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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29511
BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08 (https://dejure.org/2008,29511)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2008 - 1 WB 1.08 (https://dejure.org/2008,29511)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 (https://dejure.org/2008,29511)
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  • lexetius.com

    WBO § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2; VwGO § 114
    Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (Einlegung der Beschwerde) beim nächsten Disziplinarvorgesetzten; Empfangszuständigkeit; S 1-Offizier; Studium an einer öffentlichen Fachhochschule; Studienabschluss "Master of Science"; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2
    Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (Einlegung der Beschwerde) beim nächsten Disziplinarvorgesetzten; Empfangszuständigkeit; Ermessensfehler; S 1-Offizier; Studienabschluss "Master of Science"; Studium an einer öffentlichen ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05

    Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08
    Das Wehrdienstgericht kann im Falle einer ablehnenden Entscheidung nur überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07

    Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis.

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08
    Zwar gilt der Grundsatz der an die Dienststellung und die Person des Inhabers der Dienststellung gebundenen Disziplinargewalt (§ 27 Abs. 2 Satz 1 und 2 WDO) nicht nur für die Ausübung der Disziplinargewalt nach der Wehrdisziplinarordnung, sondern darüber hinaus für alle Entscheidungen, die nur ein Disziplinarvorgesetzter treffen darf (…vgl. Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. 1997, § 9 Rn. 25 f. und 66), also auch für Entscheidungen in Wehrbeschwerdeangelegenheiten (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 - DokBer 2008, 174).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07

    Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08
    Die Empfangszuständigkeit kann ihre Grundlage beispielsweise in der Dienst- oder Geschäftsordnung für den Zuständigkeitsbereich des Vorgesetzten (vgl. hierzu Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 -) oder in einer von diesem speziell erteilten Ermächtigung finden.
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07

    Laufbahn; Zulassung; Aufstiegslaufbahn; "Seiteneinsteiger".

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08
    Hat der Bundesminister der Verteidigung oder eine von ihm beauftragte Stelle das Ermessen in Verwaltungsvorschriften - wie hier den Richtlinien für das Studium von Offizieranwärtern und Offizieren der Marine an öffentlichen Fachhochschulen (Az.: Fü M I 1 - 38-30-00/18) vom 17. Januar 2005 - gebunden, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob diese unter dem Blickwinkel des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) eingehalten worden sind (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 - DokBer 2008, 171).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09

    Personalbegriff; Verwendung; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung; Ausbildungs- …

    Rn. 20 Hiernach sind die allgemeinen Verwaltungsgerichte insbesondere für die in § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO ausgenommenen vier Regelungsbereiche, ferner für Streitigkeiten zwischen Soldaten und dem Dienstherrn aus Materien sachlich zuständig, die im Zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes geregelt sind (sog. Statussachen, stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 15. Juli 2008 a.a.O.).

    Demgegenüber gehören Streitigkeiten, die im militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis die truppendienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, in die sachliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (Beschlüsse vom 15. Juli 2008 a.a.O. und vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 38.09 - ).

    Rn. 26 Das Fernschreiben stellt im Verhältnis zu dem vorangegangenen Bescheid der Stammdienststelle vom 15. September 2008 auch nicht eine wiederholende Verfügung dar, d.h. die bloße Wiederholung einer bereits ergangenen Entscheidung ohne neue Regelung (…vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 51, Rn. 57 ff), die überdies keine eigenständige Rechtsbehelfsfrist eröffnet (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 1.08 - Rn. 24 …und vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 - Rn. 28).

  • BVerwG, 27.02.2020 - 2 WRB 1.19

    Duldungs- und Anscheinsvollmacht; Empfangsbereich der Disziplinarvorgesetzten; …

    Für den fristgerechten Eingang einer schriftlichen Beschwerde genügt es zwar, dass sie vor Ablauf der Beschwerdefrist in den Empfangsbereich und damit in die Verfügungsgewalt des für die Beschwerde zuständigen Disziplinarvorgesetzten gelangt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 Rn. 21 ff.).

    Entscheidend ist, dass die betreffende Person nach innerdienstlicher Weisung oder Übung zur Entgegennahme von Schreiben für die Dienststelle befugt sein muss und sich damit - wie etwa ein S1-Offizier auf Bataillonsebene - gleichsam als "verlängerter Arm" des Vorgesetzten in Rechtsbehelfsangelegenheiten darstellt (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 Rn. 21 f.).

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17

    Beschwerde; Einlegung der Beschwerde; Empfangszuständigkeit für Beschwerde; …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 Rn. 21) kann ein bei einem zuständigen Disziplinarvorgesetzten einzulegender Rechtsbehelf nach der Wehrbeschwerdeordnung außer bei diesem selbst wirksam auch bei einer anderen Person eingereicht werden, wenn diese für den Disziplinarvorgesetzten empfangszuständig ist.

    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der Disziplinarvorgesetzte bei seinen Handlungen im Wehrbeschwerdeverfahren einschließlich der Inempfangnahme von Schriftstücken zulässigerweise von Dritten oder Hilfspersonen unterstützen lassen kann; korrespondierend hierzu muss er sich dann diese Unterstützungsleistungen, also auch den Zugang eines Schriftstücks bei der ermächtigten Hilfsperson, zurechnen lassen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 Rn. 21, 22).

  • VG Köln, 20.10.2023 - 16 K 3063/21

    "De-minimis"; Fristverlängerung; Wiedereinsetzung; gesetzliche Frist; behördliche …

    Rn. 105 Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 -, Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 = juris Rn. 29.
  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 43.15

    Heeresfliegertruppe; Zukunftspersonal; Personalauswahl; Auswahlkonferenz; …

    Rn. 18 bb) Der Bescheid des Bundesamts für das Personalmanagement vom 6. Mai 2015 stellt auch keine sog. wiederholende Verfügung dar, die lediglich auf eine bereits ergangene (bestandskräftige) Entscheidung hinweist oder diese ohne neue eigene Regelung wiederholt (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Rn. 24 sowie zuletzt vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 - juris Rn. 34 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09

    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem …

    So hat der Senat seine Zuständigkeit beispielweise für Streitigkeiten über die Zulassung von Soldaten zu einer Hochschulausbildung dann bejaht, wenn die Zulassung wegen eines fehlenden dienstlichen Interesses an der vom Soldaten gewünschten Ausbildung abgelehnt wurde; denn Gegenstand ist in diesem Fall nicht die Erfüllung hochschulrechtlicher Studienvoraussetzungen, sondern die truppendienstliche Verwendung des Soldaten (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 = NZWehrr 2008, 259 und vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 48 ).
  • BVerwG, 13.07.2023 - 1 WB 36.22

    Teilweise Verweisung an das Verwaltungsgericht; Schadensersatzanspruch wegen …

    Zum anderen ist auch die Beschwerdeeinlegung beim Disziplinarvorgesetzten nicht zwangsläufig mit einer (konfliktträchtigen) persönlichen Begegnung verbunden; auch hier kann die Beschwerde per Post übermittelt oder etwa auch dem S 1-Offizier übergeben werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 Rn. 21 f. …und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 30.17 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 3 Rn. 31).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 1 WDS-VR 3.16

    Auswahlentscheidung; Konkurrentenstreit; Kostenerstattungsanspruch des …

    Rn. 22 Bezogen auf die E-Mail vom 9. November 2015 spricht viel dafür, dass die Beschwerde vom 27. November 2015 rechtzeitig erhoben wurde, weil der Personalstabsoffizier, der die Beschwerde am selben Tage abgezeichnet hat, für den Disziplinarvorgesetzten des Antragstellers (§ 5 Abs. 1 Satz 1 WBO) empfangszuständig sein dürfte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 Rn. 21 ff.).
  • VG Köln, 05.12.2025 - 16 K 5014/23
    Rn. 50 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 -, Rn. 29, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 3 A 428/01.Z -, Rn. 8, juris; VG Köln, Urteil vom 20. Oktober 2023 - 16 K 3063/21 -, Rn. 89, juris; Eyermann, 16. Aufl. 2022, VwGO § 114 Rn. 17, beck-online; Schoch/Schneider/Geis, 7. EL Mai 2025, VwVfG § 40 Rn. 95, beck-online.
  • VG Aachen, 13.03.2018 - 3 L 611/18

    Spielhalle; Einstellungsverfügung; Schließungsverfügung; Auswahlentscheidung; …

    Rn. 40 vgl. insoweit: Wolff, in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 114 Rn. 187 f.; Knauff, in: Gärditz (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung, 1. Aufl. 2013, § 114 VwGO Rn. 23, sowie Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - juris, Leitsatz 2,.
  • BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 13.16

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …

  • BVerwG, 13.10.2008 - 1 WDS-VR 14.08
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