Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erschleichen von Leistungen als Einstellungshinderungsgrund für die Laufbahn als Offizieranwärter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 265a Abs. 1; StGB § 265a Abs. 3
Erschleichen von Leistungen als Einstellungshinderungsgrund für die Laufbahn als Offizieranwärter - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
- BVerwG, 29.12.2011 - 1 WB 24.11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 8.06
Zulassung; Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Strafgericht.
Auszug aus BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
Für die Beurteilung der (prognostischen) Frage, ob und inwieweit ein Soldat die für eine Laufbahn zu stellenden Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, ob er sich für die vorgesehene Verwendung - hier als Offizier - eignet oder nicht (mehr) eignet, sind neben seiner fachlichen Qualifikation seine persönlichen, d.h. insbesondere auch seine charakterlichen Eigenschaften maßgebend (vgl. Beschluss vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 8.06 - Rn. 22 = NZWehrr 2006, 246).Da die Feststellung des Sachverhalts, der der Eignungsprognose zugrunde liegen soll, im Rahmen des Beurteilungsspielraums dem Personalamt als der zuständigen Stelle obliegt, ist der Senat daran gehindert, insoweit eigene Feststellungen zu treffen (vgl. Beschluss vom 14. Juni 2006 a.a.O. Rn. 23).
Die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Antragsteller durch das Amtsgericht … gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a Abs. 2 StPO stellt zwar keinen Freispruch mangels Beweises dar, sondern dient der vereinfachten Verfahrenserledigung bei Vergehen (vgl. - auch zum Folgenden -: Beschlüsse vom 14. Juni 2006 a.a.O. Rn. 25 …und vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 21 Rn. 27 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
Rn. 27 Damit fehlt ein Urteil eines Strafgerichts, das nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich in der Weise bindend ist, dass der Umstand der Verurteilung oder des Freispruchs (als solcher) im Rahmen der Rechtskraft des Urteils auch für Verfahren über die truppendienstliche Verwendung eines Soldaten feststeht; der Beurteilung in diesen Verfahren können die in den Gründen eines Strafurteils getroffenen tatsächlichen Feststellungen zugrunde gelegt werden, sofern nicht besondere Umstände zu Zweifeln an der Richtigkeit dieser Feststellungen und damit zu eigenen Sachverhaltsermittlungen der für die Verwendungsentscheidung zuständigen Stelle Anlass geben (Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14 jeweils Rn. 28).Lediglich ein im gerichtlichen Disziplinarverfahren ergangenes Urteil eines Wehrdienstgerichts steht dem Urteil eines Strafgerichts hinsichtlich der möglichen Bindungswirkung gleich (Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O. Rn. 29).
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
Aus einem Einstellungsbeschluss nach § 153a Abs. 2 StPO und auch aus einer dabei abgegebenen Zustimmungserklärung des Beschuldigten darf nicht geschlossen werden, die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat sei ihm in tatbestandlicher Hinsicht nachgewiesen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 - NJW 1991, 1530 = juris Rn. 19 f.).
- BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
Wohnungsmodernisierungs-Zuschuß - § 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG (Hinweis: beachte die …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
Voraussetzung ist, dass der Widerruf auf Grund eines Vorbehalts im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG in dem zu widerrufenden Verwaltungsakt selbst zugelassen worden ist, oder dass der Widerrufsvorbehalt durch Verweisung oder Bezugnahme auf Richtlinien, die dem Betroffenen bekanntgegeben worden sind, unmissverständlich zum Bestandteil des Verwaltungsakts gemacht wurde (Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 33.84 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 49 Rn. 35). - BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10
Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
Rn. 19 Ob dem Antragsteller in diesem Zusammenhang die für Übernahmebewerber (§ 6 Abs. 2 Satz 1 SLV) lediglich im Erlasswege in Nr. 605 i.V.m. Nr. 601 ZDv 20/7 geregelte Höchstaltersgrenze des vollendeten 25. Lebensjahres entgegengehalten werden kann, ist im Hinblick auf die Entscheidung des Senats, dass Höchstaltersgrenzen für den vertikalen Laufbahnwechsel von Soldaten einer normativen Grundlage bedürfen und nicht lediglich durch Verwaltungsvorschriften festgelegt werden dürfen, rechtlich zweifelhaft (vgl. Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 48.10 - Rn. 29 bis 37). - BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
Bei der erforderlichen Interpretation dieser Formulierung nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt (zu diesem maßgeblichen Auslegungskriterium im Einzelnen: Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15 S. 28 a.E. und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - BVerwGE 123, 165 = Buchholz 236.1 § 15 SG Nr. 2) ist damit nicht nur eine Änderung der angekündigten Verwendung als Offizieranwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes gemeint, sondern auch die völlige Aufgabe dieser Planung durch Widerruf der Übernahmeentscheidung. - BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03
Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
Bei der Prüfung der Frage, ob ein Soldat im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 SLV (…der sinngemäß neben der Befähigung auch die Eignung des Bewerbers für den Laufbahnwechsel verlangt: Dolpp/Weniger, SLV, 7. Aufl. 2009, § 6 Rn. 610, 611) i.V.m. Nr. 605 ZDv 20/7 die erforderliche Eignung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aufweist oder vermissen lässt, steht der zuständigen personalbearbeitenden Stelle ein Beurteilungsspielraum zu (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 24.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 1). - BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04
Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme; …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
Bei der erforderlichen Interpretation dieser Formulierung nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt (zu diesem maßgeblichen Auslegungskriterium im Einzelnen: Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15 S. 28 a.E. und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - BVerwGE 123, 165 = Buchholz 236.1 § 15 SG Nr. 2) ist damit nicht nur eine Änderung der angekündigten Verwendung als Offizieranwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes gemeint, sondern auch die völlige Aufgabe dieser Planung durch Widerruf der Übernahmeentscheidung. - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78
Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
Rn. 22 Bei dem hier vorliegenden Anfechtungsantrag ist maßgeblich für die rechtliche Überprüfung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Verfahrens durch den Bundesminister der Verteidigung an den Senat (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 31.95 -). - BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
Sicherheitsüberprüfung; Strafverfahren; Einstellung; Beurteilungsspielraum.
Auszug aus BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
Die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Antragsteller durch das Amtsgericht … gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a Abs. 2 StPO stellt zwar keinen Freispruch mangels Beweises dar, sondern dient der vereinfachten Verfahrenserledigung bei Vergehen (…vgl. - auch zum Folgenden -: Beschlüsse vom 14. Juni 2006 a.a.O. Rn. 25 und vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 21 Rn. 27 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 51.08
Verwendung; Verwendungsdauer; Versetzungsanordnung; Aufhebung; …
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 31.95
Umsetzung auf einen anderen Dienstposten - Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - …
- BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 31.10
Aufhebung der Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung bei Versäumnis der …
Rn. 32 Maßgeblich für die rechtliche Überprüfung ist bei dem hier vorliegenden Anfechtungsantrag die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Verfahrens durch den Bundesminister der Verteidigung an den Senat (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48, vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 31.95 - und vom 22. November 2011 - BVerwG 1 WB 24.11 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.12.2011 - 1 WB 24.11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Verfahrensgang
- BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11
- BVerwG, 29.12.2011 - 1 WB 24.11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04
Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige …
Auszug aus BVerwG, 29.12.2011 - 1 WB 24.11
5 3. In Fällen, die nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durchschnittlich gelagert sind, ist grundsätzlich von einer Mittelgebühr in Höhe von 375 EUR auszugehen (vgl. zu Nr. 6402 VV-RVG [a. F.] vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - [NZWehrr 1998, 204] m. w. N. und vom 18. September 2001 - BVerwG 1 WB 28.01 - Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2002, 39 = Rpfleger 2002, 98 = NVwZ-RR 2002, 73 und Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 6 C 7.04 - NJW 2006, 247). - BVerwG, 18.09.2001 - 1 WB 28.01
Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten betreffend das Wehrbeschwerderecht - …
Auszug aus BVerwG, 29.12.2011 - 1 WB 24.11
5 3. In Fällen, die nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durchschnittlich gelagert sind, ist grundsätzlich von einer Mittelgebühr in Höhe von 375 EUR auszugehen (vgl. zu Nr. 6402 VV-RVG [a. F.] vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - [NZWehrr 1998, 204] m. w. N. und vom 18. September 2001 - BVerwG 1 WB 28.01 - Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2002, 39 = Rpfleger 2002, 98 = NVwZ-RR 2002, 73 und Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 6 C 7.04 - NJW 2006, 247). - BVerwG, 29.05.1998 - 1 WB 22.98
Gebühren und Kosten - Rechtsanwaltsvergütung im Wehrbeschwerdeverfahren
Auszug aus BVerwG, 29.12.2011 - 1 WB 24.11
5 3. In Fällen, die nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durchschnittlich gelagert sind, ist grundsätzlich von einer Mittelgebühr in Höhe von 375 EUR auszugehen (vgl. zu Nr. 6402 VV-RVG [a. F.] vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - [NZWehrr 1998, 204] m. w. N. und vom 18. September 2001 - BVerwG 1 WB 28.01 - Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2002, 39 = Rpfleger 2002, 98 = NVwZ-RR 2002, 73 und Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 6 C 7.04 - NJW 2006, 247).
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