Rechtsprechung
| KG, 21.11.2011 - 1 W 652/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 19 GBO, § 29 GBO, § 56 Abs 2 InsO, § 883 Abs 1 BGB
Grundbuchverfahren: Nachweis der Verfügungsbefugnis eines Insolvenzverwalters - Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 19, 29; InsO § 56; BeurkG § 42
Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Grundbuchverfahren; Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Bewilligung einer Grundbucheintragung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beglaubigte Abschrift der Bestellungsurkunde als ausreichender Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GBO §§ 19, 29; InsO § 56 Abs. 2
Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Grundbuchverfahren; beglaubigte Abschrift der Bestallungsurkunde; Berichtigung der Eintragung einer Vormerkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
InsO-Verwalter-Bewilligung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 21.09.2011 - 145 Ls 2984/15
- KG, 21.11.2011 - 1 W 652/11
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 90
- DNotZ 2012, 370
- FGPrax 2012, 8
- DÖV 2012, 208
- Rpfleger 2012, 200
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83
Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters
Auszug aus KG, 21.11.2011 - 1 W 652/11
Diese gibt der Insolvenzverwalter aber nicht in Vertretung des Schuldners, sondern kraft des ihm übertragenen Amtes im eigenen Namen ab (vgl. BGH, NJW 1984, 739). - LG Berlin, 09.09.2003 - 86 T 856/03
Nachweis Verfügungsmacht Insolvenzverwalter
Auszug aus KG, 21.11.2011 - 1 W 652/11
Es wird aber auch die Ansicht vertreten, die Vorlage einer beglaubigten Abschrift genüge, wenn ein Notar bestätige, dass die Urschrift bei Abgabe der betreffenden Grundbucherklärung oder jedenfalls zeitnah zu der beantragten Eintragung vorgelegen habe (LG Berlin, Beschluss vom 9. September 2003 - 86 T 856/03 - Juris;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn. 3138;… Hertel, in: Meikel, a.a.O., § 29, Rdn. 98).
- KG, 03.09.2019 - 1 W 161/19
Löschung einer Eigentumsvormerkung im Wohnungsgrundbuch: Nachweis der …
Auch insoweit ist der Zeitpunkt der Eintragung maßgeblich (Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 1 W 652/11 - FGPrax 2012, 8;… Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 60). - KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21
Nachweis der Vertretungsmacht eines (Nachtrags-)Liquidators gegenüber dem …
Auch wenn diese Urkunden keinerlei öffentlichen Glauben genießen (…vgl. Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 290, Rdn. 13), besteht in der Regel doch kein Grund, am Fortbestand der Bestellung zu zweifeln, wenn sie in Urschrift vorgelegt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 1 W 652/11 - FGPrax 2012, 8 ). - KG, 24.02.2022 - 1 W 310/21
Nachweis der Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators einer GmbH im …
Auch wenn diese Urkunden keinerlei öffentlichen Glauben genießen (…vgl. Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 290, Rdn. 13), besteht in der Regel doch kein Grund, am Fortbestand der Bestellung zu zweifeln, wenn sie in Urschrift vorgelegt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 1 W 652/11 - FGPrax 2012, 8 ).
- KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
Grundbuchverfahren: Wirksamwerden einer notariell beglaubigten …
Der Zeitraum bis zum Eingang des Antrags bei dem Grundbuchamt am 20. Juni 2011 war nicht so lang, dass Anlass zu Zweifeln gegeben wäre, die Urschrift befinde sich nicht mehr bei den Antragstellern (vgl. hierzu: Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 1 W 652/11 - FGPrax 2012, 8 ; Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 W 638-639/11 - NJW-RR 2012, 786 ). - KG, 29.11.2011 - 1 W 71/11
Grundbuchverfahren: Erfordernis der Vorlage des Originals einer steuerlichen …
Dennoch ist hier zumindest auf den Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde abzustellen, weil mit ihr zugleich das weitere mit der Zwischenverfügung vom 24. Januar 2011 aufgezeigte Eintragungshindernis beseitigt wurde und das Grundbuchamt ohne seine weiteren nicht berechtigten Zweifel die Eigentumsumschreibung vorgenommen hätte (vgl. insoweit zur in beglaubigter Ablichtung vorgelegten Bestellungsurkunde des Insolvenzverwalters: Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 1 W 652/11 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - KG, 07.01.2016 - 1 W 1039/15
Zwangsvollstreckungsrechtliche Voraussetzungen der Eintragung einer …
Zugleich genügt diese öffentlich beglaubigte Bestallungsurkunde zum Nachweis, dass der Beteiligte noch im Zeitpunkt der Erteilung der Vollstreckungsklausel zum Insolvenzverwalter bestellt war (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1716; Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 1 W 652/11 - FGPrax 2012, 8). - KG, 05.07.2012 - 1 W 432/11
Grundbuchberichtigung: Darlegungslast hinsichtlich des Eigentumswechsels …
Der Nachweis kann durch die Vorlage der Bestellungsurkunde nach § 56 Abs. 2 S.1 InsO im Original oder einer kurz vor der Antragstellung beglaubigten Abschrift des Originals erbracht werden (vgl. Senat, FGPrax 2012, 8); die Beglaubigung vom 22. Dezember 2010 (Bd IV Bl. 186 d.A.) wäre zu alt.
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