Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 18.06.1991 - 1 W 25/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von Mehrwertsteuerbeträgen eines Prozessbevollmächtigten; Ablehnung der Erstattungsfähigkeit von Mehrwertsteuerbeträgen des Prozessbevollmächtigten einer Klägerin bei der Möglichkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 13.02.1991 - 3 O 539/90
- OLG Bamberg, 18.06.1991 - 1 W 25/91
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 06.03.1990 - VII E 9/89
Keine Erstattung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren, soweit …
Auszug aus OLG Bamberg, 18.06.1991 - 1 W 25/91
Durch Beschluß vom 06.03.1990 (JurBüro 1990, 1452) hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsauffassung (NJW 1970, 1343) geändert, wonach eine obsiegende Partei die auf die Vergütung ihrer Prozeßbevollmächtigten entfallende Umsatzsteuer (§ 25 Abs. 2 BRAGO) auch dann verlangen konnte, wenn sie die Möglichkeit hatte, diese gemäß § 15 Abs. 1 UStG als Vorsteuer abzuziehen. - BFH, 03.02.1970 - VII B 129/69
Kostenpflichtiger - Rechtsanwalt - Erstattungsberechtigter - …
Auszug aus OLG Bamberg, 18.06.1991 - 1 W 25/91
Durch Beschluß vom 06.03.1990 (JurBüro 1990, 1452) hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsauffassung (NJW 1970, 1343) geändert, wonach eine obsiegende Partei die auf die Vergütung ihrer Prozeßbevollmächtigten entfallende Umsatzsteuer (§ 25 Abs. 2 BRAGO) auch dann verlangen konnte, wenn sie die Möglichkeit hatte, diese gemäß § 15 Abs. 1 UStG als Vorsteuer abzuziehen. - OLG Bamberg, 10.05.1991 - 6 W 7/91
Notwendigkeit der Einschaltung von Verkehrsanwälten für die Kostenentscheidung; …
- OLG Bamberg, 15.05.1991 - 5 W 8/91
Umsatzsteuer als "notwendige Kosten" bei Vorsteuerabzugsberechtigung
- OLG Bamberg, 02.08.1991 - 3 W 34/91
Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses; Erstattungsfähigkeit der …
Dieser Meinung folgt der Senat jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - die Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei, nämlich ihre Unternehmereigenschaft gemäß § 2 Abs. 1 UStG sowie die Zugehörigkeit des Rechtsstreits zum Unternehmensbereich i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG , keinem Zweifel unterliegt und Ausnahmen, z.B. nach § 19 UStG , weder dargetan noch ersichtlich sind (ebenso die nunmehr einhellige Rechtsprechung der anderen Senate des OLG Bamberg, Beschlüsse vom 10.5.1991 6 W 7/91, 15.5.1991 5 W 8/91, 18.6.1991 1 W 25/91, 24.6.1991 8 W 16/91 und 12.7.1991 4 W 48/91 unter Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung). - OLG Bamberg, 12.07.1991 - 4 W 48/91
Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein nicht Gegenstand der mündlichen …
Wegen dieser materiell-rechtlichen Unausgewogenheit gibt der Senat seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf und tritt den Entscheidungen der übrigen Senate des Oberlandesgerichts Bamberg bei, soweit diese zu der einschlägigen Rechtsfrage in jüngster Zeit befunden haben (vgl. Beschluß des 1. Senats vom 18.6.1991, Az.: 1 W 25/91; Beschluß des 5. Senats vom 15.5.1991, Az.: 5 W 8/91; Beschluß des 6. Senats vom 10.5.1991, Az.: 6 W 7/91; Beschluß des 8. Senats vom 24.6.1991, Az.: 8 W 16/91). - OLG Bamberg, 24.06.1991 - 8 W 16/91
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
Er befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem 1., 5. und 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg (vgl. Beschluß vom 10.5.1991 6 W 7/91 , Beschluß vom 15.5.1991 5 W 8/91 , Beschluß vom 18.6.1991 1 W 25/91 ) und verweist hinsichtlich der Darstellung des Meinungsstandes insbesondere auf den Beschluß des 6. Senats vom 10.5.1991. - OLG Bamberg, 12.07.1991 - 3 W 35/91
Ersatzfähigkeit der durch den Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellten …
In Übereinstimmung mit den Entscheidungen des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10.05.1991, 6 W 7/91, des 5. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.05.1991, 5 W 8/91, und des 1. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Bamberg vom 18. Juni 1991, 1 W 25/91, schließt sich der erkennende Senat dieser Rechtsauffassung für die Kostenerstattung gem. § 91 ZPO jedenfalls in den Fällen an, in denen die Vorsteuerabzugsberechtigung auf der Hand liegt.
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