Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG; § 104 Abs. 1 AktG; § 104 Abs. 2 S. 1 AktG; § 59 Abs. 1 FamFG
Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds; Entscheidung des Beschwerdegerichts bei unklarer Zulässigkeit, jedoch feststehender Unbegründetheit der Beschwerde; Kriterien für die Auswahl eines Aufsichtsratsmitglieds - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds; Entscheidung des Beschwerdegerichts bei unklarer Zulässigkeit, jedoch feststehender Unbegründetheit der Beschwerde; Kriterien für die Auswahl eines Aufsichtsratsmitglieds
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds; Entscheidung des Beschwerdegerichts bei unklarer Zulässigkeit, jedoch feststehender Unbegründetheit der Beschwerde; Kriterien für die Auswahl eines Aufsichtsratsmitglieds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- noerr.com (Kurzinformation)
Gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 06.10.2015 - 36 HRB 100484
- OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 08.09.2014 - 20 W 148/14
Befugnis des persönlich haftenden KGaA-Gesellschafters zur Antragstellung nach § …
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15
Rn. 33 Die Auswahl des zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieds hat das Gericht nach § 104 Abs. 2 S. 1 AktG grundsätzlich ohne Bindung an den Antrag der Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.09.2014, Az. 20 W 148/14, Rn. 26, zit. n. juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen;… MünchKomm-Habersack, AktG, a.a.O., § 104, Rn. 27;… Hölters-Simons, AktG, Komm., 2011, § 104, Rn. 27).Das Gericht hat hierbei seine Entscheidung an den Interessen der Gesellschaft auszurichten und nicht etwa einseitig einem Antragsteller eine Möglichkeit zur Durchsetzung von eigenen, möglicherweise nicht am Wohl der Gesellschaft orientierten Bestellungsinteressen zu bieten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.09.2014, Az. 20 W 148/14, Rn. 26, zit. n. juris).
Rn. 34 Bei der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung ist das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht weitere Tatsacheninstanz und damit nicht auf die Feststellung von Ermessensfehlern beschränkt, sondern setzt sein Ermessen hinsichtlich der Auswahl der zum Aufsichtsrat zu bestellenden Personen in vollem Umfang an die Stelle des Ausgangsgerichts (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.09.2014, Az. 20 W 148/14, Rn. 41 m. w. Nw.;… Keidel-Sternal, a.a.O., § 68 Rn. 47).
Dies gilt zum Beispiel für den Fall, dass ein Kandidat Vorstand einer Gesellschaft ist, die mit der Gesellschaft, bei der die Bestellung erfolgen soll, im wesentlichen Kernbereich der Geschäftsfelder in Konkurrenz steht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.09.2014, Az. 20 W 148/14, Rn. 43; OLG Schleswig…, Beschluss vom 26. April 2004, Az. 2 W 46/04 Rn. 6 f., zit. nach juris;… Hölters-Simons, a.a.O., § 104 Rn. 28).
- OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04
Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15
Daher sind grundsätzlich die Aktionäre gegen die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 14. Dezember 2010, Az. 15 W 538/10, Rn. 22; OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2004, Az. 2 W 46/04; LG Hannover…, Beschluss vom 12. März 2009, Az. 21 T 2/09, Rn. 13;… MünchKomm-Habersack, .AktG, Komm., 4. A., § 104 Rn. 41).Dies gilt zum Beispiel für den Fall, dass ein Kandidat Vorstand einer Gesellschaft ist, die mit der Gesellschaft, bei der die Bestellung erfolgen soll, im wesentlichen Kernbereich der Geschäftsfelder in Konkurrenz steht (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 08.09.2014, Az. 20 W 148/14, Rn. 43; OLG Schleswig, Beschluss vom 26. April 2004, Az. 2 W 46/04 Rn. 6 f., zit. nach juris;… Hölters-Simons, a.a.O., § 104 Rn. 28).
- BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15
Es muss sich um die unmittelbare Beeinträchtigung eines eigenen materiellen Rechts handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, Rn. 9 m.w.N., zit. nach juris, m.w.Nw.).
- BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04
Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15
Ist eine sofortige Beschwerde jedenfalls unbegründet, hat ihre Zurückweisung keine weitergehenden Folgen als ihre Verwerfung und stehen auch im Übrigen Interessen der Parteien - des Beschwerdeführers oder des Beschwerdegegners - nicht entgegen, kann unabhängig von der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eine Sachentscheidung über sie ergehen (BGH, Beschluss vom 30. März 2006, Az. IX ZB 171/04, Rn. 4, zit. nach juris, m. w. Nw.;… Zöller-Heßler, ZPO, Komm., 31. A., § 527 Rn. 20). - OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 W 538/10
Ersatzbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15
Daher sind grundsätzlich die Aktionäre gegen die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2010, Az. 15 W 538/10, Rn. 22; OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2004, Az. 2 W 46/04; LG Hannover…, Beschluss vom 12. März 2009, Az. 21 T 2/09, Rn. 13;… MünchKomm-Habersack, .AktG, Komm., 4. A., § 104 Rn. 41). - LG Hannover, 12.03.2009 - 21 T 2/09
Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes der C. AG wirksam
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15
Daher sind grundsätzlich die Aktionäre gegen die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 14. Dezember 2010, Az. 15 W 538/10, Rn. 22; OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2004, Az. 2 W 46/04; LG Hannover, Beschluss vom 12. März 2009, Az. 21 T 2/09, Rn. 13;… MünchKomm-Habersack, .AktG, Komm., 4. A., § 104 Rn. 41).
- OLG Frankfurt, 08.10.2024 - 20 W 206/24
Beschwerde gegen Personalauswahl der vom Amtsgericht nach § 104 Abs. 1 AktG …
Wird einem Antrag auf gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats nach § 104 Abs. 1 AktG entsprochen, so ist jeder nach § 104 Abs. 1 AktG Antragsberechtigte, also auch ein Aktionär einer Gesellschaft, als beschwerdebefugt anzusehen, sofern nicht ein von ihm Vorgeschlagener vom Gericht zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden ist (vgl. etwa Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30.09.1997, Az. 15 W 1236/97, Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.05.2013, Az. 27 W 35/13, Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 24.05.2016, Az. 1 W 92/15, Drygala in Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl. 2024, § 104 Rn. 11 m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
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