Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 145.88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Restdienstzeit - Höherwertiger Dienstposten - Ablehnung der Verwendung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3; WBO § 17 Abs. 1 § 21
Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten und kurze Restdienstzeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.05.1986 - 1 WB 103.82
Bestandsschutz bei dienstaufsichtlichen Überprüfungen von Beurteilungen
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 145.88
Gegen die ihm am 2. April 1982 ausgehändigte Entscheidung des BMVg beantragte der Antragsteller die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - (Verfahren 1 WB 103/82).Daraufhin erklärten der Antragsteller und der BMVg die Hauptsache des Verfahrens 1 WB 103/82 für erledigt.
Dem Senat lagen bei der Beratung die Personalakten des Antragstellers, die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 80/88 - sowie die Gerichtsakten 1 WB 103/82 vor.
Der Antrag ist nicht etwa deshalb unzulässig, weil dem Antragsteller bereits zum ersten regelmäßigen Versetzungstermin nach dem Abschluß des Verfahrens 1 WB 103/82 - also am 1. Oktober 1986 - bekannt sein mußte, daß zu diesem Zeitpunkt eine Versetzung auf einen OStFw/OffzDp nicht erfolgt war.
- BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 145.88
Über Versetzungsbegehren haben die personalführenden Stellen nach Maßgabe der dienstlichen Möglichkeiten nach ihrem Ermessen zu entscheiden (BVerwGE 76, 243). - BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 9.88
Soldat - Bescheidung eines Verwendungsgesuchs - Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 145.88
Durch das Abstellen auf den Leistungs- und Eignungsvergleich wird die Ablehnung des Versetzungsbegehrens im vorliegenden Fall nicht in seiner Substanz verändert (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. August 1989 - 1 WB 9/88).
- BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 145.88
Dem Antragsteller kann allerdings nicht die zwischen der Stellung seines Versetzungsantrags und der gerichtlichen Entscheidung liegende Zeitspanne entgegengehalten werden (BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]; BVerwG NZWehrr 1986, 256 Nr. 4). - BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 145.88
- wie BVerwG, Beschluß vom 30. August 1989 - 1 WB 115/87 -. - BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77
Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 145.88
Er hat sich im übrigen auch - ohne daß es darauf ankommt - frist- und formgerecht gegen den Beschwerdebescheid des BMVg vom 28. Dezember 1987 gewandt (vgl. dazu BVerwGE 63, 84 [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77]).
- BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 101.92
Auslegung des Begehrens des Antragstellers in der Hauptsache - Anspruch eines …
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung bereits klargestellt (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 55.83 -, vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - und vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 145.88 -), daß für die Verwendungsauswahl innerhalb der Laufbahn eine Restdienstzeit von drei Jahren vor Dienstzeitende gefordert werden kann, weil der Soldat den neuen herausgehobenen und deshalb auch in der Regel besonders wichtigen Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung noch angemessene Zeit ausfüllen soll und die Beförderung bzw. Einweisung in die Planstelle der höheren Besoldungsgruppe spätestens zwei Jahre vor Dienstzeitende vollzogen werden muß, damit die höheren Bezüge ruhegehaltsfähig werden können (vgl. § 18 SVG; Urteil vom 27. Juni 1986 - BVerwG 6 C 131.80 - ). - BVerwG, 07.05.1984 - 1 WB 154.83
Rechtsmittel
Die Akten 1 WB 145/88 waren samt Beiakten Gegenstand der Beratung des Senats.
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