienenen Zeugens; Nachteilige Auswirkungen; Ausdruck …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.07.1998 - 1 W 2128/98
    Wie schwer es wiegt oder ob es gar als so gering einzustufen ist, daß man ausnahmsweise von einem Ordnungsgeld vollends absehen könnte (entsprechend § 153 StPO , § 47 OWG, vgl. OLG Frankfurt NJW 1972, 2093;… Zöller-Greger, aaO., § 380 Rdnr. 3), vermag der Senat nicht zu beurteilen.
  • OLG Celle, 28.04.1972 - 5 W 7/72
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.07.1998 - 1 W 2128/98
    Eine "genügende" Entschuldigung setzt vielmehr voraus, daß sie - wenn möglich - so rechtzeitig erfolgt, daß sich das Gericht (mittelbar auch zum Vorteil der übrigen Prozeßbeteiligten) darauf einstellen kann, etwa durch Warten auf den verspäteten Zeugen, durch Abladen von Prozeßbeteiligten oder notfalls durch Absetzung des geplanten Termins (OLG Düsseldorf MDR 1969, 149, OLG Celle NJW 1972, 1524 ;… Zöller-Greger, ZPO , 20. Aufl., § 381 Rdnr. 2;… Baurnbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 38 ) Rdnr. 8; aM OLG Karlsruhe NJW 1972, 589; ablehnend auch OLG Frankfurt OLGR 1994, 131 sowie - jedoch nur bei Ordnungsgeld, nicht bei der Auferlegung von Mehrkosten - MüKo-Darnrau, ZPO , § 381 Rdnr. 12, beide unter Hinweis auf § 51 Abs. 2 StPO ; aus dem Umstand, daß der Gesichtspunkt der Rechtzeitigkeit in § 381 ZPO - anders als in § 51 Abs. 2 StPO n.F. - nicht ausdrücklich betont wird, läßt sich jedoch nicht zwingend herleiten, daß es hier für eine "genügende" Entschuldigung auf deren Rechtzeitigkeit nicht ankommt.).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.1971 - 11 W 127/71

    Anordnung; Zeuge; Glaubhaftmachung; Entschuldigung; Kosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.07.1998 - 1 W 2128/98
    Eine "genügende" Entschuldigung setzt vielmehr voraus, daß sie - wenn möglich - so rechtzeitig erfolgt, daß sich das Gericht (mittelbar auch zum Vorteil der übrigen Prozeßbeteiligten) darauf einstellen kann, etwa durch Warten auf den verspäteten Zeugen, durch Abladen von Prozeßbeteiligten oder notfalls durch Absetzung des geplanten Termins (OLG Düsseldorf MDR 1969, 149, OLG Celle NJW 1972, 1524 ;… Zöller-Greger, ZPO , 20. Aufl., § 381 Rdnr. 2;… Baurnbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 38 ) Rdnr. 8; aM OLG Karlsruhe NJW 1972, 589; ablehnend auch OLG Frankfurt OLGR 1994, 131 sowie - jedoch nur bei Ordnungsgeld, nicht bei der Auferlegung von Mehrkosten - MüKo-Darnrau, ZPO , § 381 Rdnr. 12, beide unter Hinweis auf § 51 Abs. 2 StPO ; aus dem Umstand, daß der Gesichtspunkt der Rechtzeitigkeit in § 381 ZPO - anders als in § 51 Abs. 2 StPO n.F. - nicht ausdrücklich betont wird, läßt sich jedoch nicht zwingend herleiten, daß es hier für eine "genügende" Entschuldigung auf deren Rechtzeitigkeit nicht ankommt.).
  • BFH, 07.03.2007 - X B 76/06

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten …

    So kann das Verfahren etwa nach ständiger Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 153 StPO und des § 47 OWiG eingestellt werden, wenn das Verschulden des Zeugen gering ist (…BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 25/93, BFH/NV 1994, 640; Beschlüsse des OLG Hamm vom 22. September 1981 24 W 7/81, juris; des OLG Nürnberg vom 15. Juli 1998 1 W 2128/98, NJW-RR 1999, 788, und des Thüringer OLG vom 31. Januar 2002 6 W 43/02, juris;… ebenso Zöller/ Greger, a.a.O., § 380 Rz 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 13 R 293/07

    Ladungsfrist für Zeugen - Ausbleiben des Zeugen - genügende Entschuldigung - …

    Rechtzeitig ist die Entschuldigung nur, wenn sie noch so zeitig erfolgt, dass sich das Gericht darauf einstellen kann, z.B. durch Aufhebung des Termins und Abladung der Beteiligten (vgl. OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 1998, 348 ff., abgedruckt in Juris;… Zöller/Greger a.a.O. § 381 Rz. 2).
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