Rechtsprechung
| KG, 31.07.2003 - 1 W 217/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an das Vorliegen einer dem Umfang nach überdurchschnittlichen anwaltlichen Tätigkeit i. S. d. Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte; Verbindlichkeit der Bestimmung des Höchstsatzes der Geschäftsgebühr für eine Notarkostenbeschwerde; Voraussetzungen für ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.03.2003 - 82 T 45/01
- KG, 31.07.2003 - 1 W 217/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 4 WF 138/01
Rahmengebühr ; Vergleichsgebühr ; Mittelgebühr ; Anwaltsgebühr; …
Auszug aus KG, 31.07.2003 - 1 W 217/03
Das ist der Fall, wenn sie um mehr als 20 bis 25 v. H. von der nach Auffassung des Gerichts berechtigten Höhe abweicht oder wenn Umstände des Einzelfalls oder gesetzliche Kriterien außer Acht gelassen werden (von Eicken in von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Kostenfestsetzung, 18. Auflage 2003, Rdnr. H 24, siehe auch OLG Düsseldorf OLGR 2002, 76; Senat JurBüro 2000, 137).
- LG Erfurt, 17.09.2003 - 1 T 424/03
Vergütung für eine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ; Rechtmäßigkeit …
Eine kostenverursachende Befassung des Beschwerdegerichts soll nach Möglichkeit vermieden und dadurch zugleich das Beschwerdegericht entlastet werden (vgl.: Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.04.2003, Az.: 1 W 217/03, S. 1, 2;… Zöller-Gummer, Kommentar zur ZPO, 23. Aufl. 2003, Rn. 7 zu § 572 ZPO ).Schlusses und die Zurückverweisung der Sache zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen geboten, um das Nichtabhilfeverfahren nicht zum Selbstzweck verkommen zu lassen und der durch den Gesetzgeber bestimmten Aufgabenverteilung der Gerichte im Instanzenzug Rechnung zu tragen (vgl.: Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.04.2003, Az.: 1 W 217/03, S. 1 f., 3;… OLG Hamm, MDR 1988, S. 871 [OLG Hamm 23.06.1988 - 1 WF 292/88] ;… Zöller-Gummer, a.a.O., Rn. 16 zu § 572 ZPO ;… Uhlenbruck, a.a.O., Rn. 19 zu § 6 InsO ;… s. zum Ganzen auch: Treber in Hannich/Meyer-Seitz, ZPO-Reform 2002, Rn. 8 zu § 572 ZPO ).
Nichtabhilfebeschlüsse sind aber dann zu begründen, wenn der Beschwerdeführer neue Tatsachen vorgetragen hat, mit denen sich das Erstgericht auseinander zu setzen hat (vgl.: Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.04.2003, Az.: 1 W 217/03, S. 1,2;… Zöller-Gummer, a.a.O., Rn. 11 zu § 572 ZPO ).
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