Rechtsprechung
| BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 180.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Einweisung eines Offiziers in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 - Dotierung eines Dienstpostens in der STAN
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69
Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 180.86
Deren abstrakte Überprüfung etwa nach Art der "abstrakten Normenkontrolle" des Verfassungsrechts (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) oder des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (vgl. § 47 VwGO) ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (BVerwGE 43, 88 [BVerwG 25.03.1970 - BVerwG I WB 137/69]; BVerwG Beschlüsse vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82 - m.w.N. und vom 26. November 1986 - 1 WB 73/85). - BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 159.82
Wehrbeschwerdeverfahren - Antragsbefugnis - Stellenbeschreibung - STAN
Auszug aus BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 180.86
Da derartige organisatorische Maßnahmen die Rechtssphäre des Soldaten nicht unmittelbar berühren, müssen sie von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 24. August 1983 - 1 WB 159/82 - m.w.N. und vom 26. November 1986 - 1 WB 73/85); demzufolge kann er auch keinen Anspruch auf eine Änderung der STAN zu seinen Gunsten geltend machen. - BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82
Abstrakte Überprüfung der STAN - Gerichtliche Überprüfung von Einzelmaßnahmen - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 180.86
Deren abstrakte Überprüfung etwa nach Art der "abstrakten Normenkontrolle" des Verfassungsrechts (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) oder des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (vgl. § 47 VwGO) ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (BVerwGE 43, 88 [BVerwG 25.03.1970 - BVerwG I WB 137/69]; BVerwG Beschlüsse vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82 - m.w.N. und vom 26. November 1986 - 1 WB 73/85).
- BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89
Änderung oder Nichtänderung der Bewertung einer bestimmten STAN-Stelle - STAN als …
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten noch nicht, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 -, vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 -, vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86 -, vom 24. November 1987 - 1 WB 66/87 -, vom 7. September 1988 - 1 WB 73/88 - und vom 21. Juni 1989 - 1 WB 173/88); demzufolge kann er auch keinen Anspruch auf eine Änderung der STAN zu seinen Gunsten geltend machen. - BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
Rechtsmittel
Der Antragsteller wendet sich, wenn er die Art und Weise der Bearbeitung seiner Beschwerde oder weiteren Beschwerde rügt, nicht gegen eine - selbständige - dienstliche Maßnahme oder Unterlassung des StvGenInsp im Sinne von § 17 Abs. 3, § 21 Abs. 1 WBO, sondern gegen dessen Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren zwecks Überprüfung der angegriffenen Entscheidung (BVerwG Beschluß vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86). - BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88
Erfolgsaussichten der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen die Anordnung …
Der Antrag wurde durch Beschluß des Senats vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86 - als unzulässig zurückgewiesen; auf die Gründe dieses Beschlusses wird Bezug genommen.
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